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191164 · Antrag

Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/ Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel

Nummer
191164
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.01.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 30.01.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 191164-2 AA Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/ Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel Antrag zur Vorlage 191164

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Antrag
öffentlich
191164
Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/
Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Eigentümerin der Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17 (soweit bekannt
Montana Wohnungsbau KG) wird gebeten, auf den Abriss dieser beiden
Häuser zu verzichten, zumindest jedoch die Fassaden der Häuser bei einem
Neubau zu erhalten.
2. Für das Combahnviertel wird auf der Grundlage der weit fortgeschrittenen
Vorarbeiten aus den Jahren 2004-2006 eine aktualisierte
Denkmalbereichssatzung erstellt und schnellstmöglich in Kraft gesetzt.
3. Bei der Unteren Denkmalbehörde wird zur entsprechenden Erarbeitung sowie
Sichtung, Bewertung und Antragsstellung zügig eine zusätzliche Vollzeitstelle
geschaffen und besetzt. Die Stelle wird nicht befristet. Nach weitgehendem
Abschluss der erforderlichen Arbeiten bleibt die Aufgabe der Erneuerung und
Weiterentwicklung des Denkmalpflegeplans, um ähnliche Fehlentwicklungen in
anderen Teilen der Stadt möglichst vorzubeugen.
4. Soweit dieser Beschluss nicht ausreicht, um Abrisse historischer und
stadtteilprägender, aber nicht denkmalgeschützter Bauten in dem betreffenden
Gebiet (zumindest vorläufig) zu untersagen, wird die Verwaltung aufgefordert,
einen entsprechenden Beschluss vorzulegen bzw. hilfsweise kurzfristig eine
Erhaltungssatzung mit dieser Zielsetzung für das Gebiet vorzulegen.
Begründung
Angesichts der drohenden Abrisse der Gebäude in der Rheindorfer Straße und des
hohen Grundstückverwertungsdrucks stellt es sich als Fehler heraus, dass im Jahr
2007 darauf verzichtet wurde, für den Bereich des Combahnviertels einen
Denkmalbereich auszuweisen. Eine hohe Dichte historischer und prägender
Bauten und Fassaden, die einen besonderen stadtgeschichtlichen Eindruck
ermöglichen und heute noch dieses „Flair“ vermitteln, rechtfertigt eine solche
Festlegung. Um einen (weiteren) Verlust dieser städtebaulichen Substanz zu
verhindern, sollte dies nunmehr nachgeholt werden. Im Beueler
Denkmalpflegeplan (2003) war ausgeführt: „Ziel der denkmalpflegerischen
Maßnahmen wird es hier sein, die geschlossene Baustruktur des Quartiers zu
Antragsteller/in:
Achim Joest, Jürgen Repschläger, Nortfried Quickert-Menzel, Holger Schmidt, Tobias Haßdenteufel
14.01.2020, gez. DéusSeite 1 von 2

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erhalten. Die einzelnen schützenswerten Gestaltelemente, wie Gebäudebreite und
-höhe, Dachform und -aufbauten, Fassadengliederung, Materialwahl und
Farbigkeit sind bei der konkreten Ausarbeitung der Denkmalbereichssatzung zu
präzisieren.“
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de