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191202 · Beschlussvorlage

Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2020/21

Nummer
191202
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 04.02.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
191202
Grundprinzipien für die Festlegung der zu
bildenden Eingangsklassen an Grundschulen
gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2020/21
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.02.2020 Empfehlung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für das Schuljahr 2020/21 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin
in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl
der Eingangsklassen auf insgesamt 169 fest. Diese Eingangsklassen
verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft
entsprechend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6.
2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der
Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen
und Schülern werden die vom Rat beschlossenen
Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde
gelegt (siehe DS-Nr.1410479).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die
beabsichtigte Festlegung zu informieren.
Federführung:
40 Schulamt Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 14

Seite 2
Begründung
1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von
Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen
Grundschulen
Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen bei der Festlegung der Zahl der
Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der
Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berücksichtigt werden, die
als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes am
27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden.
Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen
Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie
des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS-Nr.1410479
ausführlich dargelegt.
2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der
Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der
Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das
Schuljahr 2020/21
Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des §
93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der
Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für
jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Die Details zu
den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wurden
von der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert.
Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr
erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten:
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen
Grundschulstandorte.
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf
Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a
Abs. 1 Satz 1.
Für das Schuljahr 2020/21 lagen zum Stichtag (02.01.2020) 3.077
Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.037 Schülerinnen und Schüler höherer
Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr jahrgangsgemischte
Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 112 Kinder berücksichtigt, die
1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits
bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte
Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der
Jahrgangsstufen 2 bis 4.Seite 2 von 14

Seite 3
sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt somit
4.226, womit sich für das Schuljahr 2020/21 eine kommunale Klassenrichtzahl
von 1822 ergibt. D.h. konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 182
Eingangsklassen bilden dürfte.
2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen
Grundschulen
Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind
gemäß der Verordnung zur Ausführung des
§ 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in
der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbildungswerte
maßgeblich:
1. bis zu 29 eine Klasse;
2. 30 bis 56 zwei Klassen;
3. 57 bis 81 drei Klassen;
4. 82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere
Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden
Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen
Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese
Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Planungen, sondern kann nur in
begründeten Einzelfällen Anwendung finden.
Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen,
aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem
Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe
dargelegt.
Die durchschnittliche Anzahl an Kindern in den Eingangsklassen wird nur in
Schulbezugsräumen ohne Schulen mit Jahrgangsmischung ausgewiesen, da in
Schulen mit Jahrgangsmischung Erstklässler*innen auf bereits bestehende
Klassen verteilt und somit alle diese Klassen als Eingangsklassen gezählt
werden.
2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer
als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60
werden um eins vermindert.
Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.226.
4.226 geteilt durch 23 entspricht 183,73. 183,73 abgerundet und um eins vermindert
ergibt 182. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2020/21 beträgt also
182.Seite 3 von 14

Seite 4
2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel
Mitte-Nord und Beuel Süd-Ost)
2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
265 neue Anmeldungen vor; 11 Eingangsklassen mit insgesamt 265 Kindern
werden gebildet. In die Eingangsklassen könnten bis zu 299 Kinder
aufgenommen werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Im Durchschnitt haben die Eingangsklassen eine Klassenstärke von 23,9.
Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
(Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand:07.01.2020).
*Erläuterung:
 GGS Adelheidisschule
Die GGS Adelheidisschule ist eine dreizügige Grundschule und könnte
damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang
liegen Anmeldungen von 83 Kindern vor, davon 74 von wohnortnahen
Kindern. Alle wohnsitznahen Kinder können im Rahmen der
festgelegten Zügigkeit beschult werden. Anmeldeüberhänge können
durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden.
2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
Insgesamt liegen 347 neue Anmeldungen vor; 14 Eingangsklassen mit
insgesamt 347 Kindern werden gebildet. In die Eingangsklassen könnten bis zu
378 Kinder aufgenommen werden.
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Ennertschule und der
GGS Om Berg, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Im Durchschnitt haben die Eingangsklassen eine Klassenstärke von 24,4.
Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
(Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand:07.01.2020).
Schulnam e Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anm eldungen
für 2020/21
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 83 83 74 Nein
Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 55 55 46 Nein
Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 62 62 58 Nein
Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 65 65 54 Nein
GESAMT 11 11 299 0 265 265 232
Schulnam e Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anm eldungen
für 2020/21
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Ennertschule* GGS 3 2 nein 56 0 59 59 51 Nein
Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 77 77 62 Nein
Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 86 86 79 Nein
Marktschule GGS 4 4 nein 104 0 82 82 67 Nein
Om Berg* GGS 3 2 nein 56 0 43 43 32 Nein
GESAMT 16 14 378 0 347 347 291Seite 4 von 14

