200010-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anbringung von Werbung am schmiedeeisernen Zaun der Redoute
Kerndaten
- Nummer
- 200010-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Stellungnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200010-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 15.01.2020 gez. Jansen Anbringung von Werbung am schmiedeeisernen Zaun der Redoute Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Stellungnahme Inhalt der Stellungnahme: Gemäß § 4 der Bonner Straßenordnung ist es ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers verboten, Werbehinweise aller Art, Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen, Veranstaltungshinweise und sonstige Plakate anzubringen oder zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken. Das Verbot gilt insbesondere an Bäumen, Haltestellen und Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen, Lichtmasten, Signalanlagen, Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen, an Abfallbehältern und Sammelcontainern sowie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen. Folglich sind auch die Flächen an der und um die Bad Godesberger Redoute von § 4 der Bonner Straßenordnung erfasst. Die Verwaltung geht den Hinweisen, die sie erreichen nach und leitet die entsprechenden bußgeldbewehrten Verwaltungsvorgänge ein. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten, zu denen auch die vorgenannten Verstöße gegen § 4 der Bonner Straßenordnung gehören, bei der Bußgeldstelle mit Hilfe eines Online-Formulars anzuzeigen. Der Link lautet: https://www.bonn.de/service- bieten/stadtverwaltung-a-bis-z/online-service.php Der Stadtordnungsdienst wird den Bereich der Redoute in Bad Godesberg im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen ab sofort verstärkt kontrollieren und die entsprechenden Meldungen an die Ordnungsverwaltung leiten, so dass die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten erfolgen kann. Hinsichtlich der Wahlwerbung verweist die Verwaltung auf den Beschluss des Rates vom 05.02.2004 (siehe DS-Nr. 0313477NV2). Die politschen Parteien und Gruppierungen melden ihre Standorte vor den Wahlen bei den Bürgerdiensten. Von dort werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, wobei nur die Wahlplakate entfernt werden, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, hier insbesondere für den Straßenverkehr darstellen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de