191157 · Einwohnerfrage
Verkehrsentlastung und Verkehrsberuhigung Bornheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 191157
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 16.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
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Einwohnerfrage öffentlich 191157 Verkehrsentlastung und Verkehrsberuhigung Bornheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Kenntnisnahme Der Arbeitskreis lebenswerte Bornheimer Straße des Quartiersmanagements im Macke-Viertel bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Steht der Oberbürgermeister weiterhin zu den bei einem Ortstermin des Petitionsausschusses des Landtages im Mai 2011 seitens der Stadt Bonn gemachten Aussagen: - dass auch nach Errichtung des Einkaufszentrums (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7623-20) eine dauerhaft wirkungsvolle Verkehrsentlastung des Abschnitts der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Hochstadenring durch Verlagerung von Verkehren von der Bornheimer Straße auf die Thomastraße und den Heinrich Böll Ring möglich bleibt, - sodass eine für die Bewohner des Viertels weit attraktivere Umgestaltung dieses Abschnitts der Bornheimer Straße mit breiteren Gehwegen, weiteren Verbesserungen für Radfahrer und zusätzlichen Verkehrs-beruhigungsmaßnahmen erfolgen kann, als dies seitens der Stadt in der parallel zum Bebauungsplan laufenden Vorentwurfsplanung für den Umbau des Abschnitts zwischen Hochstadenring und Ellerstraße nach Tempo 30 vorgesehen war? 2. Wann legt der Oberbürgermeister die weiter konkretisierte Planung für den Umbau der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Ellerstraße unter Berücksichtigung des Beschlusses des Planungsausschusses vom 30.10.2019 zur weiteren Beratung den zuständigen Gremien vor? Begründung Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7623-20 wurde vor nunmehr 9 Jahren am 1.03.2011 vom Rat beschlossen. Am 8.10.2010 fasste der Rat der Stadt Bonn den Offenlagebeschluss unter der Massgabe: „ 1. Um Forderungen des Lärmaktionsplans gerecht zu werden und Schwell- /Grenzwerte einzuhalten, ist die Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Hochstadenring als Tempo 30-Straße auszuweisen oder in die Tempo 30 Zone zu integrieren. Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 07.01.2020Seite 1 von 2 Seite 2 einzuleiten, Planungen zu erstellen, diese nach der Sommerpause vorzustellen und die zeitnahe Finanzierung sicherzustellen.“ Laut Angaben der Verwaltung in der Vorlage zum Satzungsbeschluss (siehe Drucksachen-Nr. 1110070) werden die Grenzwerte für Lärm für das festgesetzte allgemeine Wohngebiet von 59 dB(A)tags und 49 dB(A)nachts mit ca. 73 dB(A) tags und 64,3 dB(A) nachts deutlich überschritten und liegen damit im gesundheits-gefährdenden Bereich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de