191141-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke
Kerndaten
- Nummer
- 191141-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191141-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: Frage 1 : Prüfung, ob eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zwischen der Kennedybrücke und dem Konrad-Adenauer-Platz auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes zulässig wäre. Nach der Lärmschutzrichtlinie StV bündelt sich auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (hier B 56) der weiträumige und der innerörtliche Verkehr und entlastet gleichzeitig die Wohngebiete. Grundsätzlich handelt es sich in dem beschriebenen Abschnitt um eine Lärmbelastungsachse. Daher wäre eine Reduzierung aus Lärmschutzgründen grundsätzlich denkbar. Gleichzeitig steht einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesen Straßen aber in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegen, so dass diese von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen wird. Frage 2 : Darstellung, inwieweit sich der subjektive Eindruck, dass im Bereich der Kennedybrücke häufig Verkehrsverstöße begangen werden, durch objektive (Mess-) Zahlen belegen lässt. Im Bereich der Kennedybrücke hat die Stadt Bonn von März bis April mehrere Verkehrsanalysen durchgeführt.Seite 1 von 4 Seite 2 Im Zeitraum vom 09.04.2020 bis 16.04.2020 war das Verkehrszählgerät unmittelbar vor der Kennedybrücke auf der Beueler Seite gegenüber dem Brückenforum montiert. Hier überschritten in Fahrtrichtung Bonn 10,5% der Verkehrsteilnehmer den Grenzwert von 59 km/h. In Fahrtrichtung Beuel fand vom 23.04.2020 bis zum 30.04.2020 eine Verkehrsanalyse in Höhe des Brückenforums statt. Hier überschritten lediglich 4,6% den Grenzwert. Eine Messbefugnis ergibt sich hieraus für den Beueler Bereich nicht, da es sich nicht um eine Gefahrenstelle handelt oder der Grenzwert von mehr als 15,0 % Geschwindigkeitsüberschreitungen überschritten wurde, sodass die Stadt demnach nicht befugt ist, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 30.03.2020 war das Verkehrszählgerät unmittelbar vor der Kennedybrücke auf der Bonner Seite in Höhe der Oper befestigt. Dabei überschritten in Fahrtrichtung Beuel 26,6% der Verkehrsteilnehmer den Grenzwert von 59 km/h, in Fahrtrichtung Bonn überschritten in Höhe des Hilton-Hotels 22,7% den Grenzwert. Da in beide Fahrtrichtungen mehr als 15,0% der Verkehrsteilnehmer gegen den geltenden Grenzwert verstoßen haben, besteht für die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde die Befugnis zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen. Zusätzlich zu den Daten der Verkehrsanalysen wurden Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Oper und des Hotels mit folgenden Ergebnissen durchgeführt: 18.06.2020 Fahrtrichtung Beuel, Höhe Oper 10:40-14:50 Uhr 3060 gemessene Fahrzeuge/16 Verstöße 19.06.2020 Fahrtrichtung Bonn, Höhe Hilton-Hotel 07:06-12:16 Uhr 3667 gemessene Fahrzeuge/10 Verstöße 19.06.2020 Fahrtrichtung Beuel, Höhe Oper 16:36-20:36 Uhr 2586 gemessene Fahrzeuge/16 Verstöße 23.06.2020 Fahrtrichtung Beuel, Höhe OperSeite 2 von 4 Seite 3 16:24-19:54 Uhr 2000 gemessene Fahrzeuge/6 Verstöße Frage 3 : Kontaktaufnahme mit der Polizei, um insbesondere in den Abendstunden eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der Kennedybrücke durch die Polizei zu erreichen. Der Polizei Bonn wurden die Ergebnisse der Verkehrsanalysen zugeschickt. Ob und wann durch die Polizei Bonn dort Verkehrskontrollen durchgeführt werden oder wurden, ist der Stadt Bonn nicht bekannt. Frage 4 : Prüfung, warum der Einsatz von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vor dem Umbau auf der Kennedybrücke möglich war. Die Messbefugnis auf der Bonner Rampe der Kennedybrücke ergibt sich aus den Ergebnissen der Verkehrsanalysen, auf der Beueler Seite war die Überschreitungsquote zu gering für eine kommunale Messbefugnis. Vor dem Umbau wurde der Verkehr auf der Kennedybrücke auf 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung geführt. Etwa mittig auf der Brücke war je Fahrtrichtung eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage angebracht, vermutlich handelte es sich zum Zeitpunkt der Errichtung um eine Unfallhäufungsstelle, nach dem Umbau liegt eine solche Einstufung nicht vor. Bei den Umbauarbeiten der Kennedybrücke wurden keine neuenSeite 3 von 4 Seite 4 Geschwindigkeitsmessanlagen eingeplant. Eine nachträgliche Montage von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen würde, sofern aus statischen und bautechnischen Gesichtspunkten überhaupt möglich, den Rad- und Fußgängerverkehr einschränken. Auch das Abstellen von Messwagen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung würde zu erheblichen Einschränkungen führen. Die Stadt Bonn arbeitet an den technischen Voraussetzungen, etwa mittig der Kennedybrücke ebenfalls Verkehrsanalysen durchführen zu können; dies war leider bisher nicht möglich. Frage 5 : Darstellung, inwieweit „Smileys“ als sanfte Methode der Verkehrsüberwachung im Bonner Stadtgebiet eingesetzt werden (können). Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt, bis zu 40 Dialogdisplays (mit Smiley) zu beschaffen. Die Verwaltung befindet sich derzeit in der Prüfung, welche Geräte dafür geeignet (Anforderungsprofil) und welche Maßnahmen (z.B. Personal, Fahrzeug etc.) dabei weiterhin zu berücksichtigen sind. Nach Ermittlung der voraussichtlichen Kosten soll eine Beschlussvorlage für den Hauptausschuss eingebracht werden. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Der Anmtragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de