Seite 5
*Erläuterung:
 GGS Ennertschule
Die GGS Ennertschule ist eine dreizügige Grundschule und könnte
damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang
liegen Anmeldungen von 59 Kindern vor, davon 51 wohnortnahe Kinder.
Es werden zwei Eingangsklassen gebildet. Anmeldeüberhänge können
durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum kompensiert werden.
 Om Berg
Die GGS Om Berg ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis
zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen
Anmeldungen von 43 Kindern vor, davon 32 wohnortnahe Kinder. Somit
ist die Einrichtung von zwei Eingangsklassen interessengerecht, zumal
noch weitere 13 Kinder aufgenommen werden könnten.
 KGS Holzlar
Die KGS Holzlar ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis
zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen
Anmeldungen von 86 Kindern vor, davon 79 von wohnortnahen Kindern.
Alle wohnsitznahen Kinder können im Rahmen der festgelegten
Zügigkeit beschult werden. Anmeldeüberhänge durch wohnortferne
Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum
aufgefangen werden.
2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume
Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd)
2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg
Nord 419 neue Anmeldungen vor; 22 Eingangsklassen mit insgesamt 475
Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden könnten bis zu 586 Kinder.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum mit Ausnahme der GGS
Gotenschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (15 Klassen, plus 1
Klasse an der Gotenschule, plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der
Paul-Klee-Schule = 22 Eingangsklassen).
Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Nord
(Anmerkung: 24 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020).
*Erläuterung:
 KGS Beethovenschule
Schulnam e Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anm eldungen
für 2020/21
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe Kinder
Beethovenschule KGS 2 2 nein 56 0 80 80 65 Ja
Bodelschwingh-Schule EGS 3 3 nein 81 0 66 66 64 Nein
Burgschule KGS 2 2 nein 56 0 55 55 50 Nein
Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 56 56 49 Nein
Gotenschule* GGS 2 3 nein 81 0 59 59 47 Nein
Paul-Klee-Schule GGS 2 8 ja 200 56 48 104 37 Nein
Servatiusschule KGS 2 2 nein 56 0 55 55 47 Nein
GESAMT 15 22 586 56 419 475 359Seite 5 von 14

Seite 6
Die KGS Beethovenschule ist eine zweizügige Grundschule und
kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen.
Insgesamt liegen bislang Anmeldungen von 65 wohnsitznahen
Kindern vor.
Die zusätzliche Eingangsklasse kann an der Beethovenschule räumlich
nicht abgebildet werden. Anmeldeüberhänge können durch freie
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden.
 GGS Gotenschule
Die GGS Gotenschule ist eine zweizügige Grundschule und könnte
damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen.
Insgesamt liegen bislang 59 Anmeldungen vor. Aufgrund von 24
noch nicht angemeldeten Kindern in Bad Godesberg und
Anmeldeüberhängen an der KGS Beethovenschule ist an dieser
Schule nach Abstimmung mit der Schulleitung und der Unteren
Schulaufsicht die Schaffung von Platzkapazitäten durch die
Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse interessengerecht, zumal
an der Gotenschule der Ausbau um einen weiteren Zug sowie ein
Ausbau der OGS-Infrastruktur geplant ist(siehe DS-Nr.
1610614EB18). Die Einrichtung dieser zusätzlichen Klasse ist im
Bestand möglich.
2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd
Insgesamt liegen 309 neue Anmeldungen vor; 13 Eingangsklassen mit
insgesamt 309 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden können bis zu
355 Kinder.
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Heiderhof sowie der
GGS Robert-Koch-Schule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Im Durchschnitt umfassen die Eingangsklassen der Grundschulen in Bad
Godesberg Süd zum Schuljahr 2020/21 23,5 Kinder.
Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Süd
(Anmerkung: 18 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020).
*Erläuterung:
 GGS Heiderhof
Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und könnte zum
Schuljahr 2020/21 bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Insgesamt liegen 73 Anmeldungen, davon 65
Anmeldungen von wohnortnahen Kindern, vor. Um eine
ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu
gewährleisten, ist an diesem Standort nach Abstimmung mit der
Schulleitung und der Unteren Schulaufsicht die Bildung einer dritten
Schulnam e Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anm eldungen
für 2020/21
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitznah
e Kinder
Am Domhof KGS 3 3 nein 81 0 85 85 69 Nein
Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 36 Nein
Heiderhof* GGS 2 3 nein 81 0 73 73 65 Nein
Lyngsbergschule KGS 2 2 nein 56 0 56 56 45 Nein
Robert-Koch-Schule* GGS 2 3 nein 81 0 45 45 42 Nein
GESAMT 11 13 355 0 309 309 257Seite 6 von 14

