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200006-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand zum Gebäude und den Eigentums- sowie Pachtverhältnissen des ehemaligen Amerikanischen Clubs in der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf in Vorbereitung auf das Siedlungsjubiläum im Jahr 2021

Nummer
200006-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200006 Sachstand zum Gebäude und den Eigentums- sowie Pachtverhältnissen des ehemaligen Amerikanischen Clubs in der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf in Vorbereitung aus das Siedlungsjubiläum im Jahr 2021

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200006-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand zum Gebäude und den Eigentums-
sowie Pachtverhältnissen des ehemaligen
Amerikanischen Clubs in der Amerikanischen
Siedlung Plittersdorf in Vorbereitung auf das
Siedlungsjubiläum im Jahr 2021
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu
1. In welcher technischen Verfassung befindet sich das Gebäude des
früheren amerikanischen Clubs in Bezug auf
a. Schäden durch eindringendes oder aufsteigendes Wasser
b. Frostschäden an wasserführenden Leitungen
c. Heizungstechnik
d. Verbaute Schadstoffe
e. Schimmel- oder Schwammbefall
Bei einer Begehung im September 2018 konnte sich die Untere
Denkmalbehörde vom Zustand des Gebäudes ein Bild machen. Auf Grund
jahrelanger mangelhafter Sicherung gegen unbefugtes Eindringen sind
Innenausbauten teilweise zerstört und Fensterscheiben nicht mehr vorhanden.
Das Gebäude wurde durch eine grobmaschige Verbretterung gegen
Witterungseinflüsse notdürftig gesichert und befindet sich nunmehr in einem
eingezäunten Bereich, der unbefugtes Betreten verhindert. Eine fundierte
Schadstoffuntersuchung liegt nicht vor, es ist aufgrund des Baualters aber
davon auszugehen, dass schadstoffhaltige Produkte verbaut wurden. Massiver
Schimmel- oder Schwammbefall lag nicht vor.
Zu
2. Welche Prognose kann von einem Bausachverständigen für die
Erhaltung des Gebäudes gegeben werden?
Ein statisches Gutachten aus 2011 kommt zu dem Schluss, dass die
Standsicherheit im Allgemeinen nicht beeinträchtigt sei, bis auf einen Bereich
an der als Kellerdecke ausgebildeten Treppe. Des Weiteren müsse in TeilenSeite 1 von 3

Seite 2
von einer fortgeschrittenen Karbonatisierung der Stahlbetonteile ausgegangen
werden. Ferner sind abhängig von einer zu planenden Nutzung
brandschutztechnische Ertüchtigungen erforderlich. Da sich das Gutachten auf
eine Nutzung als Mensa mit Küche im UG bezog, ist die abschließende
Bewertung mit der Empfehlung eines Abbruchs und Neubaus nicht auf die
heutige Situation übertragbar.
Zu
3. Wann und welche Maßnahmen sind unmittelbar zu ergreifen, um
das Gebäude in seiner Substanz zu erhalten?
Gemäß §7 DSchG ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines
Denkmals gehalten, dieses instand zu halten, instand zu setzen, es sachgemäß
zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, d.h. in jedem Fall auch einer
Verschlechterung entgegen zu wirken. Das bedeutet im gegenwärtigen Fall
zum Einen: Sicherstellung eines funktionierenden Witterungs- und
Einbruchschutzes, d.h. regelmäßige Kontrolle von Dachabdichtung und
Wasserabläufen, Sicherstellung einer ausreichenden Durchlüftung,
Verhinderung des Eindringens von Schädlingen und Wildwuchs. Zum anderen
aber auch: Beräumung von Schutt, evtl. Ergreifen von weiteren
Abdichtungsmaßnahmen, Wiederherstellung und niederschwellige Nutzung.
Deshalb war bereits im Vorfeld des Ortstermins von der Unteren
Denkmalbehörde auf Fördertöpfe hingewiesen worden.
Zu
4. Erkennbar hat die Bonn International School seit der Vorlage von
DS 1410740ST2 keine Aktivitäten zur Nutzung des Gebäudes
entfaltet. Wann wird sie dies tun?
Im Ergebnis des Ortstermins wurde vorgeschlagen, zunächst den Bestand
aufzumessen und Schadstoffe zu erfassen und dann eine niedrigschwellige
Nutzung zu suchen. Seit 2018 sind allerdings in dieser Richtung keine
Aktivitäten zu verzeichnen.
Darüber hinaus nimmt die Verwaltung hierzu im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Stellung.
Zu
5. Zu welchen finanziellen Konditionen und mit welchen
Vertragsauflagen hat die Bonn International School das Gebäude
gepachtet? Diese Frage kann gesondert im nicht öffentlichen Teil
der Sitzung des Bezirksvertretung Bad Godesberg beantwortet
werden.
Die Verwaltung nimmt hierzu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg Stellung.Seite 2 von 3

Seite 3
Zu
6. Welche anderweitigen Nutzungskonzepte und damit
Verpachtungsmöglichkeiten bestehen für das Gebäude, z. B. als
Ausflugslokal?
Der Bebauungsplan Nr. 8119-1 vom 17.03.1972 setzt hier ein Sondergebiet
(Schule) fest. Dementsprechend wäre hier als schultypische Einrichtung
planungsrechtlich auch ein Bootshaus für Schülerrudervereine zulässig, für das
z.Zt. in Bonn ein Standort gesucht wird. Eine solche Nutzung wäre auch – eine
denkmalgerechte Umbauplanung vorausgesetzt – seitens der Unteren
Denkmalbehörde vorstellbar.
Nicht-schultypische Einrichtungen bedürften einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ob die Errichtung eines Ausflugslokals
befreibar wäre, bedürfte einer Einzelfallprüfung aufgrund eines konkreten
Antrags. Dabei müsste die Gebietsart als Grundzug der Planung erhalten
bleiben, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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