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191131-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegnungsort

Nummer
191131-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 191131 Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191131-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Atrium des Frankenbades als öffentlicher
Begegnungsort
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Das im vergangenen Jahr vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der
Bundesstadt Bonn hat deutlich gemacht, dass der Zusammenhalt in einer
vielseitigen Stadtgesellschaft durch gelungene Begegnungen und gemeinsame
positive Erlebnisse der Menschen gefestigt wird. Einer der Leitziele der
Sportentwicklungsplanung ist es daher, Sporträume als Mittel für sozialen
Zusammenhalt zu gestalten. Die Zielsetzung des Antrages, das Frankenbad in
seiner Funktion als Ort der Begegnung zu stärken, wird daher begrüßt und
unterstützt.
Das Atrium des Frankenbades ist ein bepflanzter Innenhof des
Schwimmbadgebäudes, der nicht öffentlich zugänglich ist. Der Zugang zu
diesem Innenhof ist nur über das Schwimmbadfoyer möglich. Ein zweiter
Rettungsweg ist nicht vorhanden. Es führt aus dem Innenhof lediglich ein
weiterer Ausgang in die Schwimmhalle. Die Gestaltung des Innenhofes ist eine
Kombination aus Bäumen, Pflanzbeeten, Wegeplatten, Steinen, einem
Durchschreite-Becken und einem Springbrunnen. Aufgrund dieser auf das
Baudenkmal abgestimmten Gestaltung und der Eingangssituation ist das
Atrium in seiner derzeitigen Ausrichtung nur begrenzt nutzbar.
Gleichwohl könnte das Atrium auch unter diesen Gegebenheiten für eine
bestimmte Anzahl an Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten des
Bades geöffnet werden. Hierzu wird die Verwaltung mit den Initiativen vor Ort
Gespräche aufnehmen.
Sobald über die Zukunft des Frankenbades als Schwimmbad oder für eine
Nachfolgenutzung entschieden ist, wird die Verwaltung ein Konzept zur
Umsetzung erarbeiten. Hierbei wird auch berücksichtigt werden, dass sowohl
der Vorplatz des Frankenbades als auch das Atrium für eine Nutzung im Sinne
der Leitziele der Sportentwicklungsplanung ertüchtigt und mit Strom- bzw.
Lichtquellen ausgestattet werden sollten.
Im Vorgriff auf dieses Konzept sollte bereits ein Stromanschluss in das Atrium
gelegt werden.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de