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191142 · Antrag

Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen

Nummer
191142
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 191142-1 ST Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen

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Antrag
öffentlich
191142
Antragsteller/in:
DIE LINKE., Dr. Michael Faber
Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn wird wie folgt geändert:
- § 5a Abs. 1 erhält folgende Fassung (Änderungen markiert):
(1) Der öffentliche Teil der Ratssitzung wird bei Vorliegen der hierfür erforderlichen
Einwilligungen (s. hierzu Absatz 3) grundsätzlich per Stream öffentlich im Internet in Bild
und Ton übertragen und von der Verwaltung zwecks Ausreichung eines Mitschnitts (DVD)
an die Fraktionen sowie zum Aufbau eines Sitzungsarchives aufgezeichnet. Die den
Fraktionen ausgereichten Mitschnitte von Ratssitzungen (DVD) dürfen ausschließlich
zum Zwecke der internen Fraktionsarbeit erstellt bzw. verwendet werden. Eine darüber
hinausgehende externe Nutzung des Mitschnitts ist nur zulässig, soweit und solange die
Zustimmung aller im jeweiligen Mitschnitt aufgezeichneten Personen hierzu vorliegt.
- § 5a Abs. 3 erhält folgende Fassung (Änderungen markiert):
(3) Der/die Sitzungsleiter/in stellt zu Beginn einer Sitzung durch Abfrage die Einwilligung
oder Ablehnung von Stadtverordneten und Verwaltungsangehörigen zur Übertragung,
zum Mitschnitt gemäß Absatz 1 und zur Wiedergabe im Sitzungsarchiv gemäß § 5b
fest. Dies gilt ebenfalls für Gastredner/innen, welche vor Beginn der Rede durch den/die
Sitzungsleiter/in auf den Stream und das Archiv hingewiesen werden. Eine Ablehnung
bzw. ein Einwilligungswiderruf kann jederzeit durch einen Hinweis an die Sitzungsleiterin
bzw. den Sitzungsleiter erfolgen. Die Ablehnung kann auch im Vorfeld der Sitzung
schriftlich sowie mit Wirkung für die gesamte Sitzungsdauer oder auf einzelne
Redebeiträge beschränkt erklärt werden. Die Ablehnung gilt jeweils nur für die erklärende
Person und die personenbezogene Aufzeichnung bzw. Wiedergabe im Stream sowie im
Sitzungsarchiv. Die von der Aufzeichnung betroffenen Personen können auch nach der
Sitzung bzw. nach Aushändigung des Sitzungsmitschnitts an die Fraktionen ihre
Einwilligung zur Aufzeichnung bzw. zur Wiedergabe im Archiv widerrufen.
- § 5b wird neu eingefügt:
5b Sitzungsarchiv
(1) Die Verwaltung macht Sitzungsmitschnitte im Rahmen eines Online-Sitzungsarchives
dauerhaft öffentlich zugänglich. Die Veröffentlichung des Mitschnitts erfolgt frühestens am
dritten Werktag nach der Sitzung. Sofern ein Berechtigter einen personenbezogenen
Mitschnitt abgelehnt hat (5a Abs. 2, 3), unterbleibt die Wiedergabe im Rahmen auch des
Sitzungsarchives. Die Wiedergabe der Aufzeichnung unterbleibt auch, wenn die
aufgezeichnete Person nach der Ratssitzung gegenüber dem Oberbürgermeister bis zur
Veröffentlichung einer Wiedergabe im Archiv widerspricht. Der Widerspruch gilt nur für die
erklärende Person und personenbezogene Mitschnittsequenzen.
(2) Das persönliche Recht zum Widerspruch gegen die öffentliche Wiedergabe eines
personenbezogenen Sitzungsmitschnitts im Rahmen des Sitzungsarchivs besteht auch zuSeite 1 von 2

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jedem späteren Zeitpunkt. Im Fall eines solchen späteren Widerspruchs ist die
personenbezogene Aufnahmesequenz nachträglich aus dem Gesamtmitschnitt
herauszuschneiden.
Begründung
Die Möglichkeit, die Sitzung des Bonner Rates im Rahmen eines Live-Streams zu
verfolgen, ist ein wichtiger Beitrag für mehr Transparenz des Stadtrates. Dieses Angebot
sollte ergänzt werden, um ein Sitzungsarchiv, über das Interessierte auch nachträglich
den Verlauf einer Debatte nachvollziehen können. Gerade mit Blick auf die üblicherweise
lange Sitzungsdauer und entsprechend umfangreiche Tagesordnung des Stadtrates,
eröffnet ein derartiges Archiv eine bürgerfreundliche Möglichkeit, den Sitzungsverlauf und
vorgetragene Argumente zu spezifischen Beratungspunkten gezielt nachzuhalten. In
vielen anderen Gemeinden wie beispielsweise Düsseldorf, Essen oder Mönchengladbach
steht seit Jahren ein solches Online-Archiv mit Sitzungsaufzeichnungen für interessierte
EinwohnerInnen zur Verfügung.
Soweit bisherige Vorstöße zum Thema an der Ablehnung einzelner Stadtverordneter
gescheitert sind (vgl. Drs. 1711165ST3 zu Frage 4), sollte dies nicht länger einen Grund
darstellen, auf die Einrichtung eines solchen Archives gänzlich zu verzichten. Die hier
vorgeschlagene Regelung ermöglicht es jeder in einer Sitzung aufgezeichneten Person,
ihre Persönlichkeitsrechte durch einen vorherigen oder auch nachträglichen Widerruf der
Einwilligung zur Wiedergabe im Rahmen eines Archives zu wahren. Insbesondere die
Einstellung des Sitzungsmitschnitts erst frühestens drei Werktage nach dem Sitzungstag
eröffnet jeder Person einen Einwilligungswiderruf vor Einstellung der personenbezogenen
Sequenz im Archiv. Die vorliegende Initiative trägt damit den offenbar von einzelnen
Ratsmitgliedern geltend gemachten Interessen auf Schutz vor öffentlicher Wiedergabe
ihres Mitwirkens in Ratssitzungen Rechnung, ermöglicht dem Rat im Übrigen aber, eine
zeitgemäße Transparenz über den Sitzungsverlauf zu schaffen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de