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191173 · Beschlussvorlage

Mitgliedschaft im agbad e.V. und der IAKS

Nummer
191173
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
191173
Mitgliedschaft im agbad e.V. und der IAKS
Beratungsfolge
Sportausschuss 17.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bundesstadt Bonn wird Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bäder (agbad e.V.)
und der Internationalen Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS).
Begründung
In der Arbeitsgemeinschaft Bäder (agbad e.V.) kooperieren Bäder aller
Betriebstypen in Deutschland. Aktuell sind in ihr über 100 Bäderbetriebe mit
rund 400 Bädern und mehr als 42 Mio. Besuchern pro Jahr organisiert. Der
Vorteil der Mitgliedschaft für die Stadt Bonn liegt im Beitritt zu diesem Netzwerk
sowie in Unterstützungs- und Förderleistungen in den Bereichen
Bädermarketing, Angebotsumfang/-darbietung, Technik, Betriebswirtschaft,
Benchmarking und Personalfortbildung. Die agbad betreibt einen
umfangreichen Erfahrungsaustausch in diesen Themenbereichen in Form von
regelmäßigen Arbeitstreffen, Seminaren und Workshops. Einzelbetriebe sind
dort ebenso vertreten wie große Bäderbetriebsgesellschaften. Die Höhe des
jährlichen Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der Besucherzahl und beträgt für den
Bäderbetrieb der Stadt Bonn z.Z. 1.800 EUR.
Die Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS) ist eine
gemeinnützige Vereinigung auf dem Gebiet der Sportbauten und
Freizeiteinrichtungen, ein Zusammenschluss von Unternehmen, Kommunen,
Vereinen und Dienstleistern. Die IAKS mit Sitz in Köln ist eine weltweit agierende
Non-Profit Organisation und ermöglicht ihren Mitgliedern den branchenspezifischen
Austausch von Fachwissen in den Bereichen Planung, Ausführung und Betrieb.
Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 436 EUR.
Mittel zur Errichtung der Mitgliedschaftsbeiträge für das Jahr 2020 stehen im
laufenden Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung, es bedarf dazu keiner
überplanmäßigen Mittelbereitstellung. Für 2021ff. werden die Mittel gesondert zum
Haushalt angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 2

Seite 2
1.08 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.800 €
(agbad)
436 €
(IAKS)
152000803/74.1000
152000800/74.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.236 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de