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191229-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Netzinfrastruktur für E-Mobilität in Bad Godesberg

Nummer
191229-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191229 Netzinfrastruktur für E-Mobilität in Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191229-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Netzinfrastruktur für E-Mobilität in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die BonnNetz hat die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zur
Beantwortung der Großen Anfrage abgegeben.
Anlage/n
1 Stellungnahme E-Mobilität Bad Godesberg (öffentlich)Seite 1 von 5

Anlagenservice Strom
9. März 2020
Dr. Pascal Köhn
Bonn-Netz GmbH Telefon 0228 711-1 Haltestellen Sparkasse KölnBonn Geschäftsführung Sitz Bonn
Sandkaule 2 Telefax 0228 711-2770 Bertha-von-Suttner-Platz IBAN DE613 705 0198 1900 676 196 Dipl.-Ing. Theo Waerder Amtsgericht Bonn
53111 Bonn www.bonn-netz.de Beethovenhalle und SWB BIC COLSDE33 HRB 14997
Wilhelmsplatz, Stiftsplatz Gläubiger-ID DE67SWB00000077139 Steuer-Nr. 205 5778 1310
USt-IdNr. DE251557641
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015, Zertifikat-Registrier-Nr. 85465-2010-AQ-GER-DAkkS
Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertretung Bad Godesberg
„Netzinfrastruktur für E-Mobilität in Bad Godesberg“
1. Ist das Bad Godesberger Stromnetz in der Lage, den mit Zunahme der E-
Mobilität steigenden Bedarf für Ladevorgänge, insbesondere
Schnellladevorgänge, auch auf Privatgrundstücken, bereitzustellen?
Die Fähigkeit des Stromnetzes, Elektromobilität zu integrieren ist stark abhängig
von der individuellen Verteilung der Elektroautos im Netzgebiet und der
eingesetzten Ladetechnologie. Eine Szenarioanalyse für Referenznetze des Bad
Godesberger Stromnetzes, bei der angenommen wird, dass die Elektroautos über
das Netzgebiet gleich verteilt sind, zeigt, dass mit dem vorhandenen Netz eine
Standardladesäule mit 11 kVA Leistung (Standardgröße) an jedem zweiten
Hausanschluss betrieben werden kann, ohne dass das Stromnetz überlastet wird.
Aus der Szenarioanalyse resultiert ein Lagebild für eine Einschätzung der
Leistungsfähigkeit des Stromnetzes. Dennoch ist es erforderlich, Maßnahmen
individuell zu prüfen und zu bewerten. Ggf. sind lokal
Netzverstärkungsmaßnahmen bei ungünstigen Verteilungen von Elektroautos
notwendig, die dann durch die Bonn-Netz GmbH durchgeführt werden. Die
meisten verfügbaren Elektroautos laden allerdings mit einer geringeren Leistung
als 11 kVA.
Neben der Auslastung des Stromnetzes und der Versorgung mit ausreichender
elektrischer Leistung, muss auch der Hausanschluss und der Leistungsbezug der
Hausinstallation individuell betrachtet werden. Bei Vorhandensein stromintensiver
Verbraucher, z.B. elektrische Sauna, kann eine Verstärkung des Hausanschlusses
oder Anpassung der elektrischen Hausanlage erforderlich sein. Die Bewertung der
Bonn-Netz GmbH betrachtet ausschließlich die Kapazität des Stromnetzes und die
Fähigkeit, ausreichende elektrische Leistung an Haushalte zur Verfügung zu stellen.Seite 2 von 5

