191125 · Beschlussvorlage
Änderung der Straßenplanung "An der Umkehr" gemäß dem tatsächlichen Ausbau
Kerndaten
- Nummer
- 191125
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 191125 Änderung der Straßenplanung "An der Umkehr" gemäß dem tatsächlichen Ausbau Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der geänderten Straßenplanung der Erschließungsanlage „An der Umkehr“ wird gemäß dem vorhandenen Ausbau zugestimmt. Begründung Die Bezirksvertretung Beuel hat am 28.06.2011 der baureifen Straßenplanung zum Ausbau der Erschließungsanlage „An der Umkehr“ (DS-Nr. 1112037) zugestimmt. Im Zuge der Ausführung im Jahr 2012 wurde die Planung angepasst. Die im Bereich vor dem Grundstück Haus-Nr. 11 anthrazitfarbene Fläche wurde gemäß dem Beschluss der BV Beuel am 10.04.2013 (DS-Nr. 1310341) in hellgrauem Pflaster hergestellt. Aufgrund der Versorgungsleitungen konnten die Verkehrsberuhigungen vor den Haus-Nr. 18,24 und 38/40 nicht bis an die Flurstücksgrenzen heran ausgebaut werden. Auf Wunsch der Anlieger wurden diese begrünt, entgegen dem Beschluss, der Pflaster vorsah. Dazu wurden Patenschaften übernommen. Vor dem Grundstück Nr. 29 konnten aufgrund eines privaten Stellplatzes lediglich drei der geplanten vier Stellplätze ausgebaut werden. Diese wurden jedoch von ursprünglich 2,50m auf 2,90m Breite ausgebaut. Die endgültigen Beitragspflichten für die Straße „An der Umkehr“ sind bis heute noch nicht entstanden, da die ursprünglich beschlossene Straßenplanung mit dem tatsächlichen Ausbau nicht übereinstimmt. Erst mit einem entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung Beuel zum Ausbau gilt die Erschließungsanlage „An der Umkehr“ gem. § 133 Abs. 2 Baugesetzbuch als endgültig hergestellt, sodass die Abrechnung des Erschließungsbeitrags erfolgen kann. Nach Beschlussfassung wird der Erschließungsbeitrag unter Anrechnung bereits gezahlter Vorausleistungen auf Grundlage des umlagefähigen Erschließungsaufwands festgesetzt. Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de