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191177-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ersatzflächen für das Bonner Tierheim - aktueller Sachstand

Nummer
191177-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 30.01.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191177 Ersatzflächen für das Bonner Tierheim - aktueller Sachstand

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191177-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Ersatzflächen für das Bonner Tierheim - aktueller
Sachstand
Beratungsfolge
Hauptausschuss 30.01.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1 und 2
Die Frage der Fahrbahnbreite des neu zu bauenden Tausendfüßlers hat
sich erst kürzlich durch die Ablehnung des Landes einen begleitenden
Radweg zu bauen geklärt. Sie war eine Voraussetzung zur Ermittlung
des Eingriffs und des dadurch erforderlichen Ausgleichs in die
funktionalen Abläufe des Tierheims durch Straßen.NRW. Vor dem
Hintergrund des jetzt vorliegenden Sachstandes hat die Verwaltung
Vertreterinnen/Vertreter des Tierheims Bonn, des Stadtverbandes Bonn
der Gartenfreunde e.V. und von Straßen.NRW zu einem Gespräch
eingeladen. Ziel des Gesprächs war, alle Beteiligten durch Straßen.NRW
auf denselben Sachstand der Planung und des Zeitplans zum Abriss und
Neubau des Tausendfüßlers und seiner Auswirkungen zu bringen sowie
die Terminierung und Absprache zu Inhalten des Runden Tischs. Ein
erstes reguläres Treffen des Runden Tischs ist im März
2020 vorgesehen.
Zu 3 und 4
Verwaltung, Vertreter des Baulastträgers Straßen.NRW, das Tierheim,
vertreten durch Frau Töpfer, und der Stadtverband der Kleingärtner,
vertreten durch Herrn Terlau, stehen in regelmäßigem Austausch.
Strassen.NRW hat diverse Gespräche zum Thema Betroffenheit, Eingriff
und Ausgleichsregelungen während und nach der Bauzeit des
Tausendfüßlers mit den betroffenen Anliegern geführt, so auch mit
Vertretern des Tierheims und der angrenzenden Kleingartenanlage. An
einigen dieser Gespräche haben Vertreter der Verwaltung als Gäste
teilgenommen. Der Oberbürgermeister selbst hat sowohl das Tierheim
als auch den betroffenen Kleingartenverein besucht.Seite 1 von 5

Seite 2
Grundsätzlich sei hier darauf hingewiesen, dass es sich um
Sondierungsgespräche handelte, da zum Zeitpunkt der Gespräche die
Planungen und Auswirkungen der Baumaßnahmen durch Straßen.NRW
noch nicht abschließend feststanden.
Zum aktuellen Stand:
Nachdem nun die Bauabläufe – immer noch unter Vorbehalt möglicher
Verzögerungen – sowie eine genaue Abgrenzung des in Anspruch
genommenen Raums während der Bauzeit und nach Fertigstellung
seitens des Landesbetriebs definiert und im Vorgespräch zum Runden
Tisch bekannt gegeben wurden(siehe Anlage), sollen beim Treffen des
Runden Tisches im März die Ergebnisse eines Gutachtens vorgestellt
und diskutiert werden, das die räumlichen und funktionellen
Einschränkungen des Tierheims während und nach der Bauzeit ermittelt
und auf dieser Grundlage Vorschläge unterbreitet, wie eine Lösung,
möglicherweise unter temporärer Inanspruchnahme von Teilflächen des
benachbarten Kleingartenvereins während der Baumaßnahme oder
anderer Flächen, aussehen kann. Prämisse ist bei dieser Untersuchung,
dass die Funktionsfähigkeit und Kapazität des Tierheims während und
nach der Bauzeit vollumfänglich im heutigen Maß erhalten bleibt.
Selbstverständlich werden bei den Lösungsmöglichkeiten auch die
Interessen der Kleingärtner mit zu betrachten sein.
Die Festlegungen zu Bauzeiten und räumlichen Eingriffsgrenzen liegen
als Papier des Landesbetriebs dieser Stellungnahme bei.
Zu 5
Ersatzflächenpotentiale zur Verlagerung des Tierheims wie auch zur
Verlagerung der Kleingartenanlage wurden seitens der Verwaltung
untersucht und werden Gegenstand weiterer Überlegungen sein, sofern
das Gutachten bzw. die damit verbundenen Gespräche dies erforderlich
machen.
Zu 6
Hierzu kann mit Verweis auf die zuvor gemachten Aussagen zum
jetzigen Zeitpunkt keine Stellung genommen werden.
Anlage/n
1 Anlagen (öffentlich)Seite 2 von 5