Seite 7
Eingangsklasse nötig und kann räumlich im Bestand sichergestellt
werden.
 GGS Robert-Koch-Schule
Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und könnte
damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen.
Insgesamt liegen 45 Anmeldungen vor. Allerdings gibt es in Bad
Godesberg insgesamt noch 24 unangemeldete Kinder. Um eine
ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu
gewährleisten, ist an diesem Standort, nach Abstimmung mit der
Schulleitung und der Unteren Schulaufsicht, die Bildung einer dritten
Eingangsklasse nötig. Geplant ist der Ausbau des Standortes zu
einer dreizügigen Grundschule unter Einbezug und Ertüchtigung
weiterer Räume der angrenzenden zum Ende des Schuljahres
2020/21 auslaufenden Carl-Schurz-Realschule.
 Am Domhof
Die KGS Am Domhof ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit
bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen
Anmeldungen von 85 Kindern vor, davon 69 von wohnortnahen Kindern.
Alle wohnsitznahen Kinder können im Rahmen der festgelegten
Zügigkeit beschult werden. Anmeldeüberhänge von wohnsitzfernen
Kindern können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum
aufgefangen werden.Seite 7 von 14

Seite 8
2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume
Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West)
2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
Im Schulbezugsraum liegen 283 neue Anmeldungen vor; 14 Eingangsklassen
mit 335 Kindern werden gebildet. Diese Zählweise der Kinder in den
Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule
(s.o. Ziffer 2.1). Die Aufnahmekapazität der Eingangsklassen liegt bei 376
Kindern.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, mit
Ausnahme der Schlossbachschule, festgelegt (11 Klassen, plus 1 Klasse an
der Schlossbachschule, plus 2 Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der
Engelsbachschule = 14 Eingangsklassen).
Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
(Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020).
*Erläuterung:
 KGS Engelsbachschule
Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 61 Neuanmeldungen, davon 50
von wohnsitznahen Kindern. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund
der Jahrgangsmischung auf 4 Klassen. Neben den neu
einzuschulenden Kindern sind in den Eingangsklassen rechnerisch auch
jene 52 Schüler*innen zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind
und im Schuljahr 2020/21 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden.
Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 104
festgelegt. Die Schule kann danach 52 neue Schüler*innen und somit
alle wohnsitznahen Kinder aufnehmen. Überhänge durch Anmeldungen
wohnortferner Kinder können u.a. durch die GGS Waldschule
aufgefangen werden (s.u. 2.6.5).
 KGS Schlossbachschule
Die KGS Schlossbachschule ist eine dreizügige Grundschule mit aktuell
96 Neuanmeldungen, davon 92 von wohnsitznahen Kindern.
Zum Schuljahr 2020/21 werden vier Eingangsklassen gebildet.
In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung
der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe
zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch keine zusätzlichen
Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand
erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen
gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine
zusätzlichen OGS-Plätze an dem Standort zur Verfügung gestellt
werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die
zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine
Schulname Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
J ahrgangs-
mischung
Festlegung
A ufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
A nmeldungen
für 2020/21
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
J ahrgangs-
mischung
A n-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
A nmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 52 52 51 Nein
Engelsbachschule* KGS 2 4 ja 104 52 61 113 50 Nein
Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 49 49 27 Nein
Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 25 25 25 Nein
Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 96 96 92 Nein
GESAMT 11 14 376 52 283 335 245Seite 8 von 14

