191132 · Beschlussvorlage
Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 191132
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 191132 Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Gegen die von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 06.01.2020, Az. 31.2/9216/BN, beabsichtigte Bestellung nachfolgend aufgeführter Personen zu Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn bestehen keine Bedenken. Erneute Bestellung zur Vorsitzenden: Dipl.-Ing. Annette Lombard Vermessungsdirektorin, Bonn Erneute Bestellung zum stellvertretenden Vorsitzenden: Dipl.-Ing. Christof Linnemann Obervermessungsrat, Bonn Erneute Bestellung zum stellvertr. Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachter: Dipl.-Ing. Dieter Hagemann Liegenschaftsdirektor, Köln Dipl.-Ing. Peter Hawlitzky Ltd. Vermessungsdirektor a.D., Bonn Dipl.-Ing. Martin Kütt Obervermessungsrat, Siegburg Erneute Bestellung zum ehrenamtlichen Gutachter: Dipl.-Ing. Wolfgang Beyß Architekt, Bonn Dipl.-Ing. Gabriele Fischer Sachverständige, Rheinbach Prof. Dr.-Ing. Theo Kötter Universitätsprofessor, Bonn Dipl.-Ing. agr. Monika Kuhlmann Landw. Sachverständige Dipl. Immobilienwirt Franz Lanzendörfer Immobilienmakler, Bonn Dipl.-Ing. Andreas Martini Architekt, Bonn Dipl.-Ing. Josef Menzen ÖbVerm.-Ing. Dipl.-Sachverst. (DIA) Wieland Münch Immobilienmakler, Bonn Dipl.-Ing. Frank Piotrowski Architekt, Bonn Dipl.-Ing. Thorsten J. Schräder Sachverständiger, Bonn Dipl.-Ing. Pascal Schroeder Architekt, Bonn Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 Dipl.-Ing. Thomas Werth Sachverständiger Jan-Derek Wilts Rechtsassessor, Bonn Erstmalige Bestellung zum stellvertr. Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachter: Dipl.-Ing. Oliver Tatz Obervermessungsrat, Köln Erstmalige Bestellung zum ehrenamtlichen Gutachter: Dr. Ing. Björn Haack Sachverständiger, Rheinbach Dipl.-Ing. Sonja Herden Architektin, Bonn Gabriel Hrabowski Immobilienmakler, Bonn Bettina Hucko Immobilienmaklerin, Bonn Dipl.-Ing. Kai Landau Bausachverständiger Dipl.-Ing. Eva Langendonk ÖbVerm.-Ing., Bonn Dipl.-Ing. Malte Lehrke Bauingenieur, Bonn Dipl.-Ing. Tobias J. Neuparth Sachverständiger, Bonn Begründung Gemäß § 2 Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) sind einige Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn von der Bezirksregierung Köln für weitere 5 Jahre wieder oder neu zu bestellen. Die Gebietskörperschaft ist hierzu anzuhören. Die Amtszeit der mit Wirkung vom 01.05.2016 bestellten Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn, Dipl.- Ing. Annette Lombard, sowie des stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachters, Dipl.-Ing. Peter Hawlitzky, läuft am 30.04.2021 ab. Ebenso endet die Amtszeit des mit Wirkung vom 01.04.2015 bestellten stellvertretenden Vorsitzenden Dipl.-Ing. Christof Linnemann sowie der stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachter, Herren Dipl.-Ing. Dieter Hagemann und Dipl.-Ing. Martin Kütt sowie die Amtszeit weiterer 13 ehrenamtlicher Mitglieder. In der Verfügung vom 06.01.2020 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass sie aus verfahrensökonomischen Gründen beabsichtigt, Frau Lombard und Herrn Hawlitzky mit Wirkung vom 01.04.2020 erneut in die oben genannten Positionen des Gutachterausschusses sowie Frau Fischer und Frau Kuhlmann und die Herren Beyß, Kötter, Lanzendörfer, Martini, Menzen, Münch, Schräder, Schroeder, Piotrowski, Werth und Wilts erneut als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Mit gleicher Verfügung hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, Herrn Dipl.-Ing. Oliver Tatz, Herrn Dr.-Ing. Björn Haack, Frau Sonja Herden, Herrn Gabriel Hrabowski, Frau Bettina Hucko, Herrn Kai Landau, Frau Eva Langendonk, Herrn Malte Lehrke und Herrn Tobias J. Neuparth mit Wirkung vom 01.04.2020 als neue Mitglieder desSeite 2 von 3 Seite 3 Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn zu bestellen. Nach § 2 Abs.1 der Gutachterausschussverordnung (GAVO NRW) vom 23.März 2004 i.d.F. vom 10.Januar 2006 – SGV.NRW.231 – bestellt die Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft das vorsitzende Mitglied und dessen stellvertretende Mitglieder sowie die ehrenamtlichen weiteren Mitglieder des Gutachterausschusses für die Dauer von 5 Jahren. Die Gutachterausschüsse sind selbständige und unabhängige Kollegialgremien, die als Einrichtung des Landes zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen nach § 192 (1) Baugesetzbuch für die Kreise und kreisfreien Städte gebildet werden. Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen, aus dem Wirtschaftsrecht und aus der Immobilienwirtschaft sowie Sachverständige für spezielle Bewertungsfragen. Sie müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende Wertermittlungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein. Das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter dürfen nicht dem Rat oder einem seiner Ausschüsse oder einer Bezirksvertretung der Stadt Bonn angehören. Sie dürfen hauptamtlich nicht mit der Verwaltung der Grundstücke der Stadt Bonn befasst sein. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses dürfen nicht dem Rat oder einem seiner Ausschüsse, einer Bezirksvertretung oder der Verwaltung der Stadt Bonn angehören. Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 Nrn.1 bis 3 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt einer ehrenamtlichen Verwaltungsrichterin oder eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist. Neben der Wiederbestellung der Vorsitzenden, der drei stellvertretenden Vorsitzenden sowie der genannten ehrenamtlichen Gutachter ist die Neubestellung weiterer ehrenamtlicher Gutachter erforderlich geworden, da im Laufe der vergangenen 5 Jahre insgesamt 8 Mitglieder nach Erreichen der Altersgrenze aus dem Gutachterausschuss ausgeschieden sind. Darüber hinaus werden weitere zwei Mitglieder während des neuen Bestellungszeitraumes die Altersgrenze erreichen, so dass sie dann ebenfalls aus dem Gremium ausscheiden werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de