191111 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
Kerndaten
- Nummer
- 191111
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
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- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Antrag zur Vorlage 191111
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Antrag zur Vorlage 191111
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Beschlussvorlage öffentlich 191111 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Empfehlung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für den Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Begründung Plangebiet Das ca. 3.000 m² große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau an der Joseph-Beuys-Allee. Die Liegenschaften werden derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung Genscherallee 3 und östlich an das Umspannwerk der Westnetz GmbH. Südlich auf der gegenüberliegenden Seite der Emil-Nolde-Straße befindet sich das Parkhaus der Museumsmeile und der Fernbusbahnhof, im Westen begrenzt die Joseph- Beuys-Allee das Plangebiet. PlanungsanlassSeite 1 von 19 Seite 2 Die Vorhabenträgerin, die Apeiron restaurant & retail management GmbH, Bonn, ist mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, auf den städtischen Grundstücken an der Joseph-Beuys-Allee ihre Verwaltungszentrale mit Schulungsräumen für ihre Mitarbeitenden zu errichten. Der Rat hat mit Beschluss vom 20.03.2018 die Verwaltung beauftragt, mit der Fa. Apeiron Verhandlungen zum Verkauf der städtischen Grundstücke aufzunehmen. Über den Verkauf wurde eine weitgehende Einigung erzielt. Derzeit ist das Unternehmen in angemieteten Räumlichkeiten im Gebäude Ollenhauerstraße 1 untergebracht, die zudem für die Expansionsüberlegungen nicht mehr ausreichend sind. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat mit Mehrheit in der Sitzung am 12.12.2018 (DS-Nr.: 1813255) dem Ziel einer Neustrukturierung der Liegenschaft als Bürostandort mit ergänzender öffentlich zugänglicher Nutzung (z.B. Gastronomie, Einzelhandel zur Nahversorgung) im Grundsatz zugestimmt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Liegenschaft als Bürostandort mit Gastronomie im Erdgeschoss zu entwickeln, ist neues Planungsrecht erforderlich, welches in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgestellt werden soll. Nördlich an die städtischen Grundstücke grenzen unbebaute Flächen des Landes NRW an, die durch eine Stellplatznutzung an diesem zentralen Standort ebenfalls mindergenutzt sind und daher, zur städtebaulichen Neuordnung des Gesamtbereiches, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden sollen. Hier ist aus städtebaulicher Sicht eine Weiterführung der fünfgeschossigen Bebauung zur räumlichen Fassung des Straßenraumes und zur Weiterentwicklung des Bundesviertels möglich. Damit würde das neue Planungsrecht auch die Ziele der in Aufstellung befindlichen und dem Rat zur Beschlussfassung vorliegenden Rahmenplanung Bundesviertel umsetzen. Planungsvorgaben Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche (Dienstleistung und Verwaltung) dar. Durch die Bebauungspläne Nr. 7920-14 und Nr.7920-16 besteht heute Planungsrecht. Während der Bebauungsplan Nr. 7920-14 den nördlichen Teilbereich des Plangebietes (Angebotsteil) als Sondergebiet (Hauptstadteinrichtungen) / Fläche für Stellplätze und Garagen festsetzt, weist der Bebauungsplan Nr. 7920-16 die südlichen, städtischen Flächen des Plangebietes (Vorhabengebiet) der Vorhabenträgerin als Fläche für Gemeinbedarf (städtisches Kunstmuseum – Stellplätze) aus. Plankonzept Die Vorhabenträgerin beabsichtigt für den beantragten Teilbereich ein fünfgeschossiges Bürogebäude nebst einem weiteren, teilweise zurückgesetzten Staffelgeschoss mit einer gastronomischen Nutzung im Eckbereich Emil-Nolde-Straße/ Joseph-Beuys-Allee zu errichten.Seite 2 von 19 Seite 3 Alle notwendigen Stellplätze sowie Flächen für Carsharing- und Elektromobilitätsangebote sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Dort sollen auch notwendige Lager- und Technikflächen angeordnet