191122 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalbaumaßnahme Hauptsammler West
Kerndaten
- Nummer
- 191122
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 06.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner - des Wittelsbacherrings, im Abschnitt Endenicher Straße bis Lisztstraße - der Lisztstraße - der Haydnstraße, im Abschnitt Lisztstraße bis Richard-Wagner-Straße - der Richard-Wagner-Straße, im Abschnitt Haydnstraße bis Wesendonckstraße - der Humboldtstraße, im Abschnitt Haydn- bis Händelstraße Kanalbaumaßnahme Hauptsammler West Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird mit der Durchführung der Kanalbaumaßnahme Hauptsammler West ab Donnerstag, 09.01.2020, beginnen. Die Ausführung erfolgt auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 20.10.2011 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes. Betroffen von der Kanalbaumaßnahme sind die oben genannten Straßenabschnitte. Die Abschnitte Wittelsbacherring, Lisztstraße und Haydnstraße werden dabei aus verkehrstechnischen Gründen im bergmännischen Stollen ausgeführt. Die neuen Kanäle werden dort über 5 Gruben, welche sich an den Knickpunkten der Kanaltrasse befinden, eingebaut. In der Richard-Wagner- und Humboldtstraße werden die neuen Kanäle in offener Bauweise verlegt. Die Ausführung erfolgt in Form einer Wanderbaustelle. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. In der Kreuzung Endenicher Straße / Wittelsbacherring wird die Rechtsabbiegespur des Wittelsbacherrings in die Endenicher Straße gesperrt. Die Liszt- und Hadynstraße bleiben für die Anwohner befahrbar. Wegen der benötigten Flächen für Baumaterialien und Baugeräte werden jedoch auch dort Parkplätze wegfallen. In der Richard-Wagner- und Humboldtstraße ist die Straße im jeweiligen Bauabschnitt voll gesperrt. Die Anwohner können bis zur Baustelle vorfahren. Umleitungen werden ausgeschildert. Die Erreichbarkeit der Grundstücke und Garagen mit Fahrzeugen wird während des Ausführungszeitraumes nicht immer möglich sein. Die Baufirma wird die betroffenen Anwohner rechtzeitig über Beginn und Dauer der Sperrung von Zufahrten informieren.Seite 1 von 2 Straßenbaubeiträge Zurzeit wird geprüft, ob die Baumaßnahmen Beitragspflichten nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke auslösen. Eine endgültige Aussage hierzu kann erst nach Abschluss der Prüfung getroffen werden. Im Falle einer Beitragspflicht werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Bauzeit Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Dezember 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Straßen- und Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228-77 41 45 wolfgang.froembgen@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) Baubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Elke Burdack, Telefon 0228 77 2664 elke.burdack@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Dezember 2019 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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