191131-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegnungsort
Kerndaten
- Nummer
- 191131-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191131-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegnungsort Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Das im vergangenen Jahr vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn hat deutlich gemacht, dass der Zusammenhalt in einer vielseitigen Stadtgesellschaft durch gelungene Begegnungen und gemeinsame positive Erlebnisse der Menschen gefestigt wird. Einer der Leitziele der Sportentwicklungsplanung ist es daher, Sporträume als Mittel für sozialen Zusammenhalt zu gestalten. Die Zielsetzung des Antrages, das Frankenbad in seiner Funktion als Ort der Begegnung zu stärken, wird daher begrüßt und unterstützt. Das Atrium des Frankenbades ist ein bepflanzter Innenhof des Schwimmbadgebäudes, der nicht öffentlich zugänglich ist. Der Zugang zu diesem Innenhof ist nur über das Schwimmbadfoyer möglich. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht vorhanden. Es führt aus dem Innenhof lediglich ein weiterer Ausgang in die Schwimmhalle. Die Gestaltung des Innenhofes ist eine Kombination aus Bäumen, Pflanzbeeten, Wegeplatten, Steinen, einem Durchschreite-Becken und einem Springbrunnen. Aufgrund dieser auf das Baudenkmal abgestimmten Gestaltung und der Eingangssituation ist das Atrium in seiner derzeitigen Ausrichtung nur begrenzt nutzbar. Gleichwohl könnte das Atrium auch unter diesen Gegebenheiten für eine bestimmte Anzahl an Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten des Bades geöffnet werden. Hierzu wird die Verwaltung mit den Initiativen vor Ort Gespräche aufnehmen. Sobald über die Zukunft des Frankenbades als Schwimmbad oder für eine Nachfolgenutzung entschieden ist, wird die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung erarbeiten. Hierbei wird auch berücksichtigt werden, dass sowohl der Vorplatz des Frankenbades als auch das Atrium für eine Nutzung im Sinne der Leitziele der Sportentwicklungsplanung ertüchtigt und mit Strom- bzw. Lichtquellen ausgestattet werden sollten. Im Vorgriff auf dieses Konzept sollte bereits ein Stromanschluss in das Atrium gelegt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de