191115 · Bürgerbrief
Bürgerbrief: Kanalsanierung Luisenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 191115
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 06.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Luisenstraße in Bonn-Kessenich Kanalsanierung Luisenstraße von Heinrich-Körner-Straße bis Bonner Talweg Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in der Luisenstraße gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 der Stadt Bonn den bestehenden Mischwasserkanal im Bereich zwischen der Heinrich-Körner-Straße und dem Bonner Talweg grabenlos mittels Liner sanieren. Im Rahmen der Maßnahme werden ferner in offener Bauweise zwei Schächte und sechs Sinkkästen sowie deren Leitungen erneuert. Alle weiteren Schächte im Baufeld werden saniert. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt. Der Baubeginn ist für Montag, 6. Januar 2020, vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Bonn am 20.10.2011 unter der Drucksachennummer 1111756 beschlossenen Ausbauplanung durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Bonn unter der ABK-Nummer 181007 aufgeführte Maßnahme. Beide Beschlüsse finden Sie auf der Website der Stadt Bonn unter www.bonn.de. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Arbeiten in der Luisenstraße sollen jedoch so durchgeführt werden, dass sowohl der Individualverkehr als auch die Buslinienführung größtenteils aufrecht erhalten bleiben. Lediglich für die Erstellung eines Schachtbauwerks wird vorübergehend eine Vollsperrung notwendig. Umleitungen hierzu werden entsprechend ausgeschildert. Der Anliegerverkehr kann während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleiben, nur in Ausnahmefällen und nachvorheriger Abstimmung ist eine Zufahrt zu den Grundstücken temporär nicht möglich. Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Straßenbaubeiträge Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und Erbbaube- rechtigten der an die Luisenstraße im Bereich von Heinrich-Körner-Str. bis zur Bonner Str. angrenzenden bzw. davon erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.Seite 1 von 2 Bauzeit Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende März 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187 christian.naumann@bonn.de Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Elke Burdack, Telefon 0228 77 2664 elke.burdack@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Dezember 2019 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de