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191122 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalbaumaßnahme Hauptsammler West

Nummer
191122
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
06.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner
- des Wittelsbacherrings, im Abschnitt Endenicher Straße bis Lisztstraße
- der Lisztstraße
- der Haydnstraße, im Abschnitt Lisztstraße bis Richard-Wagner-Straße
- der Richard-Wagner-Straße, im Abschnitt Haydnstraße bis Wesendonckstraße
- der Humboldtstraße, im Abschnitt Haydn- bis Händelstraße
Kanalbaumaßnahme Hauptsammler West
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird mit der Durchführung der Kanalbaumaßnahme
Hauptsammler West ab Donnerstag, 09.01.2020, beginnen. Die Ausführung erfolgt auf der
Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 20.10.2011 beschlossenen
Abwasserbeseitigungskonzeptes. Betroffen von der Kanalbaumaßnahme sind die oben genannten
Straßenabschnitte.
Die Abschnitte Wittelsbacherring, Lisztstraße und Haydnstraße werden dabei aus
verkehrstechnischen Gründen im bergmännischen Stollen ausgeführt. Die neuen Kanäle werden
dort über 5 Gruben, welche sich an den Knickpunkten der Kanaltrasse befinden, eingebaut.
In der Richard-Wagner- und Humboldtstraße werden die neuen Kanäle in offener Bauweise
verlegt. Die Ausführung erfolgt in Form einer Wanderbaustelle.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. In der Kreuzung Endenicher Straße / Wittelsbacherring wird die
Rechtsabbiegespur des Wittelsbacherrings in die Endenicher Straße gesperrt. Die Liszt- und
Hadynstraße bleiben für die Anwohner befahrbar. Wegen der benötigten Flächen für
Baumaterialien und Baugeräte werden jedoch auch dort Parkplätze wegfallen.
In der Richard-Wagner- und Humboldtstraße ist die Straße im jeweiligen Bauabschnitt voll
gesperrt. Die Anwohner können bis zur Baustelle vorfahren. Umleitungen werden ausgeschildert.
Die Erreichbarkeit der Grundstücke und Garagen mit Fahrzeugen wird während des
Ausführungszeitraumes nicht immer möglich sein. Die Baufirma wird die betroffenen Anwohner
rechtzeitig über Beginn und Dauer der Sperrung von Zufahrten informieren.Seite 1 von 2

Straßenbaubeiträge
Zurzeit wird geprüft, ob die Baumaßnahmen Beitragspflichten nach dem Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke
auslösen. Eine endgültige Aussage hierzu kann erst nach Abschluss der Prüfung getroffen
werden. Im Falle einer Beitragspflicht werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten der
betroffenen Grundstücke diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung
nähere Informationen erhalten.
Bauzeit
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Dezember 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Straßen- und Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E
Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228-77 41 45
wolfgang.froembgen@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
Baubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Elke Burdack, Telefon 0228 77 2664
elke.burdack@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Dezember 2019
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de