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191115 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Kanalsanierung Luisenstraße

Nummer
191115
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
06.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Luisenstraße in Bonn-Kessenich
Kanalsanierung Luisenstraße von Heinrich-Körner-Straße bis Bonner Talweg
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird in der Luisenstraße gemäß dem
Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 der Stadt Bonn den bestehenden Mischwasserkanal im
Bereich zwischen der Heinrich-Körner-Straße und dem Bonner Talweg grabenlos mittels Liner
sanieren. Im Rahmen der Maßnahme werden ferner in offener Bauweise zwei Schächte und sechs
Sinkkästen sowie deren Leitungen erneuert. Alle weiteren Schächte im Baufeld werden saniert.
Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend
wiederhergestellt.
Der Baubeginn ist für Montag, 6. Januar 2020, vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Bonn am 20.10.2011 unter der
Drucksachennummer 1111756 beschlossenen Ausbauplanung durchgeführt.
Hierbei handelt es sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Bonn unter der
ABK-Nummer 181007 aufgeführte Maßnahme. Beide Beschlüsse finden Sie auf der Website der
Stadt Bonn unter www.bonn.de.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Die Arbeiten in der Luisenstraße sollen jedoch so durchgeführt
werden, dass sowohl der Individualverkehr als auch die Buslinienführung größtenteils aufrecht
erhalten bleiben. Lediglich für die Erstellung eines Schachtbauwerks wird vorübergehend eine
Vollsperrung notwendig. Umleitungen hierzu werden entsprechend ausgeschildert.
Der Anliegerverkehr kann während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleiben, nur in
Ausnahmefällen und nachvorheriger Abstimmung ist eine Zufahrt zu den Grundstücken temporär
nicht möglich.
Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge bleibt während der gesamten Bauzeit
gewährleistet.
Straßenbaubeiträge
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und Erbbaube-
rechtigten der an die Luisenstraße im Bereich von Heinrich-Körner-Str. bis zur Bonner Str.
angrenzenden bzw. davon erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8
des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten
der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.Seite 1 von 2

Bauzeit
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende März 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187
christian.naumann@bonn.de
Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Elke Burdack, Telefon 0228 77 2664
elke.burdack@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Dezember 2019
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de