200004-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Platz vor dem Haus an der Redoute/der Bezirksverwaltungsstelle zu einem Platz der Internationalen Beziehungen machen
Kerndaten
- Nummer
- 200004-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200004-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Platz vor dem Haus an der Redoute/der Bezirksverwaltungsstelle zu einem Platz der Internationalen Beziehungen machen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Leitbildprozess für Bad Godesberg wurde festgelegt, dass das für den Stadtbezirk historisch bedeutende und identitätsstiftende Ensemble „Kurfürstlichen Zeile“ durch neue Nutzungen und eine Neugestaltung des öffentlichen Raums in seiner Bedeutung und seiner Attraktivität gestärkt werden soll. In der ISEK-Maßnahme „A1 Masterplan Öffentlicher Raum“ wird der Bereich an der Kurfürstenallee daher explizit als zu betrachtender Teilraum benannt. Ob und wie eine Platzumgestaltung an dieser Stelle erfolgen sollte, ist gemäß ISEK im Masterplan darzustellen. Projektziele sind hierbei die Entwicklung von Gestaltungsrichtlinien für den öffentlichen Raum, die Erarbeitung eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes für die zentralen Plätze und Parkanlagen und die Intensivierung der Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung der Gestaltungskonzepte für den öffentlichen Raum. 2012 wurde der Stadtpark unter Denkmalschutz gestellt. Er wurde von Heinrich Raderschall im Zuge des Neubaus der Stadthalle entworfen. Seine gestalterische Fortsetzung erfährt der Park vor der sogenannten „Kurfürstlichen Zeile“. Eine vertiefende Untersuchung durch die Gartendenkmalpflege muss daher einer möglichen Umgestaltung des Platzes vorausgehen. Zu prüfen wäre ggfl. hierbei auch, ob der Bereich vor der „Kurfürstlichen Zeile“ in den Denkmalumfang aufzunehmen ist. Allerdings wäre die Erweiterung des Schutzumfangs ggf. kein Hinderungsgrund für eine Umgestaltung in größerem Zusammenhang. So sind im Zuge des Leitbildprozesses auch Ideen aufgekommen, die Tieferlegung der Kurfürstenallee rückgängig zu machen. Auch wenn aus dem Denkmalschutz der „Kurfürstlichen Zeile“ keine Festschreibung der Platzgestaltung abzuleiten ist, müsste eine Umgestaltung des Platzes im Sinne des Umgebungsschutzes denkmalrechtlich genehmigt werden. Die sechs Fahnenmasten vor dem „Haus an der Redoute“ sind Bestandteil des gesamtstädtischen Fahnenschmucks und werden durch das Presseamt bestückt. Mit ihnen wird auf einem der zentralen Plätze Bad Godesbergs für Veranstaltungen und Ereignisse von gesamtstädtischer Bedeutung, wie dasSeite 1 von 2 Seite 2 Beethovenfest und –Jubiläum, Pützchens Markt, Karneval und die Weihnachtsmärkte, geworben. Ein weiterer Fahnenmast unmittelbar am Gebäude wird bei Bedarf von der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg bestückt. Gegen das Hissen von Fahnen der Bad Godesberger Partnerstädte bei besonderen Anlässen und in Absprache mit dem Presseamt bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Die Verwaltung empfiehlt, die vom Fragesteller aufgeworfene Idee einer Umgestaltung des Platzes vor dem „Haus an der Redoute“ wie oben beschrieben im „Masterplan Öffentlicher Raum“ im Rahmen des Leitbildprozesses Bad Godesberg darzustellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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