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191142-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen

Nummer
191142-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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  1. 191142 Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191142-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
II-3 Stabsstelle Datenschutz
Dezernat:
Dez. II
Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Aufbau eines elektronischen, über Internetabruf öffentlich zugänglichen
Archives der per Livestream übertragenen Sitzungen des Rates der
Bundesstadt Bonn war in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach
Gegenstand politischer Beratungen, zuletzt im Rahmen einer Großen Anfrage
in der Ratssitzung am 11.05.2017 und eines Bürgerantrages im Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und lokale Agenda am 03.07.2019.
Auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den entsprechenden
Drucksachennummern 1711165 und 1911573 wird an dieser Stelle
ausdrücklich verwiesen.
Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der Aufzeichnung von Wort- und
Bildbeiträgen einer Ratssitzung um die Verarbeitung personenbezogener Daten
der Stadtverordneten und auch der an den Sitzungen teilnehmenden
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist –
verkürzt dargestellt – nur zulässig, wenn es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt
oder bei Vorliegen einer Einwilligung der Betroffenen.
In Ermangelung einer Rechtsgrundlage ist daher für die beabsichtigte
Verarbeitung, also auch für die Erstellung eines Sitzungsarchives, die
Einwilligung der vom Kamerabereich erfassten Personen erforderlich. Die in
dem vorliegenden Antrag vorgeschlagenen Änderungen des § 5 a bzw. das
Einfügen eines neuen § 5 b in die Geschäftsordnung des Rates sehen eine
entsprechende Einwilligung vor.
Letztendlich liegt es somit in der Hand der Ratsmitglieder, über die künftige
Ausgestaltung des Bonner Rats-TV und damit über den Umgang mit ihren
personenbezogenen Daten zu entscheiden.
Ergänzend zu dem vorliegenden Antrag ist noch auf den bestehenden § 5a,
Abs. 8 der Geschäftsordnung des Rates einzugehen. In der jetzigen Fassung
lautet dieser:
„Sollte der Verwaltung bekannt werden, dass Dritte einen Mitschnitt einer
Ratssitzung gefertigt haben und ihn in irgendeiner Form öffentlich machen oder
verwenden, so geht sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten dagegen
vor.“Seite 1 von 2

Seite 2
Sollte dem vorliegenden Antrag gefolgt und damit ein öffentliches
Sitzungsarchiv eingerichtet werden, ist die vorstehende Formulierung des
Absatzes 8 so nicht mehr haltbar.
Hier müsste dann noch eine rechtssichere Formulierung gefunden werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de