191164 · Antrag
Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/ Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel
Kerndaten
- Nummer
- 191164
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 14.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
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Antrag öffentlich 191164 Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/ Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Eigentümerin der Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17 (soweit bekannt Montana Wohnungsbau KG) wird gebeten, auf den Abriss dieser beiden Häuser zu verzichten, zumindest jedoch die Fassaden der Häuser bei einem Neubau zu erhalten. 2. Für das Combahnviertel wird auf der Grundlage der weit fortgeschrittenen Vorarbeiten aus den Jahren 2004-2006 eine aktualisierte Denkmalbereichssatzung erstellt und schnellstmöglich in Kraft gesetzt. 3. Bei der Unteren Denkmalbehörde wird zur entsprechenden Erarbeitung sowie Sichtung, Bewertung und Antragsstellung zügig eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen und besetzt. Die Stelle wird nicht befristet. Nach weitgehendem Abschluss der erforderlichen Arbeiten bleibt die Aufgabe der Erneuerung und Weiterentwicklung des Denkmalpflegeplans, um ähnliche Fehlentwicklungen in anderen Teilen der Stadt möglichst vorzubeugen. 4. Soweit dieser Beschluss nicht ausreicht, um Abrisse historischer und stadtteilprägender, aber nicht denkmalgeschützter Bauten in dem betreffenden Gebiet (zumindest vorläufig) zu untersagen, wird die Verwaltung aufgefordert, einen entsprechenden Beschluss vorzulegen bzw. hilfsweise kurzfristig eine Erhaltungssatzung mit dieser Zielsetzung für das Gebiet vorzulegen. Begründung Angesichts der drohenden Abrisse der Gebäude in der Rheindorfer Straße und des hohen Grundstückverwertungsdrucks stellt es sich als Fehler heraus, dass im Jahr 2007 darauf verzichtet wurde, für den Bereich des Combahnviertels einen Denkmalbereich auszuweisen. Eine hohe Dichte historischer und prägender Bauten und Fassaden, die einen besonderen stadtgeschichtlichen Eindruck ermöglichen und heute noch dieses „Flair“ vermitteln, rechtfertigt eine solche Festlegung. Um einen (weiteren) Verlust dieser städtebaulichen Substanz zu verhindern, sollte dies nunmehr nachgeholt werden. Im Beueler Denkmalpflegeplan (2003) war ausgeführt: „Ziel der denkmalpflegerischen Maßnahmen wird es hier sein, die geschlossene Baustruktur des Quartiers zu Antragsteller/in: Achim Joest, Jürgen Repschläger, Nortfried Quickert-Menzel, Holger Schmidt, Tobias Haßdenteufel 14.01.2020, gez. DéusSeite 1 von 2 Seite 2 erhalten. Die einzelnen schützenswerten Gestaltelemente, wie Gebäudebreite und -höhe, Dachform und -aufbauten, Fassadengliederung, Materialwahl und Farbigkeit sind bei der konkreten Ausarbeitung der Denkmalbereichssatzung zu präzisieren.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de