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191215 · Beschlussvorlage

Integrationspreis des Integrationsrates 2020

Nummer
191215
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 05.02.2020 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 11.02.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
191215
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Integrationspreis des Integrationsrates 2020
Beratungsfolge
Integrationsrat 05.02.2020 Anregung
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
11.02.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I.Integrationspreis
Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der
Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im Jahr 2020
einen Integrationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das
Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und
Organisationen an, die sich aktiv und nachhaltig für Integration
einsetzen. Der Integrationspreis ist mit 1.800,00 € dotiert und
kann auf maximal drei Preisträger/innen aufgeteilt werden.
II.Jury
Als Mitglieder der Jury werden vom Integrationsrat benannt:
a) aus den Reihen des Integrationsrates
1.
2.
3.
b) externe Mitglieder
1.
2.
3.
Der Integrationsrat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Männern
und Frauen sowie Deutschen und Migrantinnen und Migranten
zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich
erfolgen.
Begründung
Der Integrationsrat hat 2008 die Vergabe eines jährlichen
Integrationspreises beschlossen (s. DS 0811019EB2). Die VerwaltungSeite 1 von 3

Seite 2
hat die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Der
Integrationspreis des Integrationsrates zeichnet Initiativen und Projekte
aus, die sich beispielsweise in den Bereichen Bildung und Sprache,
Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Gesundheit und Sport,
Kultur und Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit, Partizipation,
ehrenamtliches Engagement, Integration im Stadtteil u.v.m. aktiv und
nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet werden insbesondere
innovative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von Bürgerinnen und
Bürgern mit Migrationshintergrund sowie bürgerschaftliches Engagement
beispielsweise in Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren,
Vereinen, Kirchengemeinden und Religions-gemeinschaften,
Bürgerinitiativen oder Sportvereinen, aber auch im privaten Umfeld
stattfindendes Engagement. Ausgezeichnet werden können
Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder Gruppen.
Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden. Jede und
jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.
Vorschläge oder Bewerbungen müssen bis zum veröffentlichten Stichtag
mit einer ein- bis zweiseitigen Darstellung des Projektes bzw. der
Aktivitäten in der Geschäftsstelle des Integrationsrates eingereicht
werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt und nach Ablauf der Frist
vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft der Vorsitzende des
Integrationsrates bzw. sein/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren
Beratungen ein.
Der Jury gehören an:
 der Vorsitzende des Integrationsrates sowie drei weitere
Mitglieder des Integrationsrates, die jährlich neu bestimmt werden
 drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Integrationsrates
sind und jährlich neu vom Integrationsrat in die Jury berufen
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
01.04 Koordination Integration 01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3

Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.800,00 190000104/
74.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
1.800,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de