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200009-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bauvorhaben Kennedyallee 62-72, Grundsätzliche Frage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bezüglich Bebauungsplan 6918-4

Nummer
200009-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200009 Bauvorhaben Kennedyallee 62-72, Grundsätzliche Frage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bezüglich Bebauungsplan 6918-4

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200009-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bauvorhaben Kennedyallee 62-72, Grundsätzliche
Frage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
bezüglich Bebauungsplan 6918-4
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit der Großen Anfrage nehmen die Fragesteller Bezug auf eine
Beschlussvorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB (DS-Nr. 190635-1), welche allen Interessierten die Möglichkeit zur
Meinungsäußerung und Auskunft zu einem Planentwurf bietet.
Die 14 Fragen dieser Großen Anfrage betreffen weitestgehend Inhalte, die
entweder bereits aus der Beschlussvorlage hervorgehen, zu diesem frühen
Planungsstadium so detailliert noch nicht vorliegen bzw. durch Gutachten im
weiteren Verfahren geklärt werden.
Im Folgenden wird auf die gestellten Fragen 1-14 gebündelt eingegangen:
Städtebau und Architektur:
Jedes Plangebiet ist individuell eingebettet in seine jeweilige Umgebung, dem
Zeitgeist der Entstehungsjahre und den Anforderungen, welche an das
Plangebiet gestellt werden. Ein einheitlicher Maßstab kann daher nicht angelegt
werden und eine Vergleichbarkeit ist nicht gegeben. Daher ist immer eine
individuelle Antwort für jedes Plangebiet zu finden.
Die vorgelegte Planung ist Ergebnis eines städtebaulichen und hochbaulichen
Wettbewerbs für das Plangebiet an der Kennedyallee. Das Preisgericht
zeichnete diesen Entwurf aufgrund seiner klaren städtebaulichen Figur aus, die
sich sehr gelungen in das umgebene Quartier einfügt und die bestehende
Maßstäblichkeit der Umgebung geschickt aufgreift. Die vorbildliche Qualität des
Entwurfes führte zur einstimmigen Prämierung durch das Preisgericht.
Um eine ausreichende Belichtung und Besonnung für alle Gebäudefronten zu
gewährleisten, wurde bereits in der Auslobung zum Wettbewerb auf die DIN
5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ hingewiesen. In den dreigeschossigen
Punkthäusern in den östlichen Höfen wird dabei eine ausreichende BelichtungSeite 1 von 4

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im Winter in den Morgen- und Vormittagsstunden aus östlicher/südöstlicher
Richtung sichergestellt.
Tiefgarage:
Es ist sowohl eine Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage von der Kennedyallee, als
auch von der Ahrstraße aus vorgesehen. Im Plan ist die Tiefgarageneinfahrt
und -ausfahrt zur Ahrstraße im Bereich des südlichsten III-geschossigen
Gebäudes zeichnerisch dargestellt.
Die geplante Tiefgarage wird den ruhenden Verkehr des Vorhabens abdecken.
Die Stellplatzzahl in der Tiefgarage wird entsprechend der Vorgaben der
Bundesstadt Bonn bemessen. Für den freifinanzierten Wohnungsbau wird mit 1
Stellplatz pro Wohneinheit gerechnet. Für den geförderten Wohnungsbau wird
gemäß Ratsbeschluss der Bundesstadt Bonn (Ds-Nr. 190128) ein
Stellplatzschlüssel von 0,5 zugrunde gelegt. Für das Bürogebäude wird ein
Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz je 30 - 40 m² Nutzfläche zugrunde gelegt.
Zum vorliegenden frühzeitigen Planstand würde dies, ungeachtet eines noch zu
erstellenden Mobilitätskonzepts und Verkehrsgutachtens, einer Stellplatzanzahl
in der Tiefgarage von circa 540 PKW-Stellplätzen entsprechen. Diese Zahl
kann jedoch lediglich als grobe Schätzung verstanden werden, da eine
Tiefgaragenplanung auf Grundlage der genannten Gutachten noch nicht
vorliegt.
Von diesen Werten kann entsprechend der ÖPNV-Anbindung ein Abschlag von
10% vorgenommen werden. Des Weiteren wird von einem Ingenieurbüro in
Abstimmung mit der Verwaltung ein Mobilitätskonzept erstellt, in dem neben
Maßnahmen zur Reduktion des MIV-Verkehrs auch Aussagen zur Förderung
der Elektromobilität getätigt werden. Zu den Themen Ladestationen und
Abrechnungsmodellen gibt es bereits erste Abstimmungen der
Vorhabenträgerin mit den Stadtwerken Bonn. Ladestationen in der Tiefgarage
werden in der weiteren Planung berücksichtigt - auch für Elektrofahrräder.
Die mit der Tiefgarage unterbaute Fläche beschränkt sich auf die mit Gebäuden
und der zentralen Erschließung überbauten Flächen, sowie die Höfe der
Gebäude. Die Verwaltung wird mit dem Vorhabenträger darüber verhandeln,
dass zugunsten der Anpflanzung großer Bäume (Quartiersanger und
Durchweg) in Teilbereichen die Tiefgarage ausgespart wird. Die geplanten
Grünstreifen entlang der längsseitigen Grundstücksgrenzen und der Bereich
vor dem Bürogebäude an der Kennedyallee werden nicht durch die Tiefgarage
unterbaut. Eine exakte Planung der Tiefgarage liegt zu diesem Zeitpunkt jedoch
noch nicht vor.
Anzahl der Wohnungen:
Nach derzeitigen Planungsstand wird von 380 Wohneinheiten ausgegangen.
Davon werden 40% der Bruttogrundfläche gemäß Bonner Baulandmodells (DS-
Nr. 1613742EB5, siehe auch 1811574EB5) als geförderter Mietwohnungsbau
geplant und errichtet. Hierbei werden gemäß Baulandmodell mindestens 20%
nach Maßgabe des Förderweges A und ggf. die weiteren nach Maßgabe des
Förderweges B errichtet. Die geförderten Wohnungen waren im SiegerentwurfSeite 2 von 4

