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191141-5 AA · Änderungsantrag

zur Vorlage 191141 “Bürgerantrag: Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke”

Nummer
191141-5 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 90,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 191141 Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke

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Änderungsantrag
öffentlich
191141-5 AA
Antragsteller/in:
Frank Fremerey
Hanno von Raußendorf
Dr. Dominik Maxein
Dr. Stephan Eickschen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
01.06.2021
zur Vorlage 191141 “Bürgerantrag: Stationäre
Geschwindigkeitsmessanlagen und
Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der
Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor
und auf der Kennedybrücke”
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Kennedybrücke für beide
Fahrtrichtungen des Autoverkehrs die Aufstellung stationärer Anlagen zur
Geschwindigkeitsmessung zu planen. Die Anlagen sollen auf der Bonner Seite
aufgestellt werden, so nahe wie rechtlich möglich an der Mitte der Brücke. Der
Rad- und Fußverkehr soll durch die Anlagen nicht relevant beeinträchtigt
werden; dies kann beispielsweise geschehen, indem säulenförmige Anlagen wie
an der Mainzer Straße (Bad Godesberg) unmittelbar vor oder hinter den
Strommasten der Straßenbahn zum Einsatz kommen.
Hiermit und mit den Stellungnahmen der Verwaltung wird die Beratung des
Bürgerantrags nach § 24 GO NRW abgeschlossen.
Begründung
Wie in den Stellungnahmen 1ST, 3ST und 4ST dargelegt, handelt es sich bei
der Kennedybrücke zurzeit nicht um einen Unfallschwerpunkt, der die
Beschränkung auf 30 km/h lediglich auf der Brücke rechtfertigen würde. Eine
solche Geschwindigkeitsbeschränkung sollte daher nur im Zusammenhang mit
einer Neuregelung der Geschwindigkeiten im gesamten Bereich von Bertha-Seite 1 von 2
Seite 2
von-Suttner-Platz über Kennedybrücke bis einschließlich Konrad-Adenauer-
Platz erfolgen.
Gerade stark beschleunigende Fahrzeuge führen aber zu einer
Lärmbelästigung, die im offenen Bereich der Brücke auch noch durch das
Rheintal hallt. Die stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung (“Blitzer”)
sollen die Autofahrer:innen dazu bewegen, die Brücke mit gleichmäßiger
Geschwindigkeit zu überqueren. Zweckmäßigerweise sollten die Blitzer dazu in
der Nähe der Brückenmitte aufgestellt werden. Auf Beueler Seite ergibt sich
aus den Messungen der Stadtverwaltung laut 3ST Frage 2 jedoch keine
Befugnis zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen. Daher sollen die
Blitzer auf Bonner Seite aufgestellt werden, jedoch so nahe an der
Brückenmitte, wie es sich durch die bisherigen oder eventuelle weitere
Beobachtungen rechtfertigen lässt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de