Seite 9
Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule
präjudiziere. Die Schule hatte seinerzeit u.a. vorgetragen die Bildung
von vier Eingangsklassen sei gerechtfertigt, weil mehrere Zweitklässler
ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verweilen und diese Kinder
damit zusätzlich zu den Neuanmeldungen in dieser Jahrgangsstufe zu
beschulen seien. Auch unterjährige Schülerzuwächse aus dem
angrenzenden Neubaugebiet seien zu berücksichtigen.
Die Oktoberstatistik für das Schuljahr 2019/20 zeigt, dass die tatsächlich
von der Schule gemeldeten Zahlen für die Jahrgangsstufen 2 und 3 und
die Angemessenheit der Bildung von vier (Eingangs-)klassen –
insbesondere im Vergleich zu anderen Schulen im Stadtgebiet – kritisch
zu hinterfragen sind. Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch
das in Bezug genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand
voraussichtlich die Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog.
Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu
angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden wird,
kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen
Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen
Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch langfristig nach den
vorliegenden Prognosen nicht mit einer dauerhaften Vierzügigkeit
ausgegangen werden kann. Im Bedarfsfall wird von Jahr zu Jahr über
die Bereitstellung eines zusätzlichen Klassenraumes in Mobilbauweise
zu entscheiden sein. Aktuell ist die Schule gefordert, durch geeignete
schulorganisatorische Maßnahmen dazu beizutragen, ihre
Klassenbildungen in geeigneter Weise der tatsächlichen Ist-Situation
anzupassen und auch für die multifunktionale Raumnutzung von
Klassen und OGS räumliche Optimierungsmöglichkeiten in Betracht zu
ziehen.
2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West
Im Schulbezugsraum liegen 252 neue Anmeldungen vor, davon 216
wohnortnahe Kinder. 9 Eingangsklassen mit 252 Kindern werden gebildet. Die
Aufnahmekapazität der Eingangsklassen liegt bei 249 Kindern. Die
Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Im Schulbezugsraum Hardtberg West liegt die durchschnittliche Klassenstärke
bei 25,1.
Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg West
(Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020).
*Erläuterung:
 KGS Laurentiusschule
Schulname Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
J ahrgangs-
mischung
Festlegung
A ufnahme-
kapazität
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
A nmeldungen
für 2020/21
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
J ahrgangs-
mischung
A n-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
A nmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Laurentiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 82 82 56 Nein
Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 55 55 47 Nein
Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 41 41 40 Nein
Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 74 74 73 Nein
GESAMT 9 9 249 0 252 252 216Seite 9 von 14

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Die KGS Laurentiusschule ist eine zweizügige Grundschule und kann
damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen.
Angemeldet wurden 82 Kinder, davon 56 wohnsitznah. Alle
wohnsitznahen Kinder können damit aufgenommen werden.
Anmeldeüberhänge durch wohnsitzferne Kinder können durch freie
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden.
2.6 Stadtbezirk Bonn
2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord
Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 270 Anmeldungen vor; 12
Eingangsklassen mit 270 Kindern werden gebildet. Laut Verordnung könnten
324 Kinder aufgenommen werden.
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Peter-Klein-Straße,
gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Die durchschnittliche
Klassenstärke liegt im Schulbezugsraum bei 22,3.
Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord
(Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht
angemeldet worden. Stand: 07.01.2020).
*Erläuterung:
 GGS Peter-Klein-Straße
Die GGS Peter-Klein-Straße ist eine dreizügige Grundschule und kann
damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Angemeldet
wurden 36 Kinder. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen
und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr
2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt.
Für das Schuljahr 2020/21 ist aufgrund der Anmeldesituation die
Bildung von zwei Eingangsklassen interessengerecht.
 KGS Buschdorf
Die KGS Buschdorf ist eine zweizügige Grundschule und könnte damit
bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen
Anmeldungen von 58 Kindern vor, davon 53 von wohnortnahen Kindern.
Alle wohnsitznahen Kinder können im Rahmen der festgelegten
Zügigkeit beschult werden. Anmeldeüberhänge durch wohnsitzferne
Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum
aufgefangen werden.
2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch
Schulnam e Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anm eldungen
für 2020/21
Gesam tzahl
Schüler*innen in
"Eingangsklassen"/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz
nahe
Kinder
Bernhardschule KGS 3 3 nein 81 0 78 78 74 Nein
Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 58 58 53 Nein
Jahnschule GGS 3 3 nein 81 0 68 68 54 Nein
Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 30 30 23 Nein
Peter-Klein-Straße* GGS 3 2 nein 50 0 36 36 16 Nein
GESAMT 13 12 324 0 270 270 220Seite 10 von 14

