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191125 · Beschlussvorlage

Änderung der Straßenplanung "An der Umkehr" gemäß dem tatsächlichen Ausbau

Nummer
191125
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
191125
Änderung der Straßenplanung "An der Umkehr"
gemäß dem tatsächlichen Ausbau
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der geänderten Straßenplanung der Erschließungsanlage „An der Umkehr“
wird gemäß dem vorhandenen Ausbau zugestimmt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Beuel hat am 28.06.2011 der baureifen Straßenplanung
zum Ausbau der Erschließungsanlage „An der Umkehr“
(DS-Nr. 1112037) zugestimmt.
Im Zuge der Ausführung im Jahr 2012 wurde die Planung angepasst.
Die im Bereich vor dem Grundstück Haus-Nr. 11 anthrazitfarbene Fläche wurde
gemäß dem Beschluss der BV Beuel am 10.04.2013 (DS-Nr. 1310341) in
hellgrauem Pflaster hergestellt.
Aufgrund der Versorgungsleitungen konnten die Verkehrsberuhigungen vor den
Haus-Nr. 18,24 und 38/40 nicht bis an die Flurstücksgrenzen heran ausgebaut
werden. Auf Wunsch der Anlieger wurden diese begrünt, entgegen dem
Beschluss, der Pflaster vorsah. Dazu wurden Patenschaften übernommen.
Vor dem Grundstück Nr. 29 konnten aufgrund eines privaten Stellplatzes
lediglich drei der geplanten vier Stellplätze ausgebaut werden. Diese wurden
jedoch von ursprünglich 2,50m auf 2,90m Breite ausgebaut.
Die endgültigen Beitragspflichten für die Straße „An der Umkehr“ sind
bis heute noch nicht entstanden, da die ursprünglich beschlossene
Straßenplanung mit dem tatsächlichen Ausbau nicht übereinstimmt.
Erst mit einem entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung Beuel zum
Ausbau gilt die Erschließungsanlage „An der Umkehr“ gem. § 133 Abs. 2
Baugesetzbuch als endgültig hergestellt, sodass die Abrechnung des
Erschließungsbeitrags erfolgen kann.
Nach Beschlussfassung wird der Erschließungsbeitrag unter Anrechnung
bereits gezahlter Vorausleistungen auf Grundlage des umlagefähigen
Erschließungsaufwands festgesetzt.
Federführung:
66 Tiefbauamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de