191142 · Antrag
Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen
Kerndaten
- Nummer
- 191142
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 191142 Antragsteller/in: DIE LINKE., Dr. Michael Faber Online-Aufzeichnungsarchiv von Ratssitzungen Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn wird wie folgt geändert: - § 5a Abs. 1 erhält folgende Fassung (Änderungen markiert): (1) Der öffentliche Teil der Ratssitzung wird bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Einwilligungen (s. hierzu Absatz 3) grundsätzlich per Stream öffentlich im Internet in Bild und Ton übertragen und von der Verwaltung zwecks Ausreichung eines Mitschnitts (DVD) an die Fraktionen sowie zum Aufbau eines Sitzungsarchives aufgezeichnet. Die den Fraktionen ausgereichten Mitschnitte von Ratssitzungen (DVD) dürfen ausschließlich zum Zwecke der internen Fraktionsarbeit erstellt bzw. verwendet werden. Eine darüber hinausgehende externe Nutzung des Mitschnitts ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmung aller im jeweiligen Mitschnitt aufgezeichneten Personen hierzu vorliegt. - § 5a Abs. 3 erhält folgende Fassung (Änderungen markiert): (3) Der/die Sitzungsleiter/in stellt zu Beginn einer Sitzung durch Abfrage die Einwilligung oder Ablehnung von Stadtverordneten und Verwaltungsangehörigen zur Übertragung, zum Mitschnitt gemäß Absatz 1 und zur Wiedergabe im Sitzungsarchiv gemäß § 5b fest. Dies gilt ebenfalls für Gastredner/innen, welche vor Beginn der Rede durch den/die Sitzungsleiter/in auf den Stream und das Archiv hingewiesen werden. Eine Ablehnung bzw. ein Einwilligungswiderruf kann jederzeit durch einen Hinweis an die Sitzungsleiterin bzw. den Sitzungsleiter erfolgen. Die Ablehnung kann auch im Vorfeld der Sitzung schriftlich sowie mit Wirkung für die gesamte Sitzungsdauer oder auf einzelne Redebeiträge beschränkt erklärt werden. Die Ablehnung gilt jeweils nur für die erklärende Person und die personenbezogene Aufzeichnung bzw. Wiedergabe im Stream sowie im Sitzungsarchiv. Die von der Aufzeichnung betroffenen Personen können auch nach der Sitzung bzw. nach Aushändigung des Sitzungsmitschnitts an die Fraktionen ihre Einwilligung zur Aufzeichnung bzw. zur Wiedergabe im Archiv widerrufen. - § 5b wird neu eingefügt: 5b Sitzungsarchiv (1) Die Verwaltung macht Sitzungsmitschnitte im Rahmen eines Online-Sitzungsarchives dauerhaft öffentlich zugänglich. Die Veröffentlichung des Mitschnitts erfolgt frühestens am dritten Werktag nach der Sitzung. Sofern ein Berechtigter einen personenbezogenen Mitschnitt abgelehnt hat (5a Abs. 2, 3), unterbleibt die Wiedergabe im Rahmen auch des Sitzungsarchives. Die Wiedergabe der Aufzeichnung unterbleibt auch, wenn die aufgezeichnete Person nach der Ratssitzung gegenüber dem Oberbürgermeister bis zur Veröffentlichung einer Wiedergabe im Archiv widerspricht. Der Widerspruch gilt nur für die erklärende Person und personenbezogene Mitschnittsequenzen. (2) Das persönliche Recht zum Widerspruch gegen die öffentliche Wiedergabe eines personenbezogenen Sitzungsmitschnitts im Rahmen des Sitzungsarchivs besteht auch zuSeite 1 von 2 Seite 2 jedem späteren Zeitpunkt. Im Fall eines solchen späteren Widerspruchs ist die personenbezogene Aufnahmesequenz nachträglich aus dem Gesamtmitschnitt herauszuschneiden. Begründung Die Möglichkeit, die Sitzung des Bonner Rates im Rahmen eines Live-Streams zu verfolgen, ist ein wichtiger Beitrag für mehr Transparenz des Stadtrates. Dieses Angebot sollte ergänzt werden, um ein Sitzungsarchiv, über das Interessierte auch nachträglich den Verlauf einer Debatte nachvollziehen können. Gerade mit Blick auf die üblicherweise lange Sitzungsdauer und entsprechend umfangreiche Tagesordnung des Stadtrates, eröffnet ein derartiges Archiv eine bürgerfreundliche Möglichkeit, den Sitzungsverlauf und vorgetragene Argumente zu spezifischen Beratungspunkten gezielt nachzuhalten. In vielen anderen Gemeinden wie beispielsweise Düsseldorf, Essen oder Mönchengladbach steht seit Jahren ein solches Online-Archiv mit Sitzungsaufzeichnungen für interessierte EinwohnerInnen zur Verfügung. Soweit bisherige Vorstöße zum Thema an der Ablehnung einzelner Stadtverordneter gescheitert sind (vgl. Drs. 1711165ST3 zu Frage 4), sollte dies nicht länger einen Grund darstellen, auf die Einrichtung eines solchen Archives gänzlich zu verzichten. Die hier vorgeschlagene Regelung ermöglicht es jeder in einer Sitzung aufgezeichneten Person, ihre Persönlichkeitsrechte durch einen vorherigen oder auch nachträglichen Widerruf der Einwilligung zur Wiedergabe im Rahmen eines Archives zu wahren. Insbesondere die Einstellung des Sitzungsmitschnitts erst frühestens drei Werktage nach dem Sitzungstag eröffnet jeder Person einen Einwilligungswiderruf vor Einstellung der personenbezogenen Sequenz im Archiv. Die vorliegende Initiative trägt damit den offenbar von einzelnen Ratsmitgliedern geltend gemachten Interessen auf Schutz vor öffentlicher Wiedergabe ihres Mitwirkens in Ratssitzungen Rechnung, ermöglicht dem Rat im Übrigen aber, eine zeitgemäße Transparenz über den Sitzungsverlauf zu schaffen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de