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200007-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beschleunigung des Photovoltaikausbaus in Bad Godesberg

Nummer
200007-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200007 Beschleunigung des Photovoltaikausbaus in Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200007-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Beschleunigung des Photovoltaikausbaus in Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. In der Fragestellung wird auf im Titel spezifizierte Gebäude in Bad
Godesberg Bezug genommen. Eine derartige Spezifizierung ist dem Titel nicht
zu entnehmen, so dass eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist. Dies
trifft in Teilen entsprechend auch für die nachfolgenden Fragen zu. Die
Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme
zur GA 200001.
2. S. Antwort zu Frage 1.
3. Das Solardachkataster ermöglicht keinen unmittelbaren Zugriff auf
Eigentümerdaten. Die Aufstellung von Gebäuden/Adresslisten für die
relevanten Eigentümer kann zwar mit Methoden der Geoinformation hergestellt
werden, jedoch erscheint der damit verbundene Aufwand im Hinblick auf die bei
den jeweiligen Eigentümern vorhandenen Initiativen zur Solarförderung nicht
vertretbar (siehe dazu auch die Stellungnahme zur GA 200001). Überdies aber
hat die Stadtverwaltung mit dem Bonner Solardachkataster ein Instrument
entwickelt und online gestellt, das es jedem/jeder Interessierten ermöglicht, das
solare Nutzungspotenzial für jedes beliebige Gebäude in Bonn detailliert in
Erfahrung zu bringen.
4. Die Beantwortung der Frage bedingt Antworten auf die Fragen 1 bis 3.
5. Die Stadt Bonn ist aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 04.10.2012
(DS1112350NV13) Mitglied der BürgerEnergie Rhein-Sieg eG. Der
BürgerEnergie Rhein-Sieg eG und laut genanntem Beschluss weiteren
Interessentinnen und Interessenten bietet das Städtische
Gebäudemanagement potenziell geeignete Dächer auf städtischen Gebäuden
zur Pacht für die Installation von Photovoltaikanlagen an.
6. In der Beschlussvorlage 200016 „Klimanotstand und Umsetzung
Klimamaßnahmen“ sind im Anhang Tabelle 1 – „Maßnahmenvorschläge, die
nach politischem Grundsatzbeschluss weiter ausdifferenziert und qualifiziert
werden sollen“ im Handlungsfeld 1 „Solares Bonn“ Maßnahmen zur Förderung
des Photovoltaikausbaus genannt. Im Einzelnen sind das ein Förderprogramm
„1000 Dächer“, die Verpflichtung zum Bau von Photovoltaikanlagen beiSeite 1 von 2

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Neubauten nach dem Vorbild der Stadt Tübingen sowie die Ausbauinitiative
„Solares Bonn 2020 Beraten - Begleiten – Multiplizieren“. Hier geht es um die
Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die verstärkte Installation von
PV-Anlagen in Bonn. Dies beinhaltet Beratungsleistungen von
Wohneigentümern, die Schaffung einer Projektstelle in der Leitstelle
Klimaschutz sowie Investitionen für städ-tische Leuchtturmprojekte.
7. und 8. Die Errichtung von Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen
bedarf keiner bauordnungsrechtlichen Genehmigung, so dass hierfür keinerlei
Ressourcen in der Verwaltung bereitgestellt werden müssten. Unter
Umständen sind Fragestellungen des Denkmalschutzes abzuklären.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de