191142-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen
Kerndaten
- Nummer
- 191142-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191142-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: II-3 Stabsstelle Datenschutz Dezernat: Dez. II Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der Aufbau eines elektronischen, über Internetabruf öffentlich zugänglichen Archives der per Livestream übertragenen Sitzungen des Rates der Bundesstadt Bonn war in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand politischer Beratungen, zuletzt im Rahmen einer Großen Anfrage in der Ratssitzung am 11.05.2017 und eines Bürgerantrages im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und lokale Agenda am 03.07.2019. Auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den entsprechenden Drucksachennummern 1711165 und 1911573 wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der Aufzeichnung von Wort- und Bildbeiträgen einer Ratssitzung um die Verarbeitung personenbezogener Daten der Stadtverordneten und auch der an den Sitzungen teilnehmenden Verwaltungsmitarbeiter. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist – verkürzt dargestellt – nur zulässig, wenn es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt oder bei Vorliegen einer Einwilligung der Betroffenen. In Ermangelung einer Rechtsgrundlage ist daher für die beabsichtigte Verarbeitung, also auch für die Erstellung eines Sitzungsarchives, die Einwilligung der vom Kamerabereich erfassten Personen erforderlich. Die in dem vorliegenden Antrag vorgeschlagenen Änderungen des § 5 a bzw. das Einfügen eines neuen § 5 b in die Geschäftsordnung des Rates sehen eine entsprechende Einwilligung vor. Letztendlich liegt es somit in der Hand der Ratsmitglieder, über die künftige Ausgestaltung des Bonner Rats-TV und damit über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten zu entscheiden. Ergänzend zu dem vorliegenden Antrag ist noch auf den bestehenden § 5a, Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates einzugehen. In der jetzigen Fassung lautet dieser: „Sollte der Verwaltung bekannt werden, dass Dritte einen Mitschnitt einer Ratssitzung gefertigt haben und ihn in irgendeiner Form öffentlich machen oder verwenden, so geht sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten dagegen vor.“Seite 1 von 2 Seite 2 Sollte dem vorliegenden Antrag gefolgt und damit ein öffentliches Sitzungsarchiv eingerichtet werden, ist die vorstehende Formulierung des Absatzes 8 so nicht mehr haltbar. Hier müsste dann noch eine rechtssichere Formulierung gefunden werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de