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191220-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrbahnmarkierung an der Kreuzung Wittestraße-Stiftsstraße

Nummer
191220-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 191220 Fahrbahnmarkierung an der Kreuzung Wittestraße-Stiftsstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191220-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Fahrbahnmarkierung an der Kreuzung Wittestraße-
Stiftsstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird an der beschriebenen Einmündung zunächst mittels
Beschilderung (Verkehrszeichen 102 der StVO) auf die "rechts-vor-links"
Regelung hinweisen. Ein entsprechender Mast kann so gesetzt werden, dass
die Falschparker auf dem Gehweg keine Aufstellmöglichkeit mehr haben.
Dadurch wird auch die Übersichtlichkeit der gesamten Ecke verbessert.
Anlage/n
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