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200016-2 AA · Änderungsantrag

Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) Antrag zur Vorlage 200016

Nummer
200016-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200016 Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774)

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Änderungsantrag
öffentlich
200016-2 AA
Antragsteller/in:
Dipl.-Ing. Angelika Esch
Dr. rer. nat. Stephan Eickschen
Gabriele Klingmüller
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
06.02.20
Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“
(DS 1912774)
Antrag zur Vorlage 200016
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung beginnt umgehend mit der Umsetzung des 1000
Dächer Programms, der Einführung der Verpflichtung zum Bau
von PV-Anlagen bei Neubauten und der Aktion "Stromeffizienz für
Bonn“.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung die weiteren in Tabelle 1
aufgeführten Maßnahmen ausdifferenzieren und sie hinsichtlich
der Kosten/Nutzen-Bewertung sowie der CO2-
Bewertung priorisieren. Dies geschieht unter kontinuierlicher
Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Klimaschutzbeirates.
3. Die für die Umsetzung benötigten Haushaltsmittel werden bei
Bedarf unter Beteiligung der notwendigen politischen Gremien im
laufenden Haushalt überplanmäßig bereitgestellt.
4. Die Verwaltung entwickelt bis zum Ende des Jahres 2020 einen
Stufenplan zur Umsetzung der Maßnahmen, der klare zeitliche
Ziele definiert und beginnt unverzüglich mit der Umsetzung der
wirksamsten Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.
5. Die Verwaltung informiert im Rahmen einer Mitteilungsvorlage die
zuständigen Gremien halbjährlich über die in Umsetzung
befindlichen Maßnahmen.
6. In den kommenden Haushaltsjahren werden jährlich ausreichende
Mittel, mindestens aber ein Prozent des
Gesamthaushaltsvolumens, für Klimaschutz-
und Klimaanpassungsmaßnahmen bereitgestellt.Seite 1 von 3

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7. Die Verwaltung wird aufgefordert alle aus Bundes- und
Landesprogrammen zur Verfügung stehenden
Fördermittel optimal auszuschöpfen.
Begründung
Zu 1. und 2.
Die Verwaltung wurde bereits durch verschiedene Beschlüsse zum
Klimanotstand bzw. zur Erreichung der Klimaneutralität beauftragt, konkrete
Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Die drei genannten Maßnahmen
sehen die Antragstellenden als Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden
können und in der Summe bereits ein hohes CO2-Einsparpotential haben.
Dabei ergänzen sich das 1000-Dächer-Programm und die Auflage zur PV-
Installation als Anreiz und Verpflichtung. In Anbetracht der großen anstehenden
Aufgaben, ist es aber nicht sinnvoll, jede weitere Einzelmaßnahme einer
erneuten politischen Beratung zu unterziehen.
Angesicht der angespannten Personallage und mit Blick auf die Expertise und
das Engagement der Mitglieder des Klimaschutzbeirates sollte dieser eng und
kontinuierlich in die Verwaltungsarbeit einbezogen werden.
Zu 3.
Die notwendigen Maßnahmen sind nicht mit entsprechenden Finanzmitteln im
aktuellen Doppelhaushalt hinterlegt. Es darf aber keinen weiteren Aufschub
beim Beginn mit wirksamen Maßnahmen geben. Deshalb müssen dafür
notwendige Finanzmittel, unter Beteiligung der notwendigen politischen
Gremien, ggf. über außerplanmäßige Bewilligungen bereitgestellt werden.
Zu 4.
Die Umsetzung der Maßnahmen duldet keine weitere Verzögerung. Insofern ist
es nur logisch mit den wirksamsten Vorhaben zu beginnen. Ein Stufenplan zur
Umsetzung der Maßnahmen soll zudem sicherstellen, dass auch in den
nächsten Jahren konsequent Maßnahmen umgesetzt werden.
Zu 5.
Die kommunalen Anstrengungen zur Bewältigung von Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen haben besondere Bedeutung für die
Stadtgesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass die zuständigen Gremien und
damit die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortgang der Maßnahmen
informiert wird.
Zu 6.
Die verwaltungsseitig vorgeschlagenen 5 Mio. (entsprechend 0,5% des
aktuellen jährlichen HH-Volumens) reichen für die nötigen Maßnahmen nicht
aus. Die so darüber hinaus bereitgestellten Mittel sollen primär zusätzliche
Maßnahmen ermöglichen, aber auch dazu beitragen, dass bereits geplante
Maßnahmen (energetische Sanierungen, Verbesserung des ÖPNV,
Verbesserung einer klimafreundlichen Verkehrsinfrastruktur etc.) besser undSeite 2 von 3

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schneller im Sinne des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung
umgesetzt werden können.
Zu 7.
Fördermittel sollen Maßnahmen über das selbst zu finanzierende Maß hinaus
ermöglichen und sind für einen ausreichenden Maßnahmenkatalog
unabdingbar.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de