200016-2 AA · Änderungsantrag
Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) Antrag zur Vorlage 200016
Kerndaten
- Nummer
- 200016-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200016-2 AA Antragsteller/in: Dipl.-Ing. Angelika Esch Dr. rer. nat. Stephan Eickschen Gabriele Klingmüller SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 06.02.20 Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) Antrag zur Vorlage 200016 Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung Rat 26.03.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung beginnt umgehend mit der Umsetzung des 1000 Dächer Programms, der Einführung der Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen bei Neubauten und der Aktion "Stromeffizienz für Bonn“. 2. Darüber hinaus wird die Verwaltung die weiteren in Tabelle 1 aufgeführten Maßnahmen ausdifferenzieren und sie hinsichtlich der Kosten/Nutzen-Bewertung sowie der CO2- Bewertung priorisieren. Dies geschieht unter kontinuierlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Klimaschutzbeirates. 3. Die für die Umsetzung benötigten Haushaltsmittel werden bei Bedarf unter Beteiligung der notwendigen politischen Gremien im laufenden Haushalt überplanmäßig bereitgestellt. 4. Die Verwaltung entwickelt bis zum Ende des Jahres 2020 einen Stufenplan zur Umsetzung der Maßnahmen, der klare zeitliche Ziele definiert und beginnt unverzüglich mit der Umsetzung der wirksamsten Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 5. Die Verwaltung informiert im Rahmen einer Mitteilungsvorlage die zuständigen Gremien halbjährlich über die in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. 6. In den kommenden Haushaltsjahren werden jährlich ausreichende Mittel, mindestens aber ein Prozent des Gesamthaushaltsvolumens, für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen bereitgestellt.Seite 1 von 3 Seite 2 7. Die Verwaltung wird aufgefordert alle aus Bundes- und Landesprogrammen zur Verfügung stehenden Fördermittel optimal auszuschöpfen. Begründung Zu 1. und 2. Die Verwaltung wurde bereits durch verschiedene Beschlüsse zum Klimanotstand bzw. zur Erreichung der Klimaneutralität beauftragt, konkrete Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Die drei genannten Maßnahmen sehen die Antragstellenden als Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden können und in der Summe bereits ein hohes CO2-Einsparpotential haben. Dabei ergänzen sich das 1000-Dächer-Programm und die Auflage zur PV- Installation als Anreiz und Verpflichtung. In Anbetracht der großen anstehenden Aufgaben, ist es aber nicht sinnvoll, jede weitere Einzelmaßnahme einer erneuten politischen Beratung zu unterziehen. Angesicht der angespannten Personallage und mit Blick auf die Expertise und das Engagement der Mitglieder des Klimaschutzbeirates sollte dieser eng und kontinuierlich in die Verwaltungsarbeit einbezogen werden. Zu 3. Die notwendigen Maßnahmen sind nicht mit entsprechenden Finanzmitteln im aktuellen Doppelhaushalt hinterlegt. Es darf aber keinen weiteren Aufschub beim Beginn mit wirksamen Maßnahmen geben. Deshalb müssen dafür notwendige Finanzmittel, unter Beteiligung der notwendigen politischen Gremien, ggf. über außerplanmäßige Bewilligungen bereitgestellt werden. Zu 4. Die Umsetzung der Maßnahmen duldet keine weitere Verzögerung. Insofern ist es nur logisch mit den wirksamsten Vorhaben zu beginnen. Ein Stufenplan zur Umsetzung der Maßnahmen soll zudem sicherstellen, dass auch in den nächsten Jahren konsequent Maßnahmen umgesetzt werden. Zu 5. Die kommunalen Anstrengungen zur Bewältigung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen haben besondere Bedeutung für die Stadtgesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass die zuständigen Gremien und damit die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortgang der Maßnahmen informiert wird. Zu 6. Die verwaltungsseitig vorgeschlagenen 5 Mio. (entsprechend 0,5% des aktuellen jährlichen HH-Volumens) reichen für die nötigen Maßnahmen nicht aus. Die so darüber hinaus bereitgestellten Mittel sollen primär zusätzliche Maßnahmen ermöglichen, aber auch dazu beitragen, dass bereits geplante Maßnahmen (energetische Sanierungen, Verbesserung des ÖPNV, Verbesserung einer klimafreundlichen Verkehrsinfrastruktur etc.) besser undSeite 2 von 3 Seite 3 schneller im Sinne des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung umgesetzt werden können. Zu 7. Fördermittel sollen Maßnahmen über das selbst zu finanzierende Maß hinaus ermöglichen und sind für einen ausreichenden Maßnahmenkatalog unabdingbar. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de