191119 · Bürgerbrief
Bürgerbrief: Kanalbauarbeiten in der Alfterer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 191119
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 06.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf Kanalbauarbeiten in der Alfterer Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt hat im September 2019 mit der Sanierung des Kanals in Ihrer Straße begonnen, musste die Arbeiten jedoch aufgrund mehrerer Behinderungen einstellen. Die Wiederaufnahme der Arbeiten in der Alfterer Straße ist für den 06.01.2020 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der von Rat am 20.10.2011 unter der DS-Nr. 1111756 beschlossenen Ausbauplanung durchgeführt. Es handelt sich um die im Abwasserbeseitigungs- konzept unter der ABK-Nummer 169 aufgeführte Maßnahme. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen und Teilsperrungen im Straßen- und Gehwegbereich kommt. Die Arbeiten in der Alfterer Straße werden so durchgeführt, dass der öffentliche Verkehr stadtauswärts uneingeschränkt erhalten bleibt. Stadteinwärts muss der Verkehr umgeleitet werden. Umleitungsstrecken werden ausgeschildert. Mit Beginn der Sommerferien wird für die Errichtung eines Schachtbauwerkes im Kreuzungsbereich Alfterer Straße/Meßdorfer Straße der Verkehr mittels Ampelanlage geregelt, so dass beide Fahrtrichtungen wieder möglich sind. Der Anliegerverkehr kann während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleiben, nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung ist eine Zufahrt zu den Grundstücken temporär nicht möglich. Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Straßenbaubeiträge Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme in der Alfterer Straße Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist §8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.Seite 1 von 2 Bauzeit Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende September 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187 christian.naumann@bonn.de Alle Fragen zu den Straßenbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Julia Wieler, Telefon 0228 77 2488 julia.wieler@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Dezember 2019 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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