191192 · Große Anfrage
Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen
Kerndaten
- Nummer
- 191192
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 13.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 191192 Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.02.2020 Kenntnisnahme Sportausschuss 17.03.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der beabsichtigten und im neuen Kassensystemen vorgesehenen Bewirtschaftung welcher Schwimmbadparkplätze (DS 1712218)? 2. Welche grundsätzlichen Überlegungen zu Form und Umfang einer Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen haben zur Implementierung in die Software des angeschafften Kassensystems geführt, welche zusätzliche Infrastruktur mit welchen einmaligen und laufenden Kosten sind für die Bewirtschaftung noch zu erwarten? Wie kann sichergestellt werden, dass Schwimmbadbesucher kostenlos parken? 3. Sofern nicht alle Parkflächen von städtischen Schwimmbädern bewirtschaftet werden sollen: Welche Parkflächen sollen aus welchen Gründen nicht bewirtschaftet werden bzw. werden mit welchen Erlösen für die Stadt bereits durch Dritte bewirtschaftet? 4. Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen sind mit Blick auf die Betriebsform BGA zu beachten, wenn die bisher kostenlosen Parkflächen bewirtschaftet werden sollen, und wer wäre aus Sicht des Oberbürgermeisters für die Kontrolle der Einhaltung der Parkgebührenpflicht zuständig? 5. Über wie viele Stellflächen verfügen die städtischen Bäder insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bädern? 6. Wie hoch schätzt der Oberbürgermeister auf welcher Berechnungsgrundlage die Erlöse aus einer Parkraumbewirtschaftung für die einzelnen Bäder ungeachtet der Frage, ob diese einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen sollen? 7. Welche Überlegungen bestehen seitens des Oberbürgermeisters, insbesondere die während der Schließungszeiten der Freibäder ungenutzten Parkflächen einer Bewirtschaftung zuzuführen (z.B. als Wohnmobilstellplatz im Winter)? Begründung Fragesteller/in: Bürger Bund Bonn, Johannes Schott, Jürgen LüßenSeite 1 von 2 Seite 2 Insbesondere Parkflächen städtischer Schwimmbäder, die sich entweder in zentraler Lage befinden oder aufgrund ihrer Nähe zu Arbeitgebern und Gewerbe- oder Gastronomiebetrieben gut frequentiert werden, sollten aus Sicht des BBB schnellstmöglich bewirtschaftet werden und die Erlöse dem Bereich „Schwimmbäder“ zu Gute kommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de