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Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 174 neue Anmeldungen vor; 20
Eingangsklassen mit 469 Kindern werden gebildet. Die Zählweise der Kinder in
den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-
Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der vorgegebenen
Zügigkeit festgelegt (8, plus 12 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Carl-
Schurz-Schule= 20 Eingangsklassen).
Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Tannenbusch
(Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020).
*Erläuterung:
 GGS Carl-Schurz-Schule
Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 70 Neuanmeldungen. Neben
den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene zu berücksichtigen,
die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2020/21 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf
400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16 festgelegt. D.h. die
GGS Carl-Schurz kann jedes Schuljahr bis zu 100 Erstklässler
(Neuanmeldungen) in ihr System der Jahrgangsmischung
integrieren. Die genaue Zahl ist, wie in jedem jahrgangsgemischten
System, abhängig von der Anzahl der Kinder, die als Viertklässler
das Schulsystem verlassen. Die Schule hat 59 Anmeldungen von
wohnortnahen Kindern zu verzeichnen und kann dem Prinzip der
wohnortnahen Beschulung damit Rechnung tragen.
 EGS Elsa-Brändström-Schule
An der zweizügigen Elsa-Brändström-Schule wurde die Obergrenze der
aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen
seit Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können
50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von
52 wohnsitznahen Kindern vor. Die Anmeldeüberhänge können durch
den neuen Grundschulstandort der GGS Peter-Klein-Straße oder die
GGS Carl-Schurz-Schule kompensiert werden.
 KGS Paulusschule
An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der
aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab
dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können
50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von
51 wohnsitznahen Kindern vor.
Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule oder der
GGS Peter-Klein-Straße aufgenommen werden.
2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West
Schulnam e Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anm eldungen
für 2020/21
Gesam tzahl
Schüler*innen in
"Eingangsklassen"/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz
nahe
Kinder
Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 295 70 365 59 Nein
Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 2 nein 50 0 52 52 52 Ja
Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 52 52 51 Ja
GESAMT 8 20 500 295 174 469 162Seite 11 von 14

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Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 126 neue Anmeldungen vor; 11
Eingangsklassen mit 301 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden
können bis zu 281 Kinder.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (6, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung
an der Kettelerschule minus 1 Eingangsklasse an der Matthias-Claudius-Schule
= 11 Eingangsklassen).
Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn West
(Anmerkung: 12 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 07.01.2020).
*Erläuterung:
 GGS Kettelerschule
Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 60 Neuanmeldungen. Neben
den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 175 Kinder zu
berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr
2020/21 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden.
Die Aufnahmekapazität wird auf 225 und die Zahl der
Eingangsklassen auf 9 festgelegt. Da die Kettelerschule insgesamt
51 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat, kann dem
Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht vollständig
Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge können durch die
GGS Matthias-Claudius-Schule aufgefangen werden (s.u.).
 GGS Matthias-Claudius-Schule
Die Matthias-Claudius-Schule ist eine grundsätzlich vierzügige Schule.
Zum Schuljahr 2020/21 liegen 66 neue Anmeldungen vor, davon 55 von
wohnortnahen Kindern. Aufgrund der Anmeldesituation werden drei
Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapazität von 81 Kindern
eingerichtet.
2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt
Im Schulbezugsraum liegen 295 neue Anmeldungen vor, davon 219 von
wohnortnahen Kindern. 16 Eingangsklassen mit 416 Kindern werden gebildet.
Diese Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16
Eingangsklassen).
Im Schulbezugsraum können bis zu 422 Kinder in die Eingangsklassen
aufgenommen werden.
Schulnam e Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anm eldungen
für 2020/21
Gesam tzahl
Schüler*innen in
"Eingangsklassen"/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz
nahe
Kinder
Kettelerschule* GGS 2 9 ja 225 175 60 235 51 Ja
Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 3 nein 81 0 66 66 55 Nein
GESAMT 6 12 306 175 126 301 106Seite 12 von 14

