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200010-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Anbringung von Werbung am schmiedeeisernen Zaun der Redoute

Nummer
200010-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Stellungnahme
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  1. 200010 Anbringung von Werbung am schmiedeeisernen Zaun der Redoute

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200010-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
15.01.2020 gez. Jansen
Anbringung von Werbung am schmiedeeisernen
Zaun der Redoute
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Stellungnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gemäß § 4 der Bonner Straßenordnung ist es ohne vorherige Zustimmung des
Eigentümers verboten, Werbehinweise aller Art, Flugblätter, Druckschriften, Handzettel,
Geschäftsempfehlungen, Veranstaltungshinweise und sonstige Plakate anzubringen
oder zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art
und Weise zu überdecken.
Das Verbot gilt insbesondere an Bäumen, Haltestellen und Wartehäuschen, Strom- und
Ampelschaltkästen, Lichtmasten, Signalanlagen, Verkehrszeichen und sonstigen
Verkehrseinrichtungen, an Abfallbehältern und Sammelcontainern sowie an den im
Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen,
Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen.
Folglich sind auch die Flächen an der und um die Bad Godesberger Redoute von § 4
der Bonner Straßenordnung erfasst.
Die Verwaltung geht den Hinweisen, die sie erreichen nach und leitet die
entsprechenden bußgeldbewehrten Verwaltungsvorgänge ein. Darüber hinaus besteht
auch die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten, zu denen auch die vorgenannten Verstöße
gegen § 4 der Bonner Straßenordnung gehören, bei der Bußgeldstelle mit Hilfe eines
Online-Formulars anzuzeigen. Der Link lautet: https://www.bonn.de/service-
bieten/stadtverwaltung-a-bis-z/online-service.php
Der Stadtordnungsdienst wird den Bereich der Redoute in Bad Godesberg im Rahmen
der verfügbaren personellen Ressourcen ab sofort verstärkt kontrollieren und die
entsprechenden Meldungen an die Ordnungsverwaltung leiten, so dass die Ahndung
der Ordnungswidrigkeiten erfolgen kann.
Hinsichtlich der Wahlwerbung verweist die Verwaltung auf den Beschluss des Rates
vom 05.02.2004 (siehe DS-Nr. 0313477NV2). Die politschen Parteien und
Gruppierungen melden ihre Standorte vor den Wahlen bei den Bürgerdiensten. Von
dort werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, wobei nur die Wahlplakate
entfernt werden, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, hier
insbesondere für den Straßenverkehr darstellen.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de