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191113 · Beschlussvorlage

Grundstück in 53177 Bonn, Theaterplatz 26 (Gemarkung Godesberg, Flur 4, Flurstück 1000) – Nutzungsänderung des 2. OG von einer Klinik in 5 Wohneinheiten

Nummer
191113
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Bauplanung 27.05.2020 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
191113
Grundstück in 53177 Bonn, Theaterplatz 26
(Gemarkung Godesberg, Flur 4, Flurstück 1000) –
Nutzungsänderung des 2. OG von einer Klinik in 5
Wohneinheiten
Beratungsfolge
Unterausschuss Bauplanung 12.02.2020 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag (AZ.: 458915 EG) wird negativ beschieden, da das
Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und
somit gegen § 30 BauGB verstößt.
Begründung
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans
Nr.: 8117-38 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück nach der Art der baulichen
Nutzung ein Kerngebiet fest. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung
von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der
Verwaltung und der Kultur. Da der Bebauungsplan weder Regelungen zu
sonstigen Wohnungen im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO noch
Wohnflächenbegrenzungen festsetzt, könnte eine allgemeine Wohnnutzung
ausnahmsweise zugelassen werden, wobei zwingend zu beachten ist, dass die
Zweckbestimmung des Kerngebietes erhalten bleibt.
Zuletzt wurden 2016 im Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes zwei
Umnutzungen von Gewerbe-/Büroeinheiten zu Wohnungen zugelassen. Im
Jahr 2017 wurde ein weiterer Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros in ein
Wohnappartement abgelehnt. In diesem Zusammenhang wurde
verwaltungsseitig im Grundsatz entschieden, im Bereich des in Rede
stehenden Bebauungsplanes keine zusätzlichen Wohneinheiten mehr
zuzulassen, da angesichts der bereits vorhandenen Wohnnutzung der
Charakter des Kerngebietes verloren ginge.
Aus diesem Grund ist das Bauvorhaben kostenpflichtig abzulehnen.
Federführung:
63 Bauordnungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

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Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de