191202 · Beschlussvorlage
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2020/21
Kerndaten
- Nummer
- 191202
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 191202 Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2020/21 Beratungsfolge Schulausschuss 04.02.2020 Empfehlung Rat 06.02.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für das Schuljahr 2020/21 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl der Eingangsklassen auf insgesamt 169 fest. Diese Eingangsklassen verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entsprechend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6. 2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS-Nr.1410479). Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die beabsichtigte Festlegung zu informieren. Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. VSeite 1 von 14 Seite 2 Begründung 1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen bei der Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berücksichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden. Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS-Nr.1410479 ausführlich dargelegt. 2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2020/21 Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert. Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten: 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl 2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulstandorte. 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a Abs. 1 Satz 1. Für das Schuljahr 2020/21 lagen zum Stichtag (02.01.2020) 3.077 Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.037 Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 112 Kinder berücksichtigt, die 1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4.Seite 2 von 14 Seite 3 sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.226, womit sich für das Schuljahr 2020/21 eine kommunale Klassenrichtzahl von 1822 ergibt. D.h. konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 182 Eingangsklassen bilden dürfte. 2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen Grundschulen Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbildungswerte maßgeblich: 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Planungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden. Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen, aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe dargelegt. Die durchschnittliche Anzahl an Kindern in den Eingangsklassen wird nur in Schulbezugsräumen ohne Schulen mit Jahrgangsmischung ausgewiesen, da in Schulen mit Jahrgangsmischung Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt und somit alle diese Klassen als Eingangsklassen gezählt werden. 2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60 werden um eins vermindert. Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.226. 4.226 geteilt durch 23 entspricht 183,73. 183,73 abgerundet und um eins vermindert ergibt 182. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2020/21 beträgt also 182.Seite 3 von 14 Seite 4 2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beuel Süd-Ost) 2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord 265 neue Anmeldungen vor; 11 Eingangsklassen mit insgesamt 265 Kindern werden gebildet. In die Eingangsklassen könnten bis zu 299 Kinder aufgenommen werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Im Durchschnitt haben die Eingangsklassen eine Klassenstärke von 23,9. Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord (Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand:07.01.2020). *Erläuterung: GGS Adelheidisschule Die GGS Adelheidisschule ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 83 Kindern vor, davon 74 von wohnortnahen Kindern. Alle wohnsitznahen Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit beschult werden. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden. 2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost Insgesamt liegen 347 neue Anmeldungen vor; 14 Eingangsklassen mit insgesamt 347 Kindern werden gebildet. In die Eingangsklassen könnten bis zu 378 Kinder aufgenommen werden. Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Ennertschule und der GGS Om Berg, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Im Durchschnitt haben die Eingangsklassen eine Klassenstärke von 24,4. Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost (Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand:07.01.2020). Schulnam e Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldungen für 2020/21 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 83 83 74 Nein Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 55 55 46 Nein Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 62 62 58 Nein Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 65 65 54 Nein GESAMT 11 11 299 0 265 265 232 Schulnam e Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldungen für 2020/21 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Ennertschule* GGS 3 2 nein 56 0 59 59 51 Nein Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 77 77 62 Nein Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 86 86 79 Nein Marktschule GGS 4 4 nein 104 0 82 82 67 Nein Om Berg* GGS 3 2 nein 56 0 43 43 32 Nein GESAMT 16 14 378 0 347 347 291Seite 4 von 14 Seite 5 *Erläuterung: GGS Ennertschule Die GGS Ennertschule ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 59 Kindern vor, davon 51 wohnortnahe Kinder. Es werden zwei Eingangsklassen gebildet. