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191119 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Kanalbauarbeiten in der Alfterer Straße

Nummer
191119
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
06.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf
Kanalbauarbeiten in der Alfterer Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt hat im September 2019 mit der Sanierung des Kanals in Ihrer Straße begonnen,
musste die Arbeiten jedoch aufgrund mehrerer Behinderungen einstellen. Die Wiederaufnahme
der Arbeiten in der Alfterer Straße ist für den 06.01.2020 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der von Rat am 20.10.2011 unter der DS-Nr. 1111756
beschlossenen Ausbauplanung durchgeführt. Es handelt sich um die im Abwasserbeseitigungs-
konzept unter der ABK-Nummer 169 aufgeführte Maßnahme.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen und Teilsperrungen im Straßen- und Gehwegbereich kommt. Die Arbeiten
in der Alfterer Straße werden so durchgeführt, dass der öffentliche Verkehr stadtauswärts
uneingeschränkt erhalten bleibt. Stadteinwärts muss der Verkehr umgeleitet werden.
Umleitungsstrecken werden ausgeschildert. Mit Beginn der Sommerferien wird für die Errichtung
eines Schachtbauwerkes im Kreuzungsbereich Alfterer Straße/Meßdorfer Straße der Verkehr
mittels Ampelanlage geregelt, so dass beide Fahrtrichtungen wieder möglich sind.
Der Anliegerverkehr kann während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleiben, nur in
Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung ist eine Zufahrt zu den Grundstücken temporär
nicht möglich.
Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge bleibt während der gesamten Bauzeit
gewährleistet.
Straßenbaubeiträge
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme in der Alfterer Straße Beiträge von den Eigentümern
und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist
§8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten
der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.Seite 1 von 2

Bauzeit
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende September 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187
christian.naumann@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßenbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Julia Wieler, Telefon 0228 77 2488
julia.wieler@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Dezember 2019
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de