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191132 · Beschlussvorlage

Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn

Nummer
191132
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
191132
Bestellung von Mitgliedern des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Gegen die von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 06.01.2020, Az.
31.2/9216/BN, beabsichtigte Bestellung nachfolgend aufgeführter Personen zu
Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der
Bundesstadt Bonn bestehen keine Bedenken.
Erneute Bestellung zur Vorsitzenden:
Dipl.-Ing. Annette Lombard Vermessungsdirektorin, Bonn
Erneute Bestellung zum stellvertretenden Vorsitzenden:
Dipl.-Ing. Christof Linnemann Obervermessungsrat, Bonn
Erneute Bestellung zum stellvertr. Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachter:
Dipl.-Ing. Dieter Hagemann Liegenschaftsdirektor, Köln
Dipl.-Ing. Peter Hawlitzky Ltd. Vermessungsdirektor a.D.,
Bonn
Dipl.-Ing. Martin Kütt Obervermessungsrat, Siegburg
Erneute Bestellung zum ehrenamtlichen Gutachter:
Dipl.-Ing. Wolfgang Beyß Architekt, Bonn
Dipl.-Ing. Gabriele Fischer Sachverständige, Rheinbach
Prof. Dr.-Ing. Theo Kötter Universitätsprofessor, Bonn
Dipl.-Ing. agr. Monika Kuhlmann Landw. Sachverständige
Dipl. Immobilienwirt Franz Lanzendörfer Immobilienmakler, Bonn
Dipl.-Ing. Andreas Martini Architekt, Bonn
Dipl.-Ing. Josef Menzen ÖbVerm.-Ing.
Dipl.-Sachverst. (DIA) Wieland Münch Immobilienmakler, Bonn
Dipl.-Ing. Frank Piotrowski Architekt, Bonn
Dipl.-Ing. Thorsten J. Schräder Sachverständiger, Bonn
Dipl.-Ing. Pascal Schroeder Architekt, Bonn
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

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Dipl.-Ing. Thomas Werth Sachverständiger
Jan-Derek Wilts Rechtsassessor, Bonn
Erstmalige Bestellung zum stellvertr. Vorsitzenden und ehrenamtlichen
Gutachter:
Dipl.-Ing. Oliver Tatz Obervermessungsrat, Köln
Erstmalige Bestellung zum ehrenamtlichen Gutachter:
Dr. Ing. Björn Haack Sachverständiger, Rheinbach
Dipl.-Ing. Sonja Herden Architektin, Bonn
Gabriel Hrabowski Immobilienmakler, Bonn
Bettina Hucko Immobilienmaklerin, Bonn
Dipl.-Ing. Kai Landau Bausachverständiger
Dipl.-Ing. Eva Langendonk ÖbVerm.-Ing., Bonn
Dipl.-Ing. Malte Lehrke Bauingenieur, Bonn
Dipl.-Ing. Tobias J. Neuparth Sachverständiger, Bonn
Begründung
Gemäß § 2 Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) sind einige
Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt
Bonn von der Bezirksregierung Köln für weitere 5 Jahre wieder oder neu zu
bestellen. Die Gebietskörperschaft ist hierzu anzuhören.
Die Amtszeit der mit Wirkung vom 01.05.2016 bestellten Vorsitzenden des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn, Dipl.-
Ing. Annette Lombard, sowie des stellvertretenden Vorsitzenden und
ehrenamtlichen Gutachters, Dipl.-Ing. Peter Hawlitzky, läuft am 30.04.2021 ab.
Ebenso endet die Amtszeit des mit Wirkung vom 01.04.2015 bestellten
stellvertretenden Vorsitzenden Dipl.-Ing. Christof Linnemann sowie der
stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachter, Herren Dipl.-Ing.
Dieter Hagemann und Dipl.-Ing. Martin Kütt sowie die Amtszeit weiterer 13
ehrenamtlicher Mitglieder.
In der Verfügung vom 06.01.2020 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass
sie aus verfahrensökonomischen Gründen beabsichtigt, Frau Lombard und
Herrn Hawlitzky mit Wirkung vom 01.04.2020 erneut in die oben genannten
Positionen des Gutachterausschusses sowie Frau Fischer und Frau Kuhlmann
und die Herren Beyß, Kötter, Lanzendörfer, Martini, Menzen, Münch, Schräder,
Schroeder, Piotrowski, Werth und Wilts erneut als ehrenamtliche Gutachter zu
bestellen.
Mit gleicher Verfügung hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass sie
beabsichtigt, Herrn Dipl.-Ing. Oliver Tatz, Herrn Dr.-Ing. Björn Haack, Frau
Sonja Herden, Herrn Gabriel Hrabowski, Frau Bettina Hucko, Herrn Kai
Landau, Frau Eva Langendonk, Herrn Malte Lehrke und Herrn Tobias J.
Neuparth mit Wirkung vom 01.04.2020 als neue Mitglieder desSeite 2 von 3

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Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn zu
bestellen.
Nach § 2 Abs.1 der Gutachterausschussverordnung (GAVO NRW) vom
23.März 2004 i.d.F. vom 10.Januar 2006 – SGV.NRW.231 – bestellt die
Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft das vorsitzende
Mitglied und dessen stellvertretende Mitglieder sowie die ehrenamtlichen
weiteren Mitglieder des Gutachterausschusses für die Dauer von 5 Jahren.
Die Gutachterausschüsse sind selbständige und unabhängige
Kollegialgremien, die als Einrichtung des Landes zur Ermittlung von
Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen nach § 192 (1)
Baugesetzbuch für die Kreise und kreisfreien Städte gebildet werden.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind überwiegend Sachverständige
aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen, aus
dem Wirtschaftsrecht und aus der Immobilienwirtschaft sowie Sachverständige
für spezielle Bewertungsfragen. Sie müssen die für die Wertermittlung von
Grundstücken oder entsprechende Wertermittlungen erforderliche Sachkunde
besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein.
Das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter dürfen nicht dem Rat oder
einem seiner Ausschüsse oder einer Bezirksvertretung der Stadt Bonn
angehören.
Sie dürfen hauptamtlich nicht mit der Verwaltung der Grundstücke der Stadt
Bonn befasst sein.
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses dürfen nicht dem Rat
oder einem seiner Ausschüsse, einer Bezirksvertretung oder der Verwaltung
der Stadt Bonn angehören.
Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach §
21 Nrn.1 bis 3 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt einer ehrenamtlichen
Verwaltungsrichterin oder eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters
ausgeschlossen ist.
Neben der Wiederbestellung der Vorsitzenden, der drei stellvertretenden
Vorsitzenden sowie der genannten ehrenamtlichen Gutachter ist die
Neubestellung weiterer ehrenamtlicher Gutachter erforderlich geworden, da im
Laufe der vergangenen 5 Jahre insgesamt 8 Mitglieder nach Erreichen der
Altersgrenze aus dem Gutachterausschuss ausgeschieden sind.
Darüber hinaus werden weitere zwei Mitglieder während des neuen
Bestellungszeitraumes die Altersgrenze erreichen, so dass sie dann ebenfalls
aus dem Gremium ausscheiden werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de