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des Wettbewerbs im westlichsten Gebäude über der geplanten
Kindertagesstätte und in weiteren Gebäuden östlich der zentralen Erschließung
vorgesehen. Dies kann sich im weiteren Planungsprozess unter fortwährender
Wahrung der 40% Mindestregelung jedoch noch ändern.
Die geförderten Wohnungen sind in allen Geschosslagen der genannten
Gebäude vorgesehen. Eine Ausnahme bildet lediglich die Kindertagesstätte.
Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung kann es zu einer
Veränderung der Anzahl von Wohneinheiten kommen.
Freiraum/ Grün/ Energie/Klima:
Der angefragte Freianlagenplan mit Darstellung der Bestandsbäume und
Planbäume in genauer Lage und Kronendurchmesser liegt zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht vor. Dieser wird im weiteren Verfahren zur Offenlage des
Bebauungsplans vorgelegt werden. Grundsätzlich ist eine Durchmischung von
erhaltenswerten Bestandsbäumen und neu zu pflanzenden Bäumen in den
Grünstreifen vorgesehen. Neupflanzungen erfolgen dabei nach
Qualitätsvorgaben der Bundesstadt Bonn.
Im Zuge der Planaufstellung ist gem. Beschluss des Hauptausschusses vom
14.11.1995 ein Energiekonzept zu erstellen, aus dem die Art der Versorgung
und die Energieeffizienz der Gebäude hervorgeht. Mindestens wird dabei der
KfW-Effizienzhausstandard 55 auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom
22.10.2015 eingehalten. Ein Anschluss an die vorhandene Fernwärmeleitung in
der Kennedyallee wird in diesem Konzept geprüft, ebenso die Nutzung von
Photovoltaik und Solarthermie im Bereich der Dachflächen, idealerweise in
Kombination mit einer Dachbegrünung. Genaue Angaben hierzu werden mit
fortgeschrittenem Planungsstand, spätestens im Rahmen der
Offenlagevorbereitung, zur Verfügung gestellt.
Die Auswirkungen der Gebäudeanordnungen auf die Luftzirkulation und die
Abführung der in den Gebäuden gespeicherten Wärme werden im Rahmen
eines Gutachtens zu den mikroklimatischen Auswirkungen der Bebauung,
erstellt durch ein Fachbüro in Abstimmung der Fachverwaltung, untersucht und
bewertet. Die Untersuchung liegt aktuell noch nicht vor, wird aber im weiteren
Verfahren vorgelegt. Ob es Bereiche mit stärkeren Windgeschwindigkeiten
und/oder schwächeren Windgeschwindigkeiten gibt und welche Auswirkungen
dies auf das Mikroklima hat, wird im Klimagutachten ebenfalls erfasst und
bewertet.
Rettungsfahrzeuge/ Kriminalprävention:
Generell sind nur Bauvorhaben genehmigungsfähig, welche über eine
ausreichende Erreichbarkeit für Rettungsdienste verfügen.
Die Zuwegung für die Feuerwehr zu den Gebäuden erfolgt über die zentrale
Durchwegung durch das Gebiet, teilweise mit Einfahrmöglichkeiten in die
seitlichen Innenhöfe. Die Feuerwehrzuwegung und die
Feuerwehraufstellflächen werden im weiteren Planungsprozess durch einSeite 3 von 4

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Fachbüro erarbeitet und mit der Feuerwehr Bonn abgestimmt. Die
Freianlagenplanung wird hierauf reagieren. Nach ersten Untersuchungen der
Vorhabenträgerin geht diese nicht davon aus, dass sich hierdurch eine
Reduzierung der dargestellten Baumanzahl ergeben wird. Lageverschiebungen
sind aber möglich.
Die Zuwegung für Rettungsdienste erfolgt ebenfalls über die zentrale
Durchwegung mit Ein- und Ausfahrmöglichkeit jeweils über die Kennedyallee
und die Ahrstraße.
Die Rettungswege und Feuerwehrzufahrten und -abfahrten werden auch nach
Realisierung der Planung klar ausgewiesen und werden mit der Feuerwehr
abgestimmt. Insofern ist auch im neuen Konzept im Bedarfsfall eine klare
Orientierung für die entsprechenden Dienste gewährleistet.
Ggf. notwendige Maßnahmen zur Kriminalprävention werden im weiteren
Verfahren in der Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung und der Polizei
untersucht und geplant.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de