191141-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke
Kerndaten
- Nummer
- 191141-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191141-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Stadt ist rechtlich dazu befugt, aus Gründen der Sicherheit im Straßenverkehr an Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Eine solche Gefahrenstelle liegt in den Zufahrtsbereichen sowie auf der Kennedybrücke nicht vor. Die Straßenbahntrasse, die Fahrbahn sowie die rechts- und linkseitigen Geh- und Radwege sind baulich durch Absätze gut voneinander getrennt. Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Fahrradfahrende, sind auf der Kennedybrücke keinem Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen ausgesetzt, sodass es zwischen ihnen nicht zu gefährlichen Situationen kommt. Es sind der Polizei und der Unfallkommission auch keine Unfallschwerpunkte bzw. Unfallhäufungsstellen im Bereich der Kennedybrücke bekannt, die sich aus überhöhter Geschwindigkeit als Unfallursache ergeben. Aus diesen Gründen kann die Stadt vor und auf der Kennedybrücke keine Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen einsetzen. Die Stadt kann auch keine Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen einsetzen, um den Straßenverkehrslärm zu verringern, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor und auf der Kennedybrücke in keinem Bereich aus Gründen des Lärmschutzes reduziert wurde. Der Einrichtung eines Tempo 30 Bereiches kann nicht entsprochen werden, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Polizei Bonn kontrolliert im Rahmen der personellen Möglichkeiten am Konrad-Adenauer-Platz regelmäßig die Beachtung des Rotlichts der Lichtsignalanlage. In Fahrtrichtung Siegburg missachten sowohl Kfz-Führer wie auch Radfahrer das Rotlicht der Lichtsignalanlage an der Einmündung der Gottfried-Claren- Straße. Für den Bereich der Kreuzung Konrad- Adenauerplatz/Hermannstraße/Professor-Neu-Allee ist der Polizei lediglich bekannt, dass hier Radfahrer und Fußgänger gelegentlich das Rotlicht der Lichtsignalanlage missachten. Die Polizei setzt die Kontrollen fort. Die Stadt betreibt keine technischen Anlagen, mit denen Rotlichtverstöße an Lichtsignalanlagen überwacht werden können. Über häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Bereich liegen der Polizei ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag abzulehnen. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de