191143-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 191143-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191143-1 ST Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: In Bonn gibt es bereits auf vier Friedhöfen ein Grabfeld für anonyme Bestattungen. Für Bonn-Beuel ist ein Feld auf dem Friedhof Beuel am Platanenweg eingerichtet. Weitere anonyme Grabfelder auf den Beueler Friedhöfen zu eröffnen, ist derzeit nicht vorgesehen. Anonyme Gräber bedürfen keiner Pflege seitens der Angehörigen und somit auch weniger der Wohnortnähe. Die aktuellen Bestattungszahlen sowie die anonymen Beisetzungen auf den Bonner Friedhöfen aus den Jahren 2018 und 2019 ergeben sich aus folgender Tabelle: 201 8 2019 Bestattungen gesamt: 2.68 4 2.575 Davon Beisetzungen auf den anonymen Urnenfeldern der vier Friedhöfe: 76 66 davon auf dem Nordfriedhof 59 57 Zentralfriedhof 4 3 Friedhof Beuel 8 6 Friedhof Heiderhof 5 0 (dafür Zunahme Friedhain) Die geringen Fallzahlen in Beuel rechtfertigen keine Einrichtung eines weiteren anonymen Grabfeldes in Geislar. Im Übrigen erfreuen sich auf diesen Friedhöfen andere pflegefreie Bestattungsformen (z.B. pflegefreie Urnenreihengräber oder Friedhainbestattungen) einer noch größeren Beliebtheit und werden häufiger in Anspruch genommen. Im Frühjahr 2020 wird auf dem Friedhof Beuel (Platanenweg) eine zusätzliche Urnengemeinschaftsanlage eröffnet. Die freiwerdenden Flächen, auch auf dem Friedhof Geislar, werden im Zuge des derzeit in Bearbeitung befindlichen Friedhofskonzeptes bewertet und zur Reduzierung der Friedhofskosten ggf. einer anderweitigen Nutzung zugeführt. Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Bezirksvertretung Beuel nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung, die das Anliegen nicht befürwortet. Das Anliegen wird im Zuge des Friedhofskonzeptes erneut geprüft und bewertet. Der Antragsteller wird über die für die derzeit ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de