werden. Während die Erschließung der Tiefgarage von der Emil-Nolde-Straße aus erfolgen soll, ist der Hauptzugang zu dem Gebäude von der Joseph-Beuys- Allee aus beabsichtigt. Den Zugängen zugeordnet sind oberirdische Fahrradabstellplätze, die überwiegend auch überdacht sind. Die Erschließung der möglichen Bebauung nördlich der Fläche der Vorhabenträgerin kann von der Joseph-Beuys-Allee erfolgen. Hierzu sollte die heute bestehende Erschließung des Parkplatzes genutzt werden. Auch für diese Bebauung sollen die notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden. Mögliche Ersatzstellplätze für die bislang von Mitarbeitenden des Kunstmuseums genutzten Stellplätze innerhalb des Vorhabengebietes sind noch abzustimmen (DS-Nr.: 1713502NV3). Natur-, Landschafts- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Es ist aktuell in den Randbereichen durch Baumbestand gekennzeichnet, der z.T. satzungsgeschützt ist und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die geplante Bebauung führt durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu einem Verlust innerstädtischer Freiflächen mit z.T. satzungsgeschütztem Baumbestand. Neben dem Lebensraumverlust von Pflanzen und Tieren, kann ein Beitrag zur Reduzierung der Artenvieltfalt, zu innerstädtischer Erwärmung sowie zur Verschärfung der Folgen des fortschreitenden Klimawandels nicht ausgeschlossen werden. Neuversiegelungen sollen deshalb minimiert und vorhandener Baumbestand erhalten werden. Zur vorgeschriebenen Berücksichtigung der Artenschutzbelange in der Bauleitplanung, wurde eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung (Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I) kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach §44 Abs.1 Nrn.1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) unter Beachtung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können. Dazu gehört, dass die Rodung des Gehölzbestandes gemäß den Bestimmungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wild lebender Tiere) prinzipiell außerhalb der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September durchgeführt werden muss. Insgesamt wurden im Plangebiet 16 Bäume durch ein Baumgutachten aufgenommen und bewertet, wovon 13 Bäume durch die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn geschützt sind. Im Zuge der Baumaßnahmen müssen voraussichtlich 7 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Für den Ausgleich unvermeidbarer Baumfällungen sind die Bestimmungen derSeite 3 von 19 Seite 4 Baumschutzsatzung der Stadt Bonn maßgeblich. Eine konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Ersatzstandorte werden im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen. Die Joseph-Beuys-Allee ist im Vorhabenbereich von einer gesetzlich geschützten Eichenallee (LANUV Alleen-Kataster) gesäumt. Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind gem. § 41 LNatSchG gesetzlich geschützt, sie stellen geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG dar. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind demnach verboten. Fachplanerische Voraussetzung zum Erhalt der Alleebäume ist die Einhaltung eines mindestens drei Meter breiten Abstandes zwischen dem Kronen- Außenrand der Alleebäume (heutiger Zustand, vor etwaiger Baumpflegemaßnahmen) und dem Rand der Baugrube. Geringere Abstände sind für die Wurzel- und Kronenentwicklung ungünstig. Planverfahren Das neue Planungsrecht soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 12 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen werden. Im beschleunigten Verfahren (§ 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von einer Abhandlung der Eingriffsregelung, mit Kompensationsmaßnahmen sowie einer Umweltprüfung mit Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) kann auf dieser Grundlage abgesehen werden. Gleichwohl werden die umweltbezogenen Belange ermittelt und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Die Flurstücke im nördlichen Teilbereich, die außerhalb des Vorhabengebietes liegen, sollen aus den im Abschnitt „Planungsanlass“ genannten Gründen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden. Sie werden jedoch kein Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes der Vorhabenträgerin und unterliegen nicht deren Durchführungsverpflichtung. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit zu der Planung Stellung zu nehmen. Die Abgrenzung des Plangebietes, das Plankonzept sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind als Anlage beigefügt.Seite 4 von 19 Seite 5 Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 200131_Plan zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung (öffentlich) 3 Frühz Beteiligung Joseph-Beuys-Allee_Apeiron Ziele und Zwecke der Planung (öffentlich) 4 Lageplan (öffentlich) 5 Ansicht (öffentlich)Seite 5 von 19 Übersichtsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 Stadtbezirk Bonn Ortsteil Gronau Bundesstadt Bonn Amt 61-22 M. 1:2500 Grenze des Bebauungsplangebietes Grenze des Vorhaben- und ErschließungsplanesSeite 6 von 19 Seite 7 von 19 BUNDESSTADT BONN Stadtbezirk Bonn Ortsteil Gronau Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph- Beuys- Allee“ Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Stand: 19. Dezember 2019 Vorhabenträgerin: Apeiron restaurant & retail management GmbH vertreten durch Herrn Kent Hahne Ollenhauerstraße 1 53113 Bonn Stadtplanungsbüro: H+B Stadtplanung, Beele und Haase Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stadtplaner Kunibertskloster 7-9 50668 Köln Bearbeitung: Stefan Haase, Stadtplaner AKNW BN60-beg5.doc, 09.10.2019Seite 8 von 19 1 Inhaltsverzeichnis 1. Lage des Plangebietes ...................................................................................................... 2 2. Planungsanlass ................................................................................................................. 2 3. Planungsrechtliche Situation ............................................................................................. 3 4. Bestandssituation .............................................................................................................. 3 5. Städtebauliches Konzept ................................................................................................... 3 6. Technische Infrastruktur .................................................................................................... 4 7. Umweltbelange .................................................................................................................. 5Seite 9 von 19 2 1. Lage des Plangebietes Das ca. 3.000 qm große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Ortsteil Gronau. Das Plangebiet lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen: Im Norden durch die bestehende Bebauung Genscherallee 3, im Osten durch das Umspannwerk der Westnetz GmbH, im Süden durch die Emil- Nolde- Straße sowie im Westen durch die Joseph- Beuys- Allee. Die o.g. Abgrenzung des Plangebietes kann dem Lageplan entnommen werden. 2. Planungsanlass Die Vorhabenträgerin -die Apeiron restaurant & retail management GmbH; im weiteren Apeiron genannt- ist mit dem Wunsch an die Bundesstadt Bonn herangetreten, eine neue Verwaltungszentrale mit Schulungsräumen für ihre Mitarbeitenden zu entwickeln, da die bestehende Firmenzentrale an der Ollenhauerstraße 1 für die Expansionsüberlegungen des Unternehmens nicht mehr ausreicht. Derzeit arbeiten in der Firmenzentrale ca. 30 Mitarbeitende. Im Neubau sollen bis zu ca. 85 Personen untergebracht werden. Dazu ist beabsichtigt, die im Ortsteil Gronau gelegenen Flurstücke 2980 und 3244, Flur 2, Gemarkung Kessenich von der Bundesstadt Bonn zu erwerben. Außerdem sollen angebotsbezogen die Flurstücke 2981, 2982, 2983 (teilweise) und 2985 (teilweise) ebenfalls Flur 2, Ortsteil Gronau in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen werden. Diese Flächen gehören dem Land Nordrhein- Westfalen (NRW) und stehen derzeit nicht zum Verkauf. Dennoch sollen die Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des Geländestreifens zwischen der Genscherallee und der Emil-Nolde-Straße