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200016-1 AA · Änderungsantrag

Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) Antrag zur Vorlage 200016

Nummer
200016-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200016 Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774)

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Änderungsantrag
öffentlich
200016-1 AA
Antragsteller/in:
Dr. Michael Faber
Holger Schmidt
Hanno von Raußendorf
Anatol Koch
04.02.20
Klimanotstand und „Umsetzung Klimamaßnahmen“
(DS 1912774)
Antrag zur Vorlage 200016
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird um folgende Punkte ergänzt:
1. Die Stadtwerke Bonn beziehen und vertreiben ab spätestens 2025 keinen
Kohlestrom mehr. Die Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Lünen wird entweder
abgegeben, das Kraftwerk wird bis dahin über eine Versteigerungsrunde
aufgegeben oder aber die Stadtwerke wirken auf die Insolvenz des Kraftwerks
hin, z.B. durch Aufkündigung von Stundungsvereinbarungen.
2. Sämtliche Strombezugsstellen der Stadt und aller mehrheitlich städtischen
Unternehmen und Beteiligungen werden auf zertifizierten Ökostrom umgestellt.
Anderslautende Verträge sind so schnell wie möglich abzuändern bzw. zu
kündigen. Die städtischen Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsmitglieder
werden entsprechend angewiesen.
3. Im Innenstadtbereich wird flächendeckend Tempo 30 als
Höchstgeschwindigkeit festgesetzt. Die zweispurigen Straßen werden
umgewandelt: entweder wird eine Umweltspur errichtet (insbesondere z.B.
Oxfordstraße, Berta-von Suttner-Platz, Belderberg) oder aber die die zweite
Spur zugunsten von breiten separaten Geh- und Radwegen zurückgebaut (z.B.
Hochstaden-, Kaiser-Karl-Ring, Adenauerallee). Stockenstraße, Rathausgasse,
Maximilian-, Thomas-Mann- und der vordere Teil der Budapester Straße
werden für den Autoverkehr gesperrt (außer TG-Zu-/Abfahrten). In
Fahrradstraßen gilt zukünftig nur noch für „Anlieger frei“.
4. Die Parkgebühren im erweiterten Innenstadtbereich werden mindestens
verdoppelt und betragen zukünftig min. drei Euro je erste angefangene Stunde.
Öffentliche Parkflächen werden in der gesamten Stadt generell kostenpflichtig.
5. Das 365-Euro Klimaticket wird verändert bzw. verbessert kommunal
fortgesetzt. Das Bonner ÖPNV-Klimaticket kostet im Abonnement 30 Euro im
Monat, ansonsten monatlich 40 Euro (mit Bonn-Ausweis 50%) und gilt im
Stadtgebiet. Zum Start ist dieses Ticket für Menschen bis 25 und ab 60 JahrenSeite 1 von 3

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erhältlich, jeweils nach einem Jahr kommen weitere 5 Jahre „von unten“ hinzu,
sodass es spätestens im Jahr 2027 für alle gilt. Eine Ausweitung der Geltung
auf den VRS ist anzustreben. Die Mehrkosten werden über den städtischen
Haushalt ausgeglichen. Die Kapazitäten des ÖPNVs werden parallel
kontinuierlich gesteigert.
6. Verdichtung des Bustaktes: Die Hauptlinien (600 -615) sollen ab der
nächsten Fahrplanänderung generell alle 15 Minuten fahren, sodass zumindest
auf den Hauptstrecken mit zwei sich abwechselnden Linien, niemand länger als
7 Minuten auf den Bus warten muss.
7. Am Flughafen Köln/Bonn werden Inlands- und Nahflüge sukzessive
reduziert. Ab 2025 starten keine Inlandsflüge und Flüge in die Beneluxstaaten
mehr. Die Vertretung der Stadt Bonn bzw. Stadtwerke Bonn in der
Gesellschaftsversammlung und im Aufsichtsrat stellen den Antrag, der die
Nichtverlängerung und keine Neuabschlüsse von Verträgen mit
Fluggesellschaften hinsichtlich entsprechender Flüge beinhaltet. Wird diesem
Antrag nicht entsprochen, trennt sich die Stadt Bonn von ihrem Anteil am
Flughafen. Der Flughafen Hangelar wird für Privatflüge baldmöglichst
geschlossen.
8. Das eigentlich schon beschlossene Förderprogramm zur Anschaffung von
privaten Lastenrädern wird jetzt gestartet und mit zunächst 500.000 EUR
ausgestattet. Es bietet für 1000 privat angeschaffte Lastenräder einen
Zuschuss von 500 Euro.
9. Im Rahmen von städtebaulichen Verträgen bei Neubauvorhaben wird
zukünftig die Verpflichtung zur Parkraumbewirtschaftung, zum Angebot eines
Jobtickets und dem Verzicht auf Schließung von Arbeitsverträgen mit
zulässiger Privatnutzung von dienstlichen PKWs am Standort festgeschrieben.
10. Auf städtischen (Verkehrs-)Flächen sind gastronomische Sondernutzungen
oder solche mit Trink- oder Speiseangebot nur noch zulässig, wenn sie bei bis
zu 24 Stunden Nutzung auf Plastik verzichten, bei mehr als 24 Stunden Dauer
Mehrweggeschirr nutzen.
11. Der Anteil kontrolliert biologisch erzeugter Lebensmittel aus regionaler
Erzeugung bei der Mittagessensversorgung in Kitas und Schulen wird bis zum
Jahr 2025 auf 50% gesteigert und bis zum Jahr 2035 auf 100%. Diese
Quotenverpflichtung gilt auch für sämtliche städtischen Empfänge und
Verpflegungen. Städtische landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen
werden generell nur noch unter der Auflage kontrolliert ökologischer
Bewirtschaftung (erneut) verpachtet.
12. Bei der Neuerrichtung städtischer Gebäude werden zukünftig ausschließlich
biologische Dämmmaterialien gefordert. Für alle anderen Materialien ist
sukzessive eine Höherbepunktung ökologisch vorteilhafter
Lebenszyklusbilanzen in die Ausschreibungen zu integrieren.
Begründung
Mit der Ausrufung des „Klimanotstands“ durch den Stadtrat vor mehr als einem
halben Jahr und der Selbstverpflichtung zur Klimaneutralität spätestens im Jahr
2035 geht aus Sicht der Antragssteller die Verpflichtung einher, nun auchSeite 2 von 3

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tatsächlich tiefgreifende, umfassende und möglichst schnell wirkende
Maßnahmen zu ergreifen. Das Ziel der Klimaneutralität kann nur erreicht
werden, wenn in allen Bereichen zügig grundlegende Veränderungen
vorgenommen werden. Die unter der Überschrift „Klimanotstand/Umsetzung
Klimamaßnahmen“ vorgelegte Beschlussvorlage greift hier – mit Ausnahme der
Förderung der Solarenergie – viel zu kurz, enthält allzu viele unkonkrete und
deshalb folgenlose Zielsetzungen, spart Handlungsfelder wie z.B. Mobilität
nahezu gänzlich aus und enthält zahlreiche Prüfaufträge. Sie ist im Ergebnis
weitgehend anspruchslos und drückt sich vor den erforderlichen weitreichenden
Veränderungen. Die hier vorgeschlagenen 12 ergänzenden Klimamaßnahmen
sind keineswegs erschöpfend, sie sind jedoch vergleichsweise schnell
umsetzbar, klar definiert und zeigen, welche Richtung eine ernstzunehmende
Klimaschutzpolitik einschlagen sollte.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de