200006-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand zum Gebäude und den Eigentums- sowie Pachtverhältnissen des ehemaligen Amerikanischen Clubs in der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf in Vorbereitung auf das Siedlungsjubiläum im Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 200006-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200006-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sachstand zum Gebäude und den Eigentums- sowie Pachtverhältnissen des ehemaligen Amerikanischen Clubs in der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf in Vorbereitung auf das Siedlungsjubiläum im Jahr 2021 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. In welcher technischen Verfassung befindet sich das Gebäude des früheren amerikanischen Clubs in Bezug auf a. Schäden durch eindringendes oder aufsteigendes Wasser b. Frostschäden an wasserführenden Leitungen c. Heizungstechnik d. Verbaute Schadstoffe e. Schimmel- oder Schwammbefall Bei einer Begehung im September 2018 konnte sich die Untere Denkmalbehörde vom Zustand des Gebäudes ein Bild machen. Auf Grund jahrelanger mangelhafter Sicherung gegen unbefugtes Eindringen sind Innenausbauten teilweise zerstört und Fensterscheiben nicht mehr vorhanden. Das Gebäude wurde durch eine grobmaschige Verbretterung gegen Witterungseinflüsse notdürftig gesichert und befindet sich nunmehr in einem eingezäunten Bereich, der unbefugtes Betreten verhindert. Eine fundierte Schadstoffuntersuchung liegt nicht vor, es ist aufgrund des Baualters aber davon auszugehen, dass schadstoffhaltige Produkte verbaut wurden. Massiver Schimmel- oder Schwammbefall lag nicht vor. Zu 2. Welche Prognose kann von einem Bausachverständigen für die Erhaltung des Gebäudes gegeben werden? Ein statisches Gutachten aus 2011 kommt zu dem Schluss, dass die Standsicherheit im Allgemeinen nicht beeinträchtigt sei, bis auf einen Bereich an der als Kellerdecke ausgebildeten Treppe. Des Weiteren müsse in TeilenSeite 1 von 3 Seite 2 von einer fortgeschrittenen Karbonatisierung der Stahlbetonteile ausgegangen werden. Ferner sind abhängig von einer zu planenden Nutzung brandschutztechnische Ertüchtigungen erforderlich. Da sich das Gutachten auf eine Nutzung als Mensa mit Küche im UG bezog, ist die abschließende Bewertung mit der Empfehlung eines Abbruchs und Neubaus nicht auf die heutige Situation übertragbar. Zu 3. Wann und welche Maßnahmen sind unmittelbar zu ergreifen, um das Gebäude in seiner Substanz zu erhalten? Gemäß §7 DSchG ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Denkmals gehalten, dieses instand zu halten, instand zu setzen, es sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, d.h. in jedem Fall auch einer Verschlechterung entgegen zu wirken. Das bedeutet im gegenwärtigen Fall zum Einen: Sicherstellung eines funktionierenden Witterungs- und Einbruchschutzes, d.h. regelmäßige Kontrolle von Dachabdichtung und Wasserabläufen, Sicherstellung einer ausreichenden Durchlüftung, Verhinderung des Eindringens von Schädlingen und Wildwuchs. Zum anderen aber auch: Beräumung von Schutt, evtl. Ergreifen von weiteren Abdichtungsmaßnahmen, Wiederherstellung und niederschwellige Nutzung. Deshalb war bereits im Vorfeld des Ortstermins von der Unteren Denkmalbehörde auf Fördertöpfe hingewiesen worden. Zu 4. Erkennbar hat die Bonn International School seit der Vorlage von DS 1410740ST2 keine Aktivitäten zur Nutzung des Gebäudes entfaltet. Wann wird sie dies tun? Im Ergebnis des Ortstermins wurde vorgeschlagen, zunächst den Bestand aufzumessen und Schadstoffe zu erfassen und dann eine niedrigschwellige Nutzung zu suchen. Seit 2018 sind allerdings in dieser Richtung keine Aktivitäten zu verzeichnen. Darüber hinaus nimmt die Verwaltung hierzu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Stellung. Zu 5. Zu welchen finanziellen Konditionen und mit welchen Vertragsauflagen hat die Bonn International School das Gebäude gepachtet? Diese Frage kann gesondert im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Bezirksvertretung Bad Godesberg beantwortet werden. Die Verwaltung nimmt hierzu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Stellung.Seite 2 von 3 Seite 3 Zu 6. Welche anderweitigen Nutzungskonzepte und damit Verpachtungsmöglichkeiten bestehen für das Gebäude, z. B. als Ausflugslokal? Der Bebauungsplan Nr. 8119-1 vom 17.03.1972 setzt hier ein Sondergebiet (Schule) fest. Dementsprechend wäre hier als schultypische Einrichtung planungsrechtlich auch ein Bootshaus für Schülerrudervereine zulässig, für das z.Zt. in Bonn ein Standort gesucht wird. Eine solche Nutzung wäre auch – eine denkmalgerechte Umbauplanung vorausgesetzt – seitens der Unteren Denkmalbehörde vorstellbar. Nicht-schultypische Einrichtungen bedürften einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ob die Errichtung eines Ausflugslokals befreibar wäre, bedürfte einer Einzelfallprüfung aufgrund eines konkreten Antrags. Dabei müsste die Gebietsart als Grundzug der Planung erhalten bleiben, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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