← Vorlagen

191141-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke

Nummer
191141-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 239,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 191141 Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.845 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191141-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag : Stationäre
Geschwindigkeitsmessanlagen und
Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der
Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor
und auf der Kennedybrücke
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1 :
Prüfung, ob eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zwischen der
Kennedybrücke und dem Konrad-Adenauer-Platz auf 30 km/h aus
Gründen des Lärmschutzes zulässig wäre.
Nach der Lärmschutzrichtlinie StV bündelt sich auf Straßen des
überörtlichen Verkehrs (hier B 56) der weiträumige und der innerörtliche
Verkehr und entlastet gleichzeitig die Wohngebiete.
Grundsätzlich handelt es sich in dem beschriebenen Abschnitt um eine
Lärmbelastungsachse. Daher wäre eine Reduzierung aus
Lärmschutzgründen grundsätzlich denkbar.
Gleichzeitig steht einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesen
Straßen aber in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegen,
so dass diese von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen wird.
Frage 2 :
Darstellung, inwieweit sich der subjektive Eindruck, dass im Bereich der
Kennedybrücke häufig Verkehrsverstöße begangen werden, durch
objektive (Mess-) Zahlen belegen lässt.
Im Bereich der Kennedybrücke hat die Stadt Bonn von März bis April
mehrere Verkehrsanalysen durchgeführt.Seite 1 von 4

Seite 2
Im Zeitraum vom 09.04.2020 bis 16.04.2020 war das Verkehrszählgerät
unmittelbar vor der Kennedybrücke auf der Beueler Seite gegenüber
dem Brückenforum montiert. Hier überschritten in Fahrtrichtung Bonn
10,5% der Verkehrsteilnehmer den Grenzwert von 59 km/h.
In Fahrtrichtung Beuel fand vom 23.04.2020 bis zum 30.04.2020 eine
Verkehrsanalyse in Höhe des Brückenforums statt.
Hier überschritten lediglich 4,6% den Grenzwert.
Eine Messbefugnis ergibt sich hieraus für den Beueler Bereich nicht, da
es sich nicht um eine Gefahrenstelle handelt oder der Grenzwert von
mehr als 15,0 % Geschwindigkeitsüberschreitungen überschritten wurde,
sodass die Stadt demnach nicht befugt ist, Geschwindigkeitskontrollen
durchzuführen.
Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 30.03.2020 war das
Verkehrszählgerät unmittelbar vor der Kennedybrücke auf der Bonner
Seite in Höhe der Oper befestigt.
Dabei überschritten in Fahrtrichtung Beuel 26,6% der
Verkehrsteilnehmer den Grenzwert von 59 km/h, in Fahrtrichtung Bonn
überschritten in Höhe des Hilton-Hotels 22,7% den Grenzwert.
Da in beide Fahrtrichtungen mehr als 15,0% der Verkehrsteilnehmer
gegen den geltenden Grenzwert verstoßen haben, besteht für die Stadt
Bonn als kommunale Ordnungsbehörde die Befugnis zur Durchführung
von Geschwindigkeitskontrollen.
Zusätzlich zu den Daten der Verkehrsanalysen wurden
Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Oper und des Hotels mit
folgenden Ergebnissen durchgeführt:
18.06.2020
Fahrtrichtung Beuel, Höhe Oper
10:40-14:50 Uhr
3060 gemessene Fahrzeuge/16 Verstöße
19.06.2020
Fahrtrichtung Bonn, Höhe Hilton-Hotel
07:06-12:16 Uhr
3667 gemessene Fahrzeuge/10 Verstöße
19.06.2020
Fahrtrichtung Beuel, Höhe Oper
16:36-20:36 Uhr
2586 gemessene Fahrzeuge/16 Verstöße
23.06.2020
Fahrtrichtung Beuel, Höhe OperSeite 2 von 4

Seite 3
16:24-19:54 Uhr
2000 gemessene Fahrzeuge/6 Verstöße
Frage 3 :
Kontaktaufnahme mit der Polizei, um insbesondere in den Abendstunden
eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der
Kennedybrücke durch die Polizei zu erreichen.
Der Polizei Bonn wurden die Ergebnisse der Verkehrsanalysen
zugeschickt. Ob und wann durch die Polizei Bonn dort
Verkehrskontrollen durchgeführt werden oder wurden, ist der Stadt Bonn
nicht bekannt.
Frage 4 :
Prüfung, warum der Einsatz von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
vor dem Umbau auf der Kennedybrücke möglich war.
Die Messbefugnis auf der Bonner Rampe der Kennedybrücke ergibt sich
aus den Ergebnissen der Verkehrsanalysen, auf der Beueler Seite war
die Überschreitungsquote zu gering für eine kommunale Messbefugnis.
Vor dem Umbau wurde der Verkehr auf der Kennedybrücke auf 2
Fahrspuren je Fahrtrichtung geführt. Etwa mittig auf der Brücke war je
Fahrtrichtung eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage angebracht,
vermutlich handelte es sich zum Zeitpunkt der Errichtung um eine
Unfallhäufungsstelle, nach dem Umbau liegt eine solche Einstufung nicht
vor. Bei den Umbauarbeiten der Kennedybrücke wurden keine neuenSeite 3 von 4

Seite 4
Geschwindigkeitsmessanlagen eingeplant. Eine nachträgliche Montage
von
stationären Geschwindigkeitsmessanlagen würde, sofern aus statischen
und bautechnischen Gesichtspunkten überhaupt möglich, den Rad- und
Fußgängerverkehr einschränken. Auch das Abstellen von Messwagen
der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung würde zu erheblichen
Einschränkungen führen.
Die Stadt Bonn arbeitet an den technischen Voraussetzungen, etwa
mittig der Kennedybrücke ebenfalls Verkehrsanalysen durchführen zu
können; dies war leider bisher nicht möglich.
Frage 5 :
Darstellung, inwieweit „Smileys“ als sanfte Methode der
Verkehrsüberwachung im Bonner Stadtgebiet eingesetzt werden
(können).
Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt, bis zu 40
Dialogdisplays (mit Smiley) zu beschaffen. Die Verwaltung befindet sich
derzeit in der Prüfung, welche Geräte dafür geeignet (Anforderungsprofil)
und welche Maßnahmen (z.B. Personal, Fahrzeug etc.) dabei weiterhin
zu berücksichtigen sind.
Nach Ermittlung der voraussichtlichen Kosten soll eine Beschlussvorlage
für den Hauptausschuss eingebracht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Der
Anmtragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de