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191211-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrradweg zwischen Goldbergweg und Klosterbergstraße

Nummer
191211-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung federführend
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  1. 191211 Fahrradweg zwischen Goldbergweg und Klosterbergstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191211-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrradweg zwischen Goldbergweg und
Klosterbergstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Da aufgrund der noch moderaten Verkehrsbelastung und der insgesamt
unauffälligen Unfalllage keine weiteren Anhaltspunkte für eine besondere
Gefahrenlage vorhanden waren, wurde die Benutzungpflicht des Radweges
Goldbergweg im Frühjahr 2016 (DS-Nr.: 1513092St2) aufgehoben. Seitdem ist
der Weg mit dem Schild Gehweg "Radfahrer frei" ausgeschildert. Der
Radfahrer kann damit sowohl die Straße als auch den Gehweg ( mit dem
Zusatzschild „ Radfahrer frei“ ) benutzen.
Gegen den Ausbau eines zusätzlichen Weges bestehen Bedenken. Der
Gehweg befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Eine
Erweiterung des vorhandenen Weges müsste durch die untere
Naturschutzbehörde geprüft und genehmigt werden. Ebenso müsste der
Naturschutzbeirat dem Vorhaben zustimmen.
Der vorhandene Weg ist mit Betonpflaster ausgebaut. Hierbei handelt es sich
um ein gebräuchliches und güteüberwachtes Material, welches zum Einbau in
öffentliche Verkehrsflächen geeignet ist. Die Rutschgefahr ist auf die Örtlichkeit
in Verbindung mit entsprechender Witterung zurückzuführen und insbesondere
bei Laubfall nicht zu vermeiden.
Eine Beleuchtung des Weges ist nicht erforderlich, da der Radweg vom
Goldbergweg in Richtung Klosterbergstraße über den Goldbergweg
ausgewiesen und somit die Beleuchtung durch die vorhandene
Straßenbeleuchtung gegeben ist.
Anlage/n
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