geschaffen werden. Diese Planungsabsicht wird nicht Gegenstand des Vorhaben- und Erschließungsplanes sein. Die Absicht der Vorhabenträgerin decken sich mit den Zielen im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Bundesviertels. Die Bonner Wirtschaftsförderung hat ermittelt, dass im Jahr 2018 ein Büroflächenumsatz von insgesamt 137.427 qm in Bonn erzielt werden konnte. Dieser Umsatz liegt deutlich über dem langjährigen Durchschnitt, was auch angesichts der Leerstandsquote von ca. 1,5 % die Annahme rechtfertigt, dass weiterhin eine hohe Nachfrage nach Büroimmobilien besteht. Das Bundesviertel ist der zentrale Bürostandort in Bonn und besitzt eine hohe Nachfrage. Die Rahmenplanung für das Bonner Bundesviertel gibt dabei die Ziele und Vorgaben für die weitere Entwicklung des Bundesviertels im Sinne einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung vor. Für den Bereich zwischen Genscherallee und Emil-Nolde-Straße sieht sie eine straßenbegleitende, V-geschossige Bebauung mit öffentlichem Erdgeschoss vor. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das o.g. Ansinnen zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Hierzu hat die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 21.08.2018 einen Antrag auf Änderung des Planungsrechtes gestellt. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat am 12.12.2018 den Zielbeschluss bzgl. des beabsichtigten Vorhabens gefasst. Als städtebauliches Ziel wurdeSeite 10 von 19 3 einem Bürostandort mit ergänzender öffentlich zugänglicher Nutzung (z.B. Gastronomie, Einzelhandel zur Nahversorgung) zugestimmt. 3. Planungsrechtliche Situation Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein- Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das Plangebiet eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Dienstleistungen und Verwaltungen“ dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist daher aus dem FNP entwickelt. Für das Plangebiet liegen zwei rechtskräftige Bebauungspläne vor. Für den Nordteil des Plangebietes gilt der Bebauungsplan Nr. 7920-14 vom 25.04.1986, der das betroffene Areal als Sondergebiet (Hauptstadteinrichtungen) / Fläche für Stellplätze und Garagen festsetzt. Für die städtischen Grundstücke im Süden des Plangebietes setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7920-16 vom 16.10.2002 eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „städtisches Kunstmuseum“ fest. Dort sind nur Stellplätze zulässig. 4. Bestandssituation Nördlich des Plangebietes grenzt das viergeschossige Bürogebäude, in dem insb. das Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) und das Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF) untergebracht sind, an. Westlich des Plangebietes befindet sich das Umspannwerk der Westnetz GmbH. Südlich des Plangebietes liegen das Parkhaus der Museumsmeile sowie der Fernbusbahnhof der Bundesstadt Bonn. Westlich verläuft die Joseph- Beuys- Straße parallel zur linksrheinischen DB- Strecke. Das Plangebiet selbst wird durch Stellplätze genutzt, die zu den Rändern mit Gehölzen eingefasst sind. Die Stellplätze sind nicht im Baulastenverzeichnis eingetragen. Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Emil-Nolde-Straße und Joseph- Beuys- Allee / Helmut-Kohl-Allee. Diese sind über die Genscherallee sowie die Marie- Kahle- Allee an die Friedrich- Ebert- Allee (B9) als übergeordnete Verbindung nach Norden und Süden auch regional angebunden. Der nächstgelegene Haltepunkt „Bonn UN Campus“ des schienengebundenen, öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) liegt unmittelbar westlich gegenüber dem Plangebiet. Dort verkehren die Nahverkehrslinien RB26, RB30, RB48 und RE5. Außerdem halten dort die Buslinien 610, 611 und 630. Damit ist das Plangebiet sehr gut an den ÖPNV angebunden. 