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191143-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar

Nummer
191143-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 191143 Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191143-1 ST
Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien
Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
In Bonn gibt es bereits auf vier Friedhöfen ein Grabfeld für anonyme
Bestattungen. Für Bonn-Beuel ist ein Feld auf dem Friedhof Beuel am
Platanenweg eingerichtet.
Weitere anonyme Grabfelder auf den Beueler Friedhöfen zu eröffnen, ist
derzeit nicht vorgesehen. Anonyme Gräber bedürfen keiner Pflege seitens der
Angehörigen und somit auch weniger der Wohnortnähe.
Die aktuellen Bestattungszahlen sowie die anonymen Beisetzungen auf den
Bonner Friedhöfen aus den Jahren 2018 und 2019 ergeben sich aus folgender
Tabelle:
201
8
2019
Bestattungen gesamt: 2.68
4
2.575
Davon Beisetzungen auf den anonymen Urnenfeldern der vier Friedhöfe:
76 66
davon auf dem Nordfriedhof 59 57
Zentralfriedhof 4 3
Friedhof Beuel 8 6
Friedhof Heiderhof 5 0
(dafür Zunahme Friedhain)
Die geringen Fallzahlen in Beuel rechtfertigen keine Einrichtung eines weiteren
anonymen Grabfeldes in Geislar.
Im Übrigen erfreuen sich auf diesen Friedhöfen andere pflegefreie
Bestattungsformen (z.B. pflegefreie Urnenreihengräber oder
Friedhainbestattungen) einer noch größeren Beliebtheit und werden häufiger in
Anspruch genommen. Im Frühjahr 2020 wird auf dem Friedhof Beuel
(Platanenweg) eine zusätzliche Urnengemeinschaftsanlage eröffnet.
Die freiwerdenden Flächen, auch auf dem Friedhof Geislar, werden im Zuge
des derzeit in Bearbeitung befindlichen Friedhofskonzeptes bewertet und zur
Reduzierung der Friedhofskosten ggf. einer anderweitigen Nutzung zugeführt.
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Bezirksvertretung Beuel nimmt Kenntnis
von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung, die das Anliegen
nicht befürwortet.
Das Anliegen wird im Zuge des Friedhofskonzeptes erneut geprüft und
bewertet.
Der Antragsteller wird über die für die derzeit ablehnende Entscheidung
maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung informiert.Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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