191143 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 191143
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 08.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 191143 Bürgerantrag : Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes auf dem Friedhof Geislar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengrabfeldes. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag anonymisiert (öffentlich) 2 Bürgerantrag mit Kontaktdaten Antragsteller (nichtöffentlich) Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Anlage zum Bürgerantrag vom 18.12. 2019 Bürgerantrag an die Bezirksvertretung Beuel Betr.: Friedhof Geislar, Ausweisung eines pflegefreien Urnenreihengräberfeldes Antragsteller: Bürgerverein Geislar e.V. 53225 Bonn Mit diesem Bürgerantrag wird die Ausweisung von Flächen für teilanonyme Urnenbestattungen auf dem Geislarer Friedhof beantragt. In den letzten Jahren ist die Zahl der Erdbestattungen rückläufig und die Urnenbeisetzungen nehmen zu. Auf dem Geislarer Friedhof wurden aus diesem Grunde, seitens der Stadtverwaltung, Flächen für Urnengräber ausgewiesen. Diese werden vermehrt genutzt. Was fehlt, ist die Herrichtung von Flächen, für eine teilanonyme Urnenbeisetzung, von der Friedhofsverwaltung als Beisetzung auf einem pflegefreien Urnenreihengräberfeld bezeichnet. Viele Geislarer Bürger möchten aber gerne ihre Verstorbenen, sei es z.B. aus finanziellen Gründen oder der Erleichterung bei der späteren Pflege eines Urnengrabes, auf einem teilanonymen Urnenfeld beisetzen Dies ist in Geislar derzeit jedoch nicht möglich. es sind Fälle bekannt, wo die Angehörigen ihre Verstorbenen gerne auf dem Ortsfriedhof beigesetzt hätten, aber mangels Möglichkeit, auf den Friedhof Plantanenweg ausweichen mussten. Auf eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung wurde mitgeteilt, dass das Friedhofskonzept für die Stadt Bonn derzeit überarbeitet und die Ausweitung des Bestattungsangebotes an pflegefreien Grabformen aufgegriffen wurde. Eine konkrete Ausgestaltung des Friedhofkonzeptes sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Auch wartet man auf Aussagen der Politik, ob die pflegefreien Grabformen auch auf den Ortsteilfriedhöfen angewandt werden sollen.Seite 2 von 3 Auf dem Geislarer Friedhof sind mehrere Grünflächen vorhanden, die sich für die Herrichtung von pflegefreien Urnengräberfeldern anbieten. Die Zahl, der zur Verfügung stehenden Urnengräber würde sich durch eine solche Ausweisung nicht verringern. Ein finanzieller Mehraufwand für die Stadt entsteht nicht, da die Grünflächen auch jetzt durch die Mitarbeiter des Friedhofamtes gepflegt werden. Lediglich eine kleinere Fläche mit einer Steele o.ä. für die Namensschilder der Verstorbenen müsste angelegt werden. Den Geislarer Bürgern würde durch eine solche Maßnahme die Möglichkeit geboten, für ihre Verstorbenen auf dem Ortsteilfriedhof, neben den derzeit vorhandenen, eine weitere Form der Beisetzung zu wählen. Eine Beisetzung auf ortsteilfremden Friedhöfen würde entfallen. Aus Gesprächen mit Mitbürgerinnen und Mitbürger ist diese hier vorgetragene Bitte entstanden. Für viele ältere Bürger ist der Gedanke an die Beerdigung und die Pflege der Grabstelle ein Thema, zumal in vielen Fällen die Hinterbliebenen nicht mehr in unmittelbarere Nähe von Bonn wohnen. Bei der angesprochenen teilanonymen Urnenbeisetzung können verstorbene Geislarer Bürger auf dem Ortsfriedhof beigesetzt werden und die Pflege der Grabstelle ist gesichert. Die Antragsteller bitten das Anliegen zu prüfen und in diesem Sinne bei den Beratungen in Bezirksvertretung und Stadtrat zu entscheiden.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de