2
5
60
70
Fläche Tierheim
Bestand
Bauzeitlicher
Eingriff
Einhausung
Ausläufe/Vogelhaus
/Carport
Grenze "neuer"
Tausendfüßler
Quarantänestation
Hundehaus mit
AußenzwingerSeite 3 von 5

Eingriffe im Bereich Tierheim im Zusammenhang mit der
Baumaßnahme Tausendfüßler
→ Fläche Tierheim Bestand
→ Quarantänestation
→ Hundehaus mit Außenzwinger
→ Bauzeitlicher Eingriff
→ Grenze „neuer“ Tausendfüßler
→ Einhausung (3,00m x 3,50m)
→ Ausläufe / Vogelhaus
Beschreibung der Gesamtmaßnahme:
Straßen NRW plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der
A 565. Der in diesem Fall betrachtete Autobahnabschnitt befindet sich zwischen der
Anschlussstelle BN-Endenich (AS BN-Endenich) und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord (AK BN-
Nord). In diesem Abschnitt befindet sich der Brückenzug Tausendfüßler und Dransdorfer
Weg sowie die Brücke Gerhard-Domagk-Straße. Diese Bauwerke sind dauerhaft nicht mehr
tragbar und müssen schnellstmöglich ersetzt werden. Vor dem Hintergrund, dass der
beschriebene Streckenabschnitt verkehrlich deutlich überlastet ist, soll der vorhandene 4-
streifige Querschnitt im Zuge des Streckenausbaus zu einem 6-streifigen Querschnitt mit
Seitenstreifen erweitert werden.
Das Planfeststellungsverfahren soll im März 2020 eingeleitet werden.
Arbeiten im Bereich des Tierheims:
Die Bauarbeiten an der A 565 sollen Ende 2021 beginnen und 2027 beendet werden. Im
Bereich des Tierheims werden die Bauarbeiten voraussichtlich zwischen Ende 2024 und Ende
2026 stattfinden. In einem Zeitraum von ca. 9 Monaten werden die bestehende Brücke
abgerissen und die Unterbauten für den „neuen“ Tausendfüßler hergestellt. Fast während
der gesamten Bauarbeiten am Tausendfüßler wird die Zufahrt zum Tierheim hin aus
Sicherheitsgründen eingehaust. Pkw´s, Transporter und die Feuerwehr können diese Zufahrt
dann weiterhin nutzen. Große Lkw´s können das Tierheim über die Baustraße beliefern.
Einschränkungen:
- Während der Bauzeit auf der Seite des Tierheims können die Außenzwinger des
Hundehauses für ca. 9 Monate nicht genutzt werden und somit möglicherweise auch
das gesamte Hundehaus nichtSeite 4 von 5

- Auch die Quarantänestation kann während dieser Bauarbeiten nicht genutzt werden
→ beide Gebäude sind nach Abschluss der Bauarbeiten wieder vollständig nutzbar
- Die Einzelzwinger im Bereich der Autobahn und das Vogelhaus müssen für die
Bauarbeiten abgebaut werden und sind in dem betroffenen Zeitraum für ca. 1 ½
Jahre nicht nutzbarSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 06:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de