Seite 2 von 4
Neben Verstärkungsmaßnahmen ist auch der Einsatz eines
Lademanagementsystems zur Leistungsbegrenzung des Strombezugs am
Hausanschluss möglich. Die SWB Energie und Wasser bietet beispielhaft derartige
Lösungen für Kunden an.
Die Planungswerte für Hausanschlüsse hinsichtlich der Integration von
Elektroautos wurde unsererseits bereits angepasst und erhöht, sodass das Netz bei
allen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auch für die zunehmende Integration
von Elektroautos ausgelegt wird.
Schnellladesäulen sind als Technologie nicht für den Einsatz in Privathaushalten
vorgesehen. Einerseits übersteigt die typische Anschlussleistung von 150 kVA
deutlich die üblichen Anschlussgrößen für Ein- und Mehrfamilienhäuser.
Andererseits liegen die reinen Anschaffungskosten von Schnellladesäulen im
Bereich von ca. 100.000 Euro.
Die folgende Grafik aus dem FNN-Hinweis „Netzintegration Elektromobilität“ des
Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) zeigt
die typischen Anschlussleistungen für Elektromobilität in unterschiedlichen
Anwendungsfällen:
Der Anschluss von Schnellladesäulen ist aufgrund der hohen Leistung immer eine
Einzelfallbetrachtung und erfordert eine detaillierte Planung. Die Leistung liegt im
Bereich der Stromtragfähigkeit eines Niederspannungskabels, sodass ein
Anschluss an ein bestehendes Niederspannungsnetz nicht möglich ist, sondern in
der Regel ein eigenes Anschlusskabel von der Einspeisestelle gelegt werden muss.
2. Falls nicht:
a. Sind hiervon die Bad Godesberger Ortsteile unterschiedlich betroffen?Seite 3 von 5

Seite 3 von 4
Im Grundsatz gehen wir davon aus, dass unsere Referenznetze im Allgemeinen
für das Netzgebiet gültig sind. Lokal kann es eine höhere oder niedrigere
Integrationsfähigkeit geben.
b. Ergeben sich hierdurch Einschränkungen für die Käufer von E-Autos?
Als Netzbetreiber ist die Bonn-Netz GmbH verpflichtet, die Anschlussleistung
für Elektromobilität zur Verfügung zu stellen. Hier gibt es nur wenige
Einschränkungen. Bei notwendigen Baumaßnahmen können eventuell
Wartezeiten für die Ausführung auftreten, sodass zunächst ggf. nur eine
geringere Ladeleistung zur Verfügung steht.
c. Sind dabei unterschiedliche Netzbetreiber involviert und mit welchen zu
erwartenden Komplikationen?
Die Bonn-Netz GmbH ist der einzige Netzbetreiber für das Stromnetz in Bonn.
d. Welche Ertüchtigungsmaßnahmen für das Stromnetz sind erforderlich,
umsetzungsreif geplant, wann werden diese umgesetzt, zu welchen
Kosten und wie hoch werden die Netzbetreiber ggf. finanziell durch Land
und Bund entlastet?
Für den Fall, dass Netzengpässe infolge von Ladevorgängen auftreten, ist die
Bonn-Netz GmbH berechtigt, eine zeitlich beschränkte Leistungsreduktion für
Ladevorgänge durchzuführen. Die Steuerungstechnologie wird derzeit
vorbereitet und zeitnah ausgebracht. Hierbei entstehen geringe Mehrkosten,
da wir die zukünftige Infrastruktur des Messstellenbetriebs (Smart Meter)
nutzen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben für den Messstellenbetrieb
aufgebaut werden muss.
Die Bonn-Netz GmbH führt derzeit eine Netzstudie durch, die insbesondere die
zukünftigen Erfordernisse für Elektromobilität bewertet. Kurzfristig erwarten wir
keine Netzengpässe. Die langfristig notwendigen Maßnahmen werden im
Rahmen der Studie bewertet und anschließend umgesetzt.
Eine Entlastung durch Bund und Land findet nicht statt.
SonstigesSeite 4 von 5

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Der Tätigkeitsbereich von Elektroinstallationsbetrieben umfasst die
Hausinstallation hinter dem netzseitigen Übergabepunkt im Haus. Die
Fachunternehmen haben im Allgemeinen keinen Zugang zu detaillierten
Informationen über unser Stromnetz. Aus diesem Grund können wir die genannte
Bewertung, im speziellen für das Bonner Stromnetz, nicht nachvollziehen. Ggf.
handelt es sich dabei um eine allgemeine Aussage zum Thema Netzintegration von
E-Mobilität, die nicht zwangsläufig für das Bonner Netzgebiet gültig ist.Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de