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum kompensiert werden. Om Berg Die GGS Om Berg ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 43 Kindern vor, davon 32 wohnortnahe Kinder. Somit ist die Einrichtung von zwei Eingangsklassen interessengerecht, zumal noch weitere 13 Kinder aufgenommen werden könnten. KGS Holzlar Die KGS Holzlar ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 86 Kindern vor, davon 79 von wohnortnahen Kindern. Alle wohnsitznahen Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit beschult werden. Anmeldeüberhänge durch wohnortferne Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden. 2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd) 2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord 419 neue Anmeldungen vor; 22 Eingangsklassen mit insgesamt 475 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden könnten bis zu 586 Kinder. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum mit Ausnahme der GGS Gotenschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (15 Klassen, plus 1 Klasse an der Gotenschule, plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der Paul-Klee-Schule = 22 Eingangsklassen). Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Nord (Anmerkung: 24 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020). *Erläuterung: KGS Beethovenschule Schulnam e Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldungen für 2020/21 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Beethovenschule KGS 2 2 nein 56 0 80 80 65 Ja Bodelschwingh-Schule EGS 3 3 nein 81 0 66 66 64 Nein Burgschule KGS 2 2 nein 56 0 55 55 50 Nein Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 56 56 49 Nein Gotenschule* GGS 2 3 nein 81 0 59 59 47 Nein Paul-Klee-Schule GGS 2 8 ja 200 56 48 104 37 Nein Servatiusschule KGS 2 2 nein 56 0 55 55 47 Nein GESAMT 15 22 586 56 419 475 359Seite 5 von 14 Seite 6 Die KGS Beethovenschule ist eine zweizügige Grundschule und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen bislang Anmeldungen von 65 wohnsitznahen Kindern vor. Die zusätzliche Eingangsklasse kann an der Beethovenschule räumlich nicht abgebildet werden. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden. GGS Gotenschule Die GGS Gotenschule ist eine zweizügige Grundschule und könnte damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen bislang 59 Anmeldungen vor. Aufgrund von 24 noch nicht angemeldeten Kindern in Bad Godesberg und Anmeldeüberhängen an der KGS Beethovenschule ist an dieser Schule nach Abstimmung mit der Schulleitung und der Unteren Schulaufsicht die Schaffung von Platzkapazitäten durch die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse interessengerecht, zumal an der Gotenschule der Ausbau um einen weiteren Zug sowie ein Ausbau der OGS-Infrastruktur geplant ist(siehe DS-Nr. 1610614EB18). Die Einrichtung dieser zusätzlichen Klasse ist im Bestand möglich. 2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd Insgesamt liegen 309 neue Anmeldungen vor; 13 Eingangsklassen mit insgesamt 309 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden können bis zu 355 Kinder. Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Heiderhof sowie der GGS Robert-Koch-Schule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Im Durchschnitt umfassen die Eingangsklassen der Grundschulen in Bad Godesberg Süd zum Schuljahr 2020/21 23,5 Kinder. Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Süd (Anmerkung: 18 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020). *Erläuterung: GGS Heiderhof Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und könnte zum Schuljahr 2020/21 bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 73 Anmeldungen, davon 65 Anmeldungen von wohnortnahen Kindern, vor. Um eine ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu gewährleisten, ist an diesem Standort nach Abstimmung mit der Schulleitung und der Unteren Schulaufsicht die Bildung einer dritten Schulnam e Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldungen für 2020/21 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitznah e Kinder Am Domhof KGS 3 3 nein 81 0 85 85 69 Nein Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 36 Nein Heiderhof* GGS 2 3 nein 81 0 73 73 65 Nein Lyngsbergschule KGS 2 2 nein 56 0 56 56 45 Nein Robert-Koch-Schule* GGS 2 3 nein 81 0 45 45 42 Nein GESAMT 11 13 355 0 309 309 257Seite 6 von 14 Seite 7 Eingangsklasse nötig und kann räumlich im Bestand sichergestellt werden. GGS Robert-Koch-Schule Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 45 Anmeldungen vor. Allerdings gibt es in Bad Godesberg insgesamt noch 24 unangemeldete Kinder. Um eine ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu gewährleisten, ist an diesem Standort, nach Abstimmung mit der Schulleitung und der Unteren Schulaufsicht, die Bildung einer dritten Eingangsklasse nötig. Geplant ist der Ausbau des Standortes zu einer dreizügigen Grundschule unter Einbezug und Ertüchtigung weiterer Räume der angrenzenden zum Ende des Schuljahres 2020/21 auslaufenden Carl-Schurz-Realschule. Am Domhof Die KGS Am Domhof ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 85 Kindern vor, davon 69 von wohnortnahen Kindern. Alle wohnsitznahen Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit beschult werden. Anmeldeüberhänge von wohnsitzfernen Kindern können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden.Seite 7 von 14 Seite 8 2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West) 2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst Im Schulbezugsraum liegen 283 neue Anmeldungen vor; 14 Eingangsklassen mit 335 Kindern werden gebildet. Diese Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Aufnahmekapazität der Eingangsklassen liegt bei 376 Kindern. