191141-5 AA · Änderungsantrag
zur Vorlage 191141 “Bürgerantrag: Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke”
Kerndaten
- Nummer
- 191141-5 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 191141-5 AA Antragsteller/in: Frank Fremerey Hanno von Raußendorf Dr. Dominik Maxein Dr. Stephan Eickschen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 01.06.2021 zur Vorlage 191141 “Bürgerantrag: Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke” Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Kennedybrücke für beide Fahrtrichtungen des Autoverkehrs die Aufstellung stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung zu planen. Die Anlagen sollen auf der Bonner Seite aufgestellt werden, so nahe wie rechtlich möglich an der Mitte der Brücke. Der Rad- und Fußverkehr soll durch die Anlagen nicht relevant beeinträchtigt werden; dies kann beispielsweise geschehen, indem säulenförmige Anlagen wie an der Mainzer Straße (Bad Godesberg) unmittelbar vor oder hinter den Strommasten der Straßenbahn zum Einsatz kommen. Hiermit und mit den Stellungnahmen der Verwaltung wird die Beratung des Bürgerantrags nach § 24 GO NRW abgeschlossen. Begründung Wie in den Stellungnahmen 1ST, 3ST und 4ST dargelegt, handelt es sich bei der Kennedybrücke zurzeit nicht um einen Unfallschwerpunkt, der die Beschränkung auf 30 km/h lediglich auf der Brücke rechtfertigen würde. Eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung sollte daher nur im Zusammenhang mit einer Neuregelung der Geschwindigkeiten im gesamten Bereich von Bertha-Seite 1 von 2 Seite 2 von-Suttner-Platz über Kennedybrücke bis einschließlich Konrad-Adenauer- Platz erfolgen. Gerade stark beschleunigende Fahrzeuge führen aber zu einer Lärmbelästigung, die im offenen Bereich der Brücke auch noch durch das Rheintal hallt. Die stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung (“Blitzer”) sollen die Autofahrer:innen dazu bewegen, die Brücke mit gleichmäßiger Geschwindigkeit zu überqueren. Zweckmäßigerweise sollten die Blitzer dazu in der Nähe der Brückenmitte aufgestellt werden. Auf Beueler Seite ergibt sich aus den Messungen der Stadtverwaltung laut 3ST Frage 2 jedoch keine Befugnis zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen. Daher sollen die Blitzer auf Bonner Seite aufgestellt werden, jedoch so nahe an der Brückenmitte, wie es sich durch die bisherigen oder eventuelle weitere Beobachtungen rechtfertigen lässt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de