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191143 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar

Nummer
191143
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
08.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.01.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 191143-1 ST Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
191143
Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien
Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Ausweisung eines pflegefreien
Urnenreihengrabfeldes. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag anonymisiert (öffentlich)
2 Bürgerantrag mit Kontaktdaten Antragsteller (nichtöffentlich)
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 3

Anlage zum Bürgerantrag vom 18.12. 2019
Bürgerantrag an die Bezirksvertretung Beuel
Betr.: Friedhof Geislar, Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengräberfeldes
Antragsteller:
Bürgerverein Geislar e.V.
53225 Bonn
Mit diesem Bürgerantrag wird die Ausweisung von Flächen für teilanonyme
Urnenbestattungen auf dem Geislarer Friedhof beantragt.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Erdbestattungen rückläufig und die Urnenbeisetzungen
nehmen zu. Auf dem Geislarer Friedhof wurden aus diesem Grunde, seitens der
Stadtverwaltung, Flächen für Urnengräber ausgewiesen. Diese werden vermehrt genutzt. Was
fehlt, ist die Herrichtung von Flächen, für eine teilanonyme Urnenbeisetzung, von der
Friedhofsverwaltung als Beisetzung auf einem pflegefreien Urnenreihengräberfeld
bezeichnet. Viele Geislarer Bürger möchten aber gerne ihre Verstorbenen, sei es z.B. aus
finanziellen Gründen oder der Erleichterung bei der späteren Pflege eines Urnengrabes, auf
einem teilanonymen Urnenfeld beisetzen Dies ist in Geislar derzeit jedoch nicht möglich. es
sind Fälle bekannt, wo die Angehörigen ihre Verstorbenen gerne auf dem Ortsfriedhof
beigesetzt hätten, aber mangels Möglichkeit, auf den Friedhof Plantanenweg ausweichen
mussten.
Auf eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung wurde mitgeteilt, dass das
Friedhofskonzept für die Stadt Bonn derzeit überarbeitet und die Ausweitung des
Bestattungsangebotes an pflegefreien Grabformen aufgegriffen wurde. Eine konkrete
Ausgestaltung des Friedhofkonzeptes sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Auch wartet man
auf Aussagen der Politik, ob die pflegefreien Grabformen auch auf den Ortsteilfriedhöfen
angewandt werden sollen.Seite 2 von 3

Auf dem Geislarer Friedhof sind mehrere Grünflächen vorhanden, die sich für die
Herrichtung von pflegefreien Urnengräberfeldern anbieten. Die Zahl, der zur Verfügung
stehenden Urnengräber würde sich durch eine solche Ausweisung nicht verringern. Ein
finanzieller Mehraufwand für die Stadt entsteht nicht, da die Grünflächen auch jetzt durch die
Mitarbeiter des Friedhofamtes gepflegt werden. Lediglich eine kleinere Fläche mit einer
Steele o.ä. für die Namensschilder der Verstorbenen müsste angelegt werden. Den Geislarer
Bürgern würde durch eine solche Maßnahme die Möglichkeit geboten, für ihre Verstorbenen
auf dem Ortsteilfriedhof, neben den derzeit vorhandenen, eine weitere Form der Beisetzung
zu wählen. Eine Beisetzung auf ortsteilfremden Friedhöfen würde entfallen.
Aus Gesprächen mit Mitbürgerinnen und Mitbürger ist diese hier vorgetragene Bitte
entstanden. Für viele ältere Bürger ist der Gedanke an die Beerdigung und die Pflege der
Grabstelle ein Thema, zumal in vielen Fällen die Hinterbliebenen nicht mehr in
unmittelbarere Nähe von Bonn wohnen. Bei der angesprochenen teilanonymen
Urnenbeisetzung können verstorbene Geislarer Bürger auf dem Ortsfriedhof beigesetzt
werden und die Pflege der Grabstelle ist gesichert.
Die Antragsteller bitten das Anliegen zu prüfen und in diesem Sinne bei den Beratungen in
Bezirksvertretung und Stadtrat zu entscheiden.Seite 3 von 3

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