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191138-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Radwegemarkierung in Röttgen und Ückesdorf

Nummer
191138-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 191138 Radwegemarkierung in Röttgen und Ückesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191138-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Radwegemarkierung in Röttgen und Ückesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Vor Erneuerung der Markierung ist in den Einmündungsbereichen
Herzogfreudenweg, Venantiusstraße und Kurfürstenplatz die Asphaltdecke zu
erneuern. Aufgrund der jetzigen Verkehrsführung mit Einbahnstraßenregelung
im Bereich des Erschließungsgebietes „Am Hölder“ können die Arbeiten
einschließlich Markierung erst in der zweiten Jahreshälfte 2020 durchgeführt
werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de