5. Städtebauliches Konzept Vorhabengebiet Der Neubau der Vorhabenträgerin bietet mit ca. 3.900 qm Bruttogeschossfläche (BGF) Raum für Büroflächen, Besprechungs- und Konferenzräume sowie übliche Sozial- und Nebenräume. Außerdem sollen im Erdgeschoss auf der Ecke Joseph- Beuys- Allee/Emil- Nolde- Straße auch eine gastronomische Nutzung (ca. 30 Plätze) sowie Schulungsräume für die Mitarbeitenden einer der Vorhabenträgerin nahe stehende Stiftung (ca. 70 Plätze) angeordnet werden.Seite 11 von 19 4 Der fünf- geschossige Neubau mit Dachgeschoss formuliert eine straßenbegleitende Gebäudekante, die den Verlauf der Joseph- Beuys- Allee markant fasst. Durch die Gliederung der Fassaden wird die Kubatur des ca. 50 m langen Baukörpers aufgelockert. Die Höhe des Gebäudes entspricht den Vorstellungen der neuen Rahmenplanung für das Bundesviertel. Das Maß der baulichen Nutzung beträgt für das Vorhabengebiet: GRZ1: 0,5 und GFZ: 2,1. Damit werden die Obergrenzen für ein Sondergebiet gemäß § 17 BauNVO mit GRZ: 0,8 und GFZ: 2,4 eingehalten. Im Hinblick auf die nach Landesbauordnung NRW (BauO NRW) erforderlichen Abstandsflächen und eine das Vorhabengrundstück querende 110-kV-Leitung wird ein Geländestreifen von 7,5 m Breite im Norden des Vorhabengebietes von Bebauung freigehalten. Alle notwendigem Stellplätze sollen in Tiefgaragen untergebracht werden. Für den Neubau der Vorhabenträgerin soll die Tiefgarage von der Emil- Nolde- Straße aus erschlossenen werden. Nach derzeitigem Planungsstand sind ca. 23 Stellplätze in der Tiefgarage geplant. Als weitere Mobilitätsbausteine sind vorgesehen: 3 Carsharing- Stellplätze in der Tiefgarage. Den Eingangsbereichen auf der Vorder- und Rückseite des Gebäudes zugeordnet, werden (teilweise überdachte) ca. 70 Stellplätze für Fahrräder und E- Scooter angeboten. Weitere ca. 8 Fahrradstellplätze (E- Bikes) für die Mitarbeitenden werden in der Tiefgarage untergebracht. Es werden Terrassenflächen im Bereich der Gastronomie und der Schulungsräume in die Planung integriert. Die verbleibenden Freiflächen werden begrünt. Angebotsteil Auf dem Gelände des Landes NRW soll die Bürobebauung mit ergänzender öffentlich zugänglicher Nutzung im Erdgeschoss nach Norden mit 5 Vollgeschossen und ausgebautem Dach fortgeführt werden. Dabei ist dort auch zu berücksichtigen, dass das Grundstück durch zwei 110- kV- Leitungen in Richtung Umspannwerk gequert wird. Über eine eigenständige Tiefgarage, die an die Joseph- Beuys- Allee anbindet, soll der Stellplatznachweis geführt werden. 6. Technische Infrastruktur Die Entwässerung des Vorhabenteils soll unverändert über den Mischwasserkanal in der Emil- Nolde-Straße erfolgen. Die Entwässerung des Angebotsteils, der nur an die Joseph-Beuys- Allee angrenzt, muss satzungskonform über den Mischwasserkanal in der Joseph-Beuys-Allee erfolgen. Eine Versickerung von Niederschlagswasser nach § 55 Abs. 2 WHG ist nicht erforderlich, da das Plangebiet bereits vor 1996 durch Stellplätze genutzt wurde und entsprechend versiegelt war. Das Plangebiet ist bzgl. Strom und Wasser leistungsfähig angebunden. Es besteht bzgl. der Löschwasserversorgung der Grundschutz mit 96 cbm/h.Seite 12 von 19 5 Das Plangebiet kann bzgl. der Wärmeversorgung der geplanten Gebäude an das Fernwärmenetz der SWB angebunden werden. In unmittelbarer Nähe befindet sich keine Gasversorgungsleitung; die nächstgelegene Versorgungsleitung ist in der Genscherallee vorhanden. Daher ist eine Versorgung mit Gas derzeit nicht möglich. In der Tiefgarage der Vorhabenträgerin werden genügende Stellflächen für Müllgefäße vorgesehen. Die Behälter können am Abfuhrtag über die Tiefgaragenrampe bereitgestellt werden. Im nördlichen Teil des Vorhabengebietes sowie im Angebotsteil des Bebauungsplanes verlaufen unterirdische 110 kV- Leitungen der Westnetz GmbH zwischen der Joseph- Beuys- Allee und dem Umspannwerk des o.g. Betreibers. Mit Schreiben vom 24.09.2018 hat die Westnetz GmbH die Bedingungen für die Baumaßnahme im Bereich der Hochspannungsleitung im Vorhabengebiet definiert. Der Bereich der Leitung wird über einen insgesamt 5 m breiten Schutzstreifen gesichert und im späteren vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine entsprechende Fläche, die mit einem Leitungsrecht für den Versorgungsträger Westnetz zu belasten ist, festgesetzt. Die Detailabstimmung mit dem Betreiber soll im Vorfeld der Baumaßnahmen erfolgen. Eine entsprechende Festsetzung wird auch für die beiden Leitungstrassen im Norden des Plangebietes getroffen werden. 