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200015-1 · Mitteilungsvorlage

Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch die Stadtkämmerin - Liste 8/2019; ergänzende Informationen

Nummer
200015-1
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 28.04.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200015 Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch die Stadtkämmerin - Liste 8/2019

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200015-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bewilligung über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1)
GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch die
Stadtkämmerin - Liste 8/2019; ergänzende
Informationen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 04.02.2020
wurde die Verwaltung gebeten, für die nächste Sitzung des Finanzausschusses
die Bindungsgrade zu den Nummern 23 und 33 der Liste 8/2019 darzustellen.
Der bei Nummer 23 dargestellte überplanmäßige Mehrbedarf bei 150000502,
73.3000 i. H. v. 10,5 Mio. EUR resultiert aus Fallzahlensteigerungen im Bereich
der Hilfe zur Pflege und den damit einhergehenden Kostensteigerungen sowie
einzelner Leistungen der Eingliederungshilfe insbesondere aus dem Bereich
Integrationsassistenz an Kindergärten und Schulen i. H. v. 8,5 Mio. EUR. Auch
der Mehrbedarf bei Nummer 33 i. H. v. 5,4 Mio. EUR resultiert aus der
Fallzahlensteigerung bei der Integrationsassistenz nach § 35 a SGB VIII, wobei
dieser Betrag von Amt 51 an Amt 50 erstattet wird, da sich Amt 51 zu 48 % an
den Ausgaben der Integrationsassistenz beteiligt. Insgesamt sind im Jahr 2019
Mehraufwendungen i. H. v. 8,5 Mio. EUR für die Integrationsassistenz
angefallen.
Hintergrund ist das vom Rat der Bundesstadt Bonn am 11.05.2017 (DS
1710854) beschlossene Konzept zur Neuausrichtung der Integrationsassistenz
an Schulen, dass die systemische Ausrichtung der Integrationsassistenz an
Schulen, die Poolbildung und die Zentrale Anlaufstelle für Eltern beinhaltet.
Die Neuausrichtung und bessere Information der Schulen und Eltern führt zu
steigenden Fallzahlen. Durch die abgeschlossene Leistungsvereinbarung sind
die Träger verpflichtet, in jedem bewilligten Fall die Integrationsassistenz in
einem Zuteilungszeitraum sicherzustellen. Für diese Qualitätssteigerung wurde
von einer Spitzabrechnung auf die Bereitstellung eines Finanzbudgets für das
gesamte Schuljahr umgestellt, was Mehrkosten verursacht.
Die Integrationsassistenz ist Bestandteil der Planung „Jugendhilfe außerhalb
von Einrichtungen“ und ebenso wie alle übrigen Hilfeleistungen unter
Bindungsgrad 2 (nach Art gesetzlich bestimmt, Umfang vertraglich festgelegt)
eingeordnet.Seite 1 von 3

Seite 2
Anlage/n
1 Auszug Liste 8 (öffentlich)Seite 2 von 3

Erläuterungen:
Liste Nr. 8/2019 EE = Erhöhung der Einnahme
MA = Minderung der Ausgabe
Lfd.
Nr.
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
Bisherige
Haushalts-
ermächtigung
Erhöhung
um
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
durch
EE/MA
um Begründung
23. 1.05.02
150000502
Leistungen nach dem SGB
XII
5002001
73.3000
Sozialtransferleistungen
533110
95.797.395,31 10.500.000,00 1.05.02
150000502
Leistungen nach dem SGB
XII
5002018
1.05.01
150000501
Leistungen nach dem SGB
II
5001000
62.1000
Sonstige
Transfereinzahlungen
421120
65.1000
Sonstige Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungs-
tätigkeit
456400
74.1000
Sonstige Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungs-
tätigkeit
546100
EE
EE
MA
1.500.000,00
1.700.000,00
7.300.000,00
Im Bereich zur Hilfe zur Pflege und
Eingliederungsmaßnahmen be-
hinderter Menschen werden
zusätzliche Mittel benötigt, um
gesetzliche Aufgaben des örtlichen
Trägers erfüllen zu können.
33. 1.06.05
151000605
Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Menschen
1.51.30.06.05.02
73.3000
Sozialtransferleistungen
533120
66.353.737,48 5.376.000,00 1.06.02
151000602
Tageseinrichtungen
1.51.10.06.02.07
73.1000
Transferauszahlungen
531800
MA 5.376.000,00 Aufgrund höherer Fallzahlen ist bei
der Integrationsassistenz nach § 35
a SGB VIII ein Mehrbedarf
entstanden. Es handelt sich um
eine gesetzliche Pflichtaufgabe.
Deckung bei
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/AuszahlungenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de