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, mit Ausnahme der Schlossbachschule, festgelegt (11 Klassen, plus 1 Klasse an der Schlossbachschule, plus 2 Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule = 14 Eingangsklassen). Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst (Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020). *Erläuterung: KGS Engelsbachschule Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 61 Neuanmeldungen, davon 50 von wohnsitznahen Kindern. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 4 Klassen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind in den Eingangsklassen rechnerisch auch jene 52 Schüler*innen zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2020/21 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 104 festgelegt. Die Schule kann danach 52 neue Schüler*innen und somit alle wohnsitznahen Kinder aufnehmen. Überhänge durch Anmeldungen wohnortferner Kinder können u.a. durch die GGS Waldschule aufgefangen werden (s.u. 2.6.5). KGS Schlossbachschule Die KGS Schlossbachschule ist eine dreizügige Grundschule mit aktuell 96 Neuanmeldungen, davon 92 von wohnsitznahen Kindern. Zum Schuljahr 2020/21 werden vier Eingangsklassen gebildet. In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGS-Plätze an dem Standort zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine Schulname Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen J ahrgangs- mischung Festlegung A ufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche A nmeldungen für 2020/21 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ J ahrgangs- mischung A n- meldung wohnsitz- nahe Kinder A nmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 52 52 51 Nein Engelsbachschule* KGS 2 4 ja 104 52 61 113 50 Nein Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 49 49 27 Nein Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 25 25 25 Nein Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 96 96 92 Nein GESAMT 11 14 376 52 283 335 245Seite 8 von 14 Seite 9 Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule präjudiziere. Die Schule hatte seinerzeit u.a. vorgetragen die Bildung von vier Eingangsklassen sei gerechtfertigt, weil mehrere Zweitklässler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verweilen und diese Kinder damit zusätzlich zu den Neuanmeldungen in dieser Jahrgangsstufe zu beschulen seien. Auch unterjährige Schülerzuwächse aus dem angrenzenden Neubaugebiet seien zu berücksichtigen. Die Oktoberstatistik für das Schuljahr 2019/20 zeigt, dass die tatsächlich von der Schule gemeldeten Zahlen für die Jahrgangsstufen 2 und 3 und die Angemessenheit der Bildung von vier (Eingangs-)klassen – insbesondere im Vergleich zu anderen Schulen im Stadtgebiet – kritisch zu hinterfragen sind. Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand voraussichtlich die Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog. Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden wird, kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht mit einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann. Im Bedarfsfall wird von Jahr zu Jahr über die Bereitstellung eines zusätzlichen Klassenraumes in Mobilbauweise zu entscheiden sein. Aktuell ist die Schule gefordert, durch geeignete schulorganisatorische Maßnahmen dazu beizutragen, ihre Klassenbildungen in geeigneter Weise der tatsächlichen Ist-Situation anzupassen und auch für die multifunktionale Raumnutzung von Klassen und OGS räumliche Optimierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. 2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West Im Schulbezugsraum liegen 252 neue Anmeldungen vor, davon 216 wohnortnahe Kinder. 9 Eingangsklassen mit 252 Kindern werden gebildet. Die Aufnahmekapazität der Eingangsklassen liegt bei 249 Kindern. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Im Schulbezugsraum Hardtberg West liegt die durchschnittliche Klassenstärke bei 25,1. Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg West (Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020). *Erläuterung: KGS Laurentiusschule Schulname Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen J ahrgangs- mischung Festlegung A ufnahme- kapazität Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche A nmeldungen für 2020/21 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ J ahrgangs- mischung A n- meldung wohnsitz- nahe Kinder A nmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Laurentiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 82 82 56 Nein Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 55 55 47 Nein Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 41 41 40 Nein Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 74 74 73 Nein GESAMT 9 9 249 0 252 252 216Seite 9 von 14 Seite 10 Die KGS Laurentiusschule ist eine zweizügige Grundschule und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Angemeldet wurden 82 Kinder, davon 56 wohnsitznah. Alle wohnsitznahen Kinder können damit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge durch wohnsitzferne Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden. 2.6 Stadtbezirk Bonn 2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 270 Anmeldungen vor; 12 Eingangsklassen mit 270 Kindern werden gebildet. Laut Verordnung könnten 324 Kinder aufgenommen werden. Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Peter-Klein-Straße, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Die durchschnittliche Klassenstärke liegt im Schulbezugsraum bei 22,3. Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020). *Erläuterung: GGS Peter-Klein-Straße Die GGS Peter-Klein-Straße ist eine dreizügige Grundschule und kann damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Angemeldet wurden 36 Kinder. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Für das Schuljahr 2020/21 ist aufgrund der Anmeldesituation die Bildung von zwei Eingangsklassen interessengerecht. KGS Buschdorf Die KGS Buschdorf ist eine zweizügige Grundschule und könnte damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 58 Kindern vor, davon 53 von wohnortnahen Kindern. Alle wohnsitznahen Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit beschult werden. Anmeldeüberhänge durch wohnsitzferne Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden. 2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch Schulnam e Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldungen für 2020/21 Gesam tzahl Schüler*innen in "Eingangsklassen"/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz nahe Kinder Bernhardschule KGS 3 3 nein 81 0 78 78 74 Nein Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 58 58 53 Nein Jahnschule GGS 3 3 nein 81 0 68 68 54 Nein Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 30 30 23 Nein Peter-Klein-Straße* GGS 3 2 nein 50 0 36 36 16 Nein GESAMT 13 12 324 0 270 270 220Seite 10 von 14 Seite 11 Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 174 neue Anmeldungen vor; 20 Eingangsklassen mit 469 Kindern werden gebildet. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz- Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (8, plus 12 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Carl- Schurz-Schule= 20 Eingangsklassen). Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Tannenbusch (Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020). *Erläuterung: GGS Carl-Schurz-Schule Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 70 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2020/21 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16 festgelegt. D.h. die GGS Carl-Schurz kann jedes Schuljahr bis zu 100 Erstklässler (Neuanmeldungen) in ihr System der Jahrgangsmischung integrieren. Die genaue Zahl ist, wie in jedem jahrgangsgemischten System, abhängig von der Anzahl der Kinder, die als Viertklässler das Schulsystem verlassen. Die Schule hat 59 Anmeldungen von wohnortnahen Kindern zu verzeichnen und kann dem Prinzip der wohnortnahen Beschulung damit Rechnung tragen. EGS Elsa-Brändström-Schule An der zweizügigen Elsa-Brändström-Schule wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen seit Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 52 wohnsitznahen Kindern vor. Die Anmeldeüberhänge können durch den neuen Grundschulstandort der GGS Peter-Klein-Straße oder die GGS Carl-Schurz-Schule kompensiert werden. KGS Paulusschule An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 51 wohnsitznahen Kindern vor. Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule oder der GGS Peter-Klein-Straße aufgenommen werden. 2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West Schulnam e Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldungen für 2020/21 Gesam tzahl Schüler*innen in "Eingangsklassen"/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz nahe Kinder Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 295 70 365 59 Nein Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 2 nein 50 0 52 52 52 Ja Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 52 52 51 Ja GESAMT 8 20 500 295 174 469 162Seite 11 von 14 Seite 12 Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 126 neue Anmeldungen vor; 11 Eingangsklassen mit 301 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden können bis zu 281 Kinder. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (6, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Kettelerschule minus 1 Eingangsklasse an der Matthias-Claudius-Schule = 11 Eingangsklassen). Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn West (Anmerkung: 12 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020). *Erläuterung: GGS Kettelerschule Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 60 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 175 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2020/21 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 225 und die Zahl der Eingangsklassen auf 9 festgelegt. Da die Kettelerschule insgesamt 51 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat, kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge können durch die GGS Matthias-Claudius-Schule aufgefangen werden (s.u.). GGS Matthias-Claudius-Schule Die Matthias-Claudius-Schule ist eine grundsätzlich vierzügige Schule. Zum Schuljahr 2020/21 liegen 66 neue Anmeldungen vor, davon 55 von wohnortnahen Kindern. Aufgrund der Anmeldesituation werden drei Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapazität von 81 Kindern eingerichtet. 2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt Im Schulbezugsraum liegen 295 neue Anmeldungen vor, davon 219 von wohnortnahen Kindern. 16 Eingangsklassen mit 416 Kindern werden gebildet. Diese Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16 Eingangsklassen). Im Schulbezugsraum können bis zu 422 Kinder in die Eingangsklassen aufgenommen werden. Schulnam e Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldungen für 2020/21 Gesam tzahl Schüler*innen in "Eingangsklassen"/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz nahe Kinder Kettelerschule* GGS 2 9 ja 225 175 60 235 51 Ja Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 3 nein 81 0 66 66 55 Nein GESAMT 6 12 306 175 126 301 106Seite 12 von 14 Seite 13 Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum Innenstadt (Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020). *Erläuterung: GGS Münsterschule Die GGS Münsterschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4. Demnach wird die Zahl der Eingangsklassen auf acht und die Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Die GGS Münsterschule hat insgesamt 54 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind bei jahrgangsgemischten Klassen auch jene zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2020/21 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. 153 Kinder werden zum nächsten Schuljahr weiterhin in Eingangsklassen beschult. Da sich insgesamt nur 40 wohnortnahe Kinder angemeldet haben, wird einer wohnortnahen Beschulung Rechnung getragen. KGS Marien-/Nordschule Die vierzügige Grundschule kann bis zu 110 Kinder in den Eingangsklassen aufnehmen (81 Kinder an der Marienschule, 29 Kinder an der Nordschule). Die Anmeldeüberhänge im Schuljahr 2020/21 können durch Grundschulen mit freien Platzkapazitäten aufgefangen werden (GGS Karlschule, GGS Jahnschule und GGS Matthias-Claudius-Schule). 2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 337 neue Anmeldungen vor; 26 Eingangsklassen mit 643 Kindern werden gebildet. Insgesamt könnten im Schulbezugsraum 676 Kinder aufgenommen werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der Nikolausschule und der Till- Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, Nikolaus und Till- Eulenspiegel = 26 Eingangsklassen). Schulnam e Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldungen für 2020/21 Gesam tzahl Schüler*innen in "Eingangsklassen"/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz nahe Kinder Marien-/Nordschule* KGS 4 4 nein 110 0 125 125 115 Ja Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 64 64 47 Nein Münsterschule* GGS 2 8 ja 200 153 54 207 40 Nein Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 17 Nein GESAMT 10 16 422 153 295 448 219Seite 13 von 14 Seite 14 Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Süd (Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020). *Erläuterung: KGS Nikolausschule Die Nikolausschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2 und kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 54 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle 47 wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden. GGS Till-Eulenspiegel-Schule Die Till-Eulenspiegel-Schule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung und kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 50 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, kann zum Schuljahr 2020/21 die Beschulung aller 66 wohnortnah angemeldeten Kinder am Standort nur unter Ausschöpfung der Klassenbandbreite bis 29 Kinder angeboten werden. Die Ausschöpfung der Bandbreite der Klassenfrequenz bis 29 Kinder ist hier unerlässlich, weil aus baulichen Gründen keine weitere Eingangsklasse an dem Standort eingerichtet werden kann. (max. 4*29=116 Kinder). Alternativ können Anmeldeüberhänge durch die KGS Clemens-August-Schule oder die GGS Waldschule aufgefangen und diese Schulstandorte damit parallel bezüglich ihrer Schülerzahl gestärkt werden. Anlage/n Keine Schulnam e Schulart Festg. Zügigkeit Festlegung Eingangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleibende Kinder in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldungen für 2020/21 Gesam tzahl Schüler*innen in "Eingangsklassen"/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz nahe Kinder Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 46 46 40 Nein Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 53 53 46 Nein Montessorischule GGS 3 12 ja 300 202 80 282 50 Nein Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 54 51 105 47 Nein Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 50 67 117 66 Ja Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 40 40 31 Nein GESAMT 13 26 676 306 337 643 280Seite 14 von 14
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