7. Umweltbelange 7.1 Schutzgut Mensch Betrieblich bedingte Wohnungen sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Es handelt sich daher um eine rein gewerbliche Nutzung (Büro, Gastronomie). Das Plangebiet ist insb. durch Schienenverkehrslärm betroffen. Die umgebenden Straßen haben aufgrund dieser Vorbelastung eine untergeordnete Bedeutung. Laut den bisherigen Angaben des Eisenbahnbundesamtes ist für den Schienenverkehr von über 70 dB(A) am Tag und über 75 dB(A) in der Nacht auszugehen. Im weiteren Planverfahren werden daher im Rahmen eines Lärmgutachtens die passiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmpegelbereiche nach DIN 4109) an den neuen Gebäuden für die Büronutzung definiert, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei freier Schallausbreitung festgesetzt werden, um den Anforderungen an ein gesundes Arbeiten gerecht zu werden. Der gewerbliche Immissionsschutz nach TA Lärm, hinsichtlich Gastronomie und haustechnischer Anlagen, soll im Baugenehmigungsverfahren untersucht werden. Dagegen werden die schalltechnischen Untersuchungen der Tiefgaragenzufahrt nach TA Lärm bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt und gegebenenfalls erforderlich werdende Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplanentwurf festgesetzt. Aufgrund der Nähe zum vorhandenen Umspannwerk wird bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Gutachten bzgl. elektromagnetischer Felder nach der 26. BImSchV erarbeitet. Hinsichtlich der durch den Schienenverkehr auf das Bauvorhaben einwirkenden Erschütterungen sind im weiteren Planverfahren Aussagen zu treffen. Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass keine Grenzwertüberschreitungen bei Luftschadstoffen vorhanden sind.Seite 13 von 19 6 7.2 Schutzgut Klima/ Energieeffizienz Aktuell besteht der Planungsraum sowohl aus versiegelter und als Stellplatz genutzter Fläche, als auch aus Grünflächen die die versiegelten Flächen umgeben und mit Bäumen bestanden sind. Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine starke Wärmebelastung auf. In der Nacht prägt sich je nach Versiegelungsgrad innerhalb des Planungsraumes mit ca. 4 K Abweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Grün- und Freiflächen ein eher mäßiger Wärmeinseleffekt aus. Im nahen bereits bebauten Umfeld prägt sich aufgrund der dichteren Bebauung ein deutlich höherer Wärmeinseleffekt aus. Direkt an den Planungsraum angrenzend befindet sich aktuell eine Freifläche (technisch genutzt), welche aktuell zur Reduktion der Wärmebelastung im Planungsraum (insbesondere nachts) beiträgt. Durch die Realisierung der vorgesehenen Planung werden der Anteil der versiegelten Fläche sowie die bauliche Dichte im Planungsraum deutlich zunehmen. Hieraus werden eine Reduktion der Kaltluftproduktion sowie eine Intensivierung des Wärmeinseleffektes in der Nacht resultieren. Bei der Planung und Bauausführung ist im Hinblick auf die geplante Nutzung (gewerblich/Büro) darauf zu achten, dass insbesondere tagsüber wirksame Maßnahmen zur Optimierung des thermischen Komforts ergriffen werden. Eine entsprechende Relevanz ergibt sich insbesondere im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und den damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten. Ab einer Größe von 200m² müssen Flachdächer sowie flach geneigte Dächer (bis 15°) mit einer Dachbegrünung ausgestattet werden (Ratsbeschluss vom 08.09.2010: „Dachbegrünung in Bonn“, Drucksachen-Nr.: 0912064). Darüber hinaus empfiehlt es sich weitere Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastung im Planungsraum umzusetzen, um auch künftig gesunde Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Grundsätzlich wirken sich neben Dach- auch Fassadenbegrünungen positiv auf das Kleinklima aus. Auch die vorgesehene intensive Begrünung der „Dachgärten“ mit Bäumen wird sich günstig auswirken. Bei der gärtnerischen Gestaltung der Freianlagen sollte Wert auf die Aufenthaltsqualität