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191192 · Große Anfrage

Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen

Nummer
191192
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
13.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.02.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 191192-1 ST Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen

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Große Anfrage
öffentlich
191192
Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.02.2020 Kenntnisnahme
Sportausschuss 17.03.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der beabsichtigten und im
neuen Kassensystemen vorgesehenen Bewirtschaftung welcher
Schwimmbadparkplätze (DS 1712218)?
2. Welche grundsätzlichen Überlegungen zu Form und Umfang einer
Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen haben zur Implementierung in
die Software des angeschafften Kassensystems geführt, welche zusätzliche
Infrastruktur mit welchen einmaligen und laufenden Kosten sind für die
Bewirtschaftung noch zu erwarten? Wie kann sichergestellt werden, dass
Schwimmbadbesucher kostenlos parken?
3. Sofern nicht alle Parkflächen von städtischen Schwimmbädern bewirtschaftet
werden sollen: Welche Parkflächen sollen aus welchen Gründen nicht
bewirtschaftet werden bzw. werden mit welchen Erlösen für die Stadt bereits
durch Dritte bewirtschaftet?
4. Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen sind mit Blick auf die
Betriebsform BGA zu beachten, wenn die bisher kostenlosen Parkflächen
bewirtschaftet werden sollen, und wer wäre aus Sicht des Oberbürgermeisters
für die Kontrolle der Einhaltung der Parkgebührenpflicht zuständig?
5. Über wie viele Stellflächen verfügen die städtischen Bäder insgesamt und
aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bädern?
6. Wie hoch schätzt der Oberbürgermeister auf welcher Berechnungsgrundlage
die Erlöse aus einer Parkraumbewirtschaftung für die einzelnen Bäder
ungeachtet der Frage, ob diese einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen
sollen?
7. Welche Überlegungen bestehen seitens des Oberbürgermeisters,
insbesondere die während der Schließungszeiten der Freibäder ungenutzten
Parkflächen einer Bewirtschaftung zuzuführen (z.B. als Wohnmobilstellplatz im
Winter)?
Begründung
Fragesteller/in:
Bürger Bund Bonn, Johannes Schott, Jürgen LüßenSeite 1 von 2

Seite 2
Insbesondere Parkflächen städtischer Schwimmbäder, die sich entweder in
zentraler Lage befinden oder aufgrund ihrer Nähe zu Arbeitgebern und
Gewerbe- oder Gastronomiebetrieben gut frequentiert werden, sollten aus Sicht
des BBB schnellstmöglich bewirtschaftet werden und die Erlöse dem Bereich
„Schwimmbäder“ zu Gute kommen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de