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191157 · Einwohnerfrage

Verkehrsentlastung und Verkehrsberuhigung Bornheimer Straße

Nummer
191157
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
16.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 191157-1 ST Verkehrsentlastung und Verkehrsberuhigung Bornheimer Straße

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Einwohnerfrage
öffentlich
191157
Verkehrsentlastung und Verkehrsberuhigung
Bornheimer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Kenntnisnahme
Der Arbeitskreis lebenswerte Bornheimer Straße des Quartiersmanagements
im Macke-Viertel bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Steht der Oberbürgermeister weiterhin zu den bei einem Ortstermin des
Petitionsausschusses des Landtages im Mai 2011 seitens der Stadt
Bonn gemachten Aussagen:
- dass auch nach Errichtung des Einkaufszentrums
(vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7623-20) eine dauerhaft
wirkungsvolle Verkehrsentlastung des Abschnitts der Bornheimer
Straße zwischen Ellerstraße und Hochstadenring durch Verlagerung
von Verkehren von der Bornheimer Straße auf die Thomastraße und
den Heinrich Böll Ring möglich bleibt,
- sodass eine für die Bewohner des Viertels weit attraktivere
Umgestaltung dieses Abschnitts der Bornheimer Straße mit
breiteren Gehwegen, weiteren Verbesserungen für Radfahrer und
zusätzlichen Verkehrs-beruhigungsmaßnahmen erfolgen kann, als
dies seitens der Stadt
in der parallel zum Bebauungsplan laufenden Vorentwurfsplanung
für den Umbau des Abschnitts zwischen Hochstadenring und
Ellerstraße nach Tempo 30 vorgesehen war?
2. Wann legt der Oberbürgermeister die weiter konkretisierte Planung für
den Umbau der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und
Ellerstraße unter Berücksichtigung des Beschlusses des
Planungsausschusses vom 30.10.2019 zur weiteren Beratung den
zuständigen Gremien vor?
Begründung
Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7623-20
wurde vor nunmehr 9 Jahren am 1.03.2011 vom Rat beschlossen. Am
8.10.2010 fasste der Rat der Stadt Bonn den Offenlagebeschluss unter der
Massgabe:
„ 1. Um Forderungen des Lärmaktionsplans gerecht zu werden und Schwell-
/Grenzwerte einzuhalten, ist die Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und
Hochstadenring als Tempo 30-Straße auszuweisen oder in die Tempo 30 Zone
zu integrieren. Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat:
Dez. I
07.01.2020Seite 1 von 2

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einzuleiten, Planungen zu erstellen, diese nach der Sommerpause vorzustellen
und die zeitnahe Finanzierung sicherzustellen.“
Laut Angaben der Verwaltung in der Vorlage zum Satzungsbeschluss (siehe
Drucksachen-Nr. 1110070) werden die Grenzwerte für Lärm für das
festgesetzte allgemeine Wohngebiet von 59 dB(A)tags und 49 dB(A)nachts mit
ca. 73 dB(A) tags und 64,3 dB(A) nachts deutlich überschritten und liegen
damit im gesundheits-gefährdenden Bereich.
Anlage/n
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