und die Schaffung kühler, beschatteter Bereiche gelegt werden. Bestehende bioklimatisch günstige Funktionen wie die Kaltluftlieferung der angrenzenden Freifläche sowie die Verschattung des Baumbestandes sollten so weit als möglich erhalten werden. In diesem Kontext sollten zudem Maßnahmen ergriffen werden, um die Versiegelung auf das notwendige Maß zu beschränken. Fassaden sollten mit hellen Farben (hohe Albedo) gestaltet werden. Oberirdische Stellplätze und Zufahrten sollten nach Möglichkeit mit wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt werden. Nicht überbaute Flächen, die nicht als Wege, Zu- und Ausfahrten, Stellplätze oder Nebenanlagen genutzt werden, sollten begrünt und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Zudem kann die Installation von Wasserflächen bzw. Wasserspielen aufgrund der entstehenden Verdunstungskühlung dazu beitragen Wärmebelastungen am Tag zu reduzieren. Bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird für das Vorhabengebiet auf der Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 14.11.1995 ein Energiekonzept erstellt, dass verschiedene Energieversorgungsvarianten miteinander vergleicht, sofern die Vorhabenträgerin sich entscheiden sollte, das vorhandene Fernwärmenetz nicht in Anspruch zu nehmen. Das solarenergetische Potenzial wird geprüft und im Energiekonzept dargestellt. Mindestens werden geeignete Dachflächen für eine spätere Nachrüstung solarenergetischer Anlagen vorbereitet (Statik, Leerrohre). In jedem Falle wird der Ratsbeschluss vom 22.10.2015 berücksichtigt, der den KfW- Effizienzhaus55- Standard bezogen auf die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 vorsieht.Seite 14 von 19 7 7.3 Schutzgut Natur und Landschaft Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Es weist allerdings Gehölz- und Baumbestände auf, die satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können. Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012 liefert keine Planungshinweise. Zur Realisierung der Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung (gem. § 12 i.V. mit § 13a BauGB) geschaffen werden. Im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Abhandlung der Eingriffsregelung und ein Ausgleich ist dann nicht erforderlich und von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) kann abgesehen werden. Dennoch werden bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Auswirkungen der Planung ermittelt und mögliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf dargestellt. Zur vorgeschriebenen Berücksichtigung der Artenschutzbelange in der Bauleitplanung, wurde eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I) kommt zu dem Ergebnis, dass bei Beachtung notwendiger Vermeidungsmaßnahmen, Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1, Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote), im Plangebiet an der Joseph-Beuys-Allee nicht zu erwarten sind. Im Plangebiet wurden keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanten Arten gefunden. Ein Baum weist ein geringes Potenzial als Quartier für Fledermäuse auf; der Erhaltungszustand der Population ist aber durch dessen Wegfall nicht gefährdet und bleibt im Umfeld erhalten. Um zu vermeiden, dass potenzielle Gelege zerstört und Jungvögel getötet werden, werden die Rodungsarbeiten ausschließlich außerhalb der Vogelbrutzeit (01.03. bis 31.09. / Bauzeitenregelung gem. § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt. Zur Vermeidung von Vogelschlag im Bereich der Glasfassaden soll der entsprechende Leitfaden der schweizerischen Vogelwarte Sempach im Rahmen der Hochbauplanung Beachtung finden. Die Joseph-Beuys-Allee ist im Vorhabenbereich von einer gesetzlich geschützten Eichenallee (LANUV Alleen-Kataster) gesäumt. Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind gem. § 41 LNatSchG gesetzlich geschützt, sie stellen geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG dar. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind demnach verboten. Fachplanerische Voraussetzung zum Erhalt der Alleebäume ist die Einhaltung eines mindestens drei Meter breiten Abstandes zwischen dem Kronenschirm-Außenrand der Alleebäume und dem Baufenster, bzw. dem Rand der Baugrube. Geringere Abstände werden für die Wurzel- und Kronenentwicklung eines zu erhaltenden Baumes als ungünstig eingestuft. Neue Zufahrten von der Joseph- Beuys- Allee sind nicht vorgesehen. Die Einhaltung eines Abstands von 3 m zwischen dem Rand der Baumkronen und dem Baukörper der Tiefgarage, bzw. der Baugrube,gewährleistet den Erhalt bzw. die weitere Entwicklung der Alleebäume. Der Baumbestand im vorhabenbezogenen Teil des Plangebietes wurde in einem Baumgutachten gutachterlich erfasst und bewertet. Im Angebotsteil des Plangebietes wird dies noch nachgeholt.Seite 15 von 19 8 Es wurden 16 Bäume erfasst, von denen 13 Bäume unter den Schutz der Baumsatzung der Stadt Bonn fallen. Davon müssen 7 Bäume entfernt werden, da sie im Baufeld stehen. 3 Bäume können mit Schutz- bzw. Schnittmaßnahmen erhalten werden. Für alle Bäume im Plangebiet die unter die Baumschutzsatzung fallen und die nicht erhalten werden können, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Über die Fällgenehmigung von privaten Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm entscheidet die Bezirksvertretung. Wird die Rodung der satzungsgeschützten Bäume gestattet, so ist der Antragsteller gem. § 7 der Satzung verpflichtet Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte werden im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen. 7.4 Schutzgut Boden Das Plangebiet ist teilweise von einer Altablagerung (Nr. 7820-025, ehemalige Kiesgrube) und von einem Altstandort (Nr. 7820-083, ehemalige Trajektbahn) betroffen. Im Bereich der ehemaligen Kiesgrube, die hauptsächlich mit Erdaushub und untergeordnet mit Bauschutt verfüllt wurde, wurden in der Vergangenheit erhöhte Kohlenwasserstoff- Konzentrationen festgestellt. Im Bereich des o.g. Altstandortes ergibt sich keine erhöhte Schadstoffkonzentration. Vor Erteilung einer Baugenehmigung ist daher in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde eine nutzungs- und planungsorientierte Bodenuntersuchung gemäß der BBodSchV durchzuführen. 7.5 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten und auch außerhalb von Wasserschutzzonen. Das Niederschlagswasser soll zusammen mit dem Schmutzwasser der bestehenden öffentlichen Kanalisation in der Emil- Nolde- Straße bzw. in der Joseph-Beuys-Allee zugeleitet werden, da nach § 55 Absatz 2 WHG keine Verpflichtung zur Versickerung besteht. Die Gründe dafür liegen in der jahrzehntelangen, bestehenden Befestigung des Geländes mit Stellplätzen. Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuches (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel, § 1a Abs. 5 BauGB). Bei der Planung eines Bauvorhabens ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie bestehender Baukörper benachbarter Grundstücke entstehen. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalhausanschlusses aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische Schwachpunkte wie ebenerdige Eingänge und Terrassen, befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus, Einfahrten mit Gefälle zum Haus,Seite 16 von 19 9 Souterrainwohnungen und tiefliegende Einfahrten sind zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern. 7.6 Sonstige Schutzgüter Konkrete Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln liegen dem Kampmittelbeseitigungsdienst (KBD) nicht vor. Von dort aus wird daher auch keine Überprüfung des Plangebietes gefordert. Im Bebauungsplan wird jedoch ein vorsorglicher Hinweis für den Fall unerwarteter Funde von Kampfmitteln aufgenommen. Außerdem sollte nach Aussage des KBD eine Sicherheitsdetektion erfolgen, sofern Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen vorgesehen sind. Bzgl. der Belange der Bodendenkmalpflege wird der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens beteiligt, da sich das Plangebiet in der Nähe von Bodendenkmal- Verdachtsflächen befindet.Seite 17 von 19 Seite 18 von 19 Seite 19 von 19
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de