191170 · Beschlussvorlage
Anerkennung der “Känguru - Frühkindliche Bildung gGmbH“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW
Kerndaten
- Nummer
- 191170
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Kinder- und Jugendhilfe Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 191170 Anerkennung der “Känguru - Frühkindliche Bildung gGmbH“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW Beratungsfolge Unterausschuss für Kinder- und Jugendhilfe 29.01.2020 Anregung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.01.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die gemeinnützige Gesellschaft „Känguru - Frühkindliche Bildung gGmbH“ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V.m. § 25 AG KJHG NW als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt. Begründung Der Verein „Känguru - Verein für frühkindliche Bildung e.V.“ wurde 2009 in Bonn gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen. Der Verein wurde am 15.06.2016 durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Bonn als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt (s. DS-Nr.: 1611702). In der Zwischenzeit wurde die Organisationsform des Vereins in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) geändert. Aufgrund der Änderung der Organisationsform bedarf es daher einer erneuten Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Als Gesellschaftszweck wird im Gesellschaftsvertrag die Förderung der Bildung, der Erziehung sowie der Jugendhilfe benannt. Dieser Zweck soll unter anderem durch die Entwicklung, Gestaltung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder und ihre Familien, die Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Pädagogen und weitere Fachleute auf dem Gebiet der frühkindlichen Bildung, die Weiterentwicklung vorhandener Konzepte zur frühkindlichen Bildung sowie die Gestaltung und Organisation des Dialogs im fachwissenschaftlichen Bereich hierzu sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. VSeite 1 von 2 Seite 2 verwirklicht werden. Die Gesellschaft wendet sich an Kinder im Alter von 0-3 Jahren und deren Familien, dabei insbesondere an Familien mit Migrationshintergrund und / oder mit einem bildungsfernen Hintergrund. Die fachliche Qualifikation des Antragstellers lässt sich mit der Vielzahl der Projekte (inzwischen auch über Bonn hinaus) und die entsprechend positiven Rückmeldungen der Kindertagesstätten zu den Känguru - Kursen belegen. Aus den Einrichtungen wird zurückgemeldet, dass die Eltern sehr motiviert sind, ihre Kinder beim Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen, während zugleich die Familiensprache wertgeschätzt und gefördert wird. Die Eltern erfahren, dass sich ihr Kind durch die frühe Förderung positiv entwickelt. Die Kinder sind bei dem Start in der Kindertagesstätte in der Regel sicherer und finden sich schneller zurecht, da sie bereits mit der Umgebungssprache Deutsch vertraut sind. Da die Känguru-Kurse auf eine sehr gute Resonanz stoßen und mit nachfolgenden Sprachbildungs- und -fördermaßnahmen kompatibel sind, haben sie sich zu einem festen Bestandteil im frühkindlichen Bildungsangebot in Bonn entwickelt. Die Gesellschaft ist mit den unterschiedlichen Akteuren in der Stadt gut vernetzt. Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Gesundheitsamt, dem Amt für Soziales und Wohnen, der Stabsstelle Integration, Kinderärzten, dem Netzwerk Frühe Hilfen etc. ist eng und vertrauensvoll. Da sowohl die formalen als auch die inhaltlichen Anerkennungskriterien erfüllt sind, befürwortet die Verwaltung die Anerkennung der „Känguru - Frühkindliche Bildung gGmbH“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Ein/e Vertreter/in der Gesellschaft steht den Mitgliedern des Ausschusses für weitere Informationen und Rückfragen während der Sitzung zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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