191211-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrradweg zwischen Goldbergweg und Klosterbergstraße
Kerndaten
- Nummer
- 191211-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191211-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fahrradweg zwischen Goldbergweg und Klosterbergstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Da aufgrund der noch moderaten Verkehrsbelastung und der insgesamt unauffälligen Unfalllage keine weiteren Anhaltspunkte für eine besondere Gefahrenlage vorhanden waren, wurde die Benutzungpflicht des Radweges Goldbergweg im Frühjahr 2016 (DS-Nr.: 1513092St2) aufgehoben. Seitdem ist der Weg mit dem Schild Gehweg "Radfahrer frei" ausgeschildert. Der Radfahrer kann damit sowohl die Straße als auch den Gehweg ( mit dem Zusatzschild „ Radfahrer frei“ ) benutzen. Gegen den Ausbau eines zusätzlichen Weges bestehen Bedenken. Der Gehweg befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Eine Erweiterung des vorhandenen Weges müsste durch die untere Naturschutzbehörde geprüft und genehmigt werden. Ebenso müsste der Naturschutzbeirat dem Vorhaben zustimmen. Der vorhandene Weg ist mit Betonpflaster ausgebaut. Hierbei handelt es sich um ein gebräuchliches und güteüberwachtes Material, welches zum Einbau in öffentliche Verkehrsflächen geeignet ist. Die Rutschgefahr ist auf die Örtlichkeit in Verbindung mit entsprechender Witterung zurückzuführen und insbesondere bei Laubfall nicht zu vermeiden. Eine Beleuchtung des Weges ist nicht erforderlich, da der Radweg vom Goldbergweg in Richtung Klosterbergstraße über den Goldbergweg ausgewiesen und somit die Beleuchtung durch die vorhandene Straßenbeleuchtung gegeben ist. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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