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Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum Innenstadt
(Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht
angemeldet worden. Stand: 07.01.2020).
*Erläuterung:
 GGS Münsterschule
Die GGS Münsterschule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4. Demnach wird die Zahl
der Eingangsklassen auf acht und die Aufnahmekapazität auf 200
festgelegt. Die GGS Münsterschule hat insgesamt 54
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind bei
jahrgangsgemischten Klassen auch jene zu berücksichtigen, die
bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2020/21 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden. 153 Kinder werden zum
nächsten Schuljahr weiterhin in Eingangsklassen beschult. Da sich
insgesamt nur 40 wohnortnahe Kinder angemeldet haben, wird einer
wohnortnahen Beschulung Rechnung getragen.
 KGS Marien-/Nordschule
Die vierzügige Grundschule kann bis zu 110 Kinder in den
Eingangsklassen aufnehmen (81 Kinder an der Marienschule, 29
Kinder an der Nordschule). Die Anmeldeüberhänge im Schuljahr
2020/21 können durch Grundschulen mit freien Platzkapazitäten
aufgefangen werden (GGS Karlschule, GGS Jahnschule und GGS
Matthias-Claudius-Schule).
2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd
Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 337 neue Anmeldungen vor; 26
Eingangsklassen mit 643 Kindern werden gebildet. Insgesamt könnten im
Schulbezugsraum 676 Kinder aufgenommen werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den
Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der Nikolausschule und der Till-
Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, Nikolaus und Till-
Eulenspiegel = 26 Eingangsklassen).
Schulnam e Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anm eldungen
für 2020/21
Gesam tzahl
Schüler*innen in
"Eingangsklassen"/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz
nahe
Kinder
Marien-/Nordschule* KGS 4 4 nein 110 0 125 125 115 Ja
Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 64 64 47 Nein
Münsterschule* GGS 2 8 ja 200 153 54 207 40 Nein
Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 17 Nein
GESAMT 10 16 422 153 295 448 219Seite 13 von 14

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Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Süd
(Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht
angemeldet worden. Stand: 07.01.2020).
*Erläuterung:
 KGS Nikolausschule
Die Nikolausschule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung 1 + 2 und kann bis zu 104 Kinder in 4
Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 54 Kindern, die in den
Eingangsklassen verbleiben, können alle 47 wohnsitznahen Kinder
aufgenommen werden.
 GGS Till-Eulenspiegel-Schule
Die Till-Eulenspiegel-Schule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung und kann bis zu 104 Kinder in 4
Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 50 Kindern, die in den
Eingangsklassen verbleiben, kann zum Schuljahr 2020/21 die
Beschulung aller 66 wohnortnah angemeldeten Kinder am Standort
nur unter Ausschöpfung der Klassenbandbreite bis 29 Kinder
angeboten werden. Die Ausschöpfung der Bandbreite der
Klassenfrequenz bis 29 Kinder ist hier unerlässlich, weil aus
baulichen Gründen keine weitere Eingangsklasse an dem Standort
eingerichtet werden kann. (max. 4*29=116 Kinder). Alternativ können
Anmeldeüberhänge durch die KGS Clemens-August-Schule oder die
GGS Waldschule aufgefangen und diese Schulstandorte damit
parallel bezüglich ihrer Schülerzahl gestärkt werden.
Anlage/n
Keine
Schulnam e Schulart
Festg.
Zügigkeit
Festlegung
Eingangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleibende
Kinder in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anm eldungen
für 2020/21
Gesam tzahl
Schüler*innen in
"Eingangsklassen"/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz
nahe
Kinder
Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 46 46 40 Nein
Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 53 53 46 Nein
Montessorischule GGS 3 12 ja 300 202 80 282 50 Nein
Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 54 51 105 47 Nein
Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 50 67 117 66 Ja
Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 40 40 31 Nein
GESAMT 13 26 676 306 337 643 280Seite 14 von 14

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Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de