200007-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beschleunigung des Photovoltaikausbaus in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 200007-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200007-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Beschleunigung des Photovoltaikausbaus in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. In der Fragestellung wird auf im Titel spezifizierte Gebäude in Bad Godesberg Bezug genommen. Eine derartige Spezifizierung ist dem Titel nicht zu entnehmen, so dass eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist. Dies trifft in Teilen entsprechend auch für die nachfolgenden Fragen zu. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme zur GA 200001. 2. S. Antwort zu Frage 1. 3. Das Solardachkataster ermöglicht keinen unmittelbaren Zugriff auf Eigentümerdaten. Die Aufstellung von Gebäuden/Adresslisten für die relevanten Eigentümer kann zwar mit Methoden der Geoinformation hergestellt werden, jedoch erscheint der damit verbundene Aufwand im Hinblick auf die bei den jeweiligen Eigentümern vorhandenen Initiativen zur Solarförderung nicht vertretbar (siehe dazu auch die Stellungnahme zur GA 200001). Überdies aber hat die Stadtverwaltung mit dem Bonner Solardachkataster ein Instrument entwickelt und online gestellt, das es jedem/jeder Interessierten ermöglicht, das solare Nutzungspotenzial für jedes beliebige Gebäude in Bonn detailliert in Erfahrung zu bringen. 4. Die Beantwortung der Frage bedingt Antworten auf die Fragen 1 bis 3. 5. Die Stadt Bonn ist aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 04.10.2012 (DS1112350NV13) Mitglied der BürgerEnergie Rhein-Sieg eG. Der BürgerEnergie Rhein-Sieg eG und laut genanntem Beschluss weiteren Interessentinnen und Interessenten bietet das Städtische Gebäudemanagement potenziell geeignete Dächer auf städtischen Gebäuden zur Pacht für die Installation von Photovoltaikanlagen an. 6. In der Beschlussvorlage 200016 „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ sind im Anhang Tabelle 1 – „Maßnahmenvorschläge, die nach politischem Grundsatzbeschluss weiter ausdifferenziert und qualifiziert werden sollen“ im Handlungsfeld 1 „Solares Bonn“ Maßnahmen zur Förderung des Photovoltaikausbaus genannt. Im Einzelnen sind das ein Förderprogramm „1000 Dächer“, die Verpflichtung zum Bau von Photovoltaikanlagen beiSeite 1 von 2 Seite 2 Neubauten nach dem Vorbild der Stadt Tübingen sowie die Ausbauinitiative „Solares Bonn 2020 Beraten - Begleiten – Multiplizieren“. Hier geht es um die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die verstärkte Installation von PV-Anlagen in Bonn. Dies beinhaltet Beratungsleistungen von Wohneigentümern, die Schaffung einer Projektstelle in der Leitstelle Klimaschutz sowie Investitionen für städ-tische Leuchtturmprojekte. 7. und 8. Die Errichtung von Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen bedarf keiner bauordnungsrechtlichen Genehmigung, so dass hierfür keinerlei Ressourcen in der Verwaltung bereitgestellt werden müssten. Unter Umständen sind Fragestellungen des Denkmalschutzes abzuklären. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de