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191141-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke

Nummer
191141-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 191141 Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191141-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag : Stationäre
Geschwindigkeitsmessanlagen und
Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der
Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor
und auf der Kennedybrücke
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadt ist rechtlich dazu befugt, aus Gründen der Sicherheit im
Straßenverkehr an Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Eine solche Gefahrenstelle liegt in den Zufahrtsbereichen sowie auf der
Kennedybrücke nicht vor. Die Straßenbahntrasse, die Fahrbahn sowie die
rechts- und linkseitigen Geh- und Radwege sind baulich durch Absätze gut
voneinander getrennt. Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer, wie Fußgänger
und Fahrradfahrende, sind auf der Kennedybrücke keinem Begegnungsverkehr
mit Kraftfahrzeugen ausgesetzt, sodass es zwischen ihnen nicht zu
gefährlichen Situationen kommt.
Es sind der Polizei und der Unfallkommission auch keine Unfallschwerpunkte
bzw. Unfallhäufungsstellen im Bereich der Kennedybrücke bekannt, die sich
aus überhöhter Geschwindigkeit als Unfallursache ergeben.
Aus diesen Gründen kann die Stadt vor und auf der Kennedybrücke keine
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen einsetzen.
Die Stadt kann auch keine Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen einsetzen,
um den Straßenverkehrslärm zu verringern, da die zulässige
Höchstgeschwindigkeit vor und auf der Kennedybrücke in keinem Bereich aus
Gründen des Lärmschutzes reduziert wurde.
Der Einrichtung eines Tempo 30 Bereiches kann nicht entsprochen
werden, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Polizei Bonn kontrolliert im Rahmen der personellen Möglichkeiten am
Konrad-Adenauer-Platz regelmäßig die Beachtung des Rotlichts der
Lichtsignalanlage.
In Fahrtrichtung Siegburg missachten sowohl Kfz-Führer wie auch Radfahrer
das Rotlicht der Lichtsignalanlage an der Einmündung der Gottfried-Claren-
Straße.
Für den Bereich der Kreuzung Konrad-
Adenauerplatz/Hermannstraße/Professor-Neu-Allee ist der Polizei lediglich
bekannt, dass hier Radfahrer und Fußgänger gelegentlich das Rotlicht der
Lichtsignalanlage missachten. Die Polizei setzt die Kontrollen fort.
Die Stadt betreibt keine technischen Anlagen, mit denen Rotlichtverstöße
an Lichtsignalanlagen überwacht werden können.
Über häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Bereich
liegen der Polizei ebenfalls keine Erkenntnisse vor.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de