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191170 · Beschlussvorlage

Anerkennung der “Känguru - Frühkindliche Bildung gGmbH“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW

Nummer
191170
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Kinder- und Jugendhilfe 29.01.2020 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.01.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
191170
Anerkennung der “Känguru - Frühkindliche Bildung
gGmbH“ als Träger der freien Kinder- und
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – Kinder- und
Jugendhilfegesetz – i.V. mit § 25 AG KJHG NRW
Beratungsfolge
Unterausschuss für Kinder- und Jugendhilfe 29.01.2020 Anregung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.01.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die gemeinnützige Gesellschaft „Känguru - Frühkindliche Bildung
gGmbH“ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – i.V.m. §
25 AG KJHG NW als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.
Begründung
Der Verein „Känguru - Verein für frühkindliche Bildung e.V.“ wurde 2009 in
Bonn gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn
eingetragen. Der Verein wurde am 15.06.2016 durch den Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie Bonn als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. §
75 SGB VIII anerkannt (s. DS-Nr.: 1611702).
In der Zwischenzeit wurde die Organisationsform des Vereins in eine
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) geändert.
Aufgrund der Änderung der Organisationsform bedarf es daher einer erneuten
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Als Gesellschaftszweck wird im Gesellschaftsvertrag die Förderung der
Bildung, der Erziehung sowie der Jugendhilfe benannt. Dieser Zweck soll unter
anderem durch
die Entwicklung, Gestaltung und Durchführung von Bildungsangeboten
für Kinder und ihre Familien,
die Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für
Pädagogen und weitere Fachleute auf dem Gebiet der frühkindlichen
Bildung,
die Weiterentwicklung vorhandener Konzepte zur frühkindlichen Bildung
sowie die Gestaltung und Organisation des Dialogs im
fachwissenschaftlichen Bereich hierzu sowie
begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 2

Seite 2
verwirklicht werden.
Die Gesellschaft wendet sich an Kinder im Alter von 0-3 Jahren und deren
Familien, dabei insbesondere an Familien mit Migrationshintergrund und / oder
mit einem bildungsfernen Hintergrund. Die fachliche Qualifikation des
Antragstellers lässt sich mit der Vielzahl der Projekte (inzwischen auch über
Bonn hinaus) und die entsprechend positiven Rückmeldungen der
Kindertagesstätten zu den Känguru - Kursen belegen. Aus den Einrichtungen
wird zurückgemeldet, dass die Eltern sehr motiviert sind, ihre Kinder beim
Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen, während zugleich die
Familiensprache wertgeschätzt und gefördert wird. Die Eltern erfahren, dass
sich ihr Kind durch die frühe Förderung positiv entwickelt. Die Kinder sind bei
dem Start in der Kindertagesstätte in der Regel sicherer und finden sich
schneller zurecht, da sie bereits mit der Umgebungssprache Deutsch vertraut
sind. Da die Känguru-Kurse auf eine sehr gute Resonanz stoßen und mit
nachfolgenden Sprachbildungs- und -fördermaßnahmen kompatibel sind,
haben sie sich zu einem festen Bestandteil im frühkindlichen Bildungsangebot
in Bonn entwickelt.
Die Gesellschaft ist mit den unterschiedlichen Akteuren in der Stadt gut
vernetzt. Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie,
dem Gesundheitsamt, dem Amt für Soziales und Wohnen, der Stabsstelle
Integration, Kinderärzten, dem Netzwerk Frühe Hilfen etc. ist eng und
vertrauensvoll.
Da sowohl die formalen als auch die inhaltlichen Anerkennungskriterien erfüllt
sind, befürwortet die Verwaltung die Anerkennung der „Känguru - Frühkindliche
Bildung gGmbH“ als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Ein/e Vertreter/in der Gesellschaft steht den Mitgliedern des Ausschusses für
weitere Informationen und Rückfragen während der Sitzung zur Verfügung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de