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200011-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Erweiterung des WCCB zur Durchführung großer UN-Vertragsstaatenkonferenzen (COP)

Nummer
200011-09 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.09.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200011-4 Begrünung der Fassade des WCCB-Parkhauses BBB-Anfrage zur Stellungnahme 200011-3 ST; hier: Erweiterung des Konferenzzentrums WCCB

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200011-09 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage: Erweiterung des WCCB zur
Durchführung großer UN-
Vertragsstaatenkonferenzen (COP)
Beratungsfolge
Inhalt der Stellungnahme:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Ver-
braucherschutz (BMUV) hat die von ihm beauftragte Machbarkeitsstudie betr.
„Konferenzfazilitäten in Bonn – Durchführung von Großkonferenzen“ 2020
abgeschlossen und die Ergebnisse der Verwaltung im Januar 2021 vorgestellt.
Nachdem große UN-Vertragsstaatenkonferenzen mit bis zu 30.000
Teilnehmenden in Bonn nur mit aufwendigen und wenig nachhaltigen
Temporärbauten durchgeführt werden können (für die COP 23 im Jahr 2017
musste der Bund temporäre Lösungen für rd. 50 Mio. EUR schaffen), wird für
eine nachhaltige und dauerhafte Lösung von einem Planungsbüro die
Errichtung von zwei Neubauten vorgeschlagen. Die hierfür notwendigen
Investitionskosten hat der Bund 2020 mit rd. 350 Mio. EUR beziffert.
Bund und Stadt haben diese Vorschläge zunächst nicht weiterverfolgt,
nachdem die damalige Bundesregierung mit der Region Bonn keine
Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz geführt
hat. Insofern liegen auch keine Zeit- und Kostenpläne vor.
Ziel der neuen Bundesregierung ist es nunmehr, sich gemeinsam mit der
Region Bonn und den Bundesländern NRW und RLP bis Ende 2023 über die
Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz zu
verständigen. Ob und in welchem Umfang dabei mögliche Neubauten zur
Ergänzung des WCCB zu den Eckpunkten gehören werden, wird im Rahmen
der in den kommenden Monaten anstehenden Verhandlungen mit dem Bund zu
erörtern sein.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de