191107 · Mitteilungsvorlage
Kommunale Konferenz Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn -Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019
Kerndaten
- Nummer
- 191107
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 191107 Kommunale Konferenz Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn - Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 11.02.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Gemäß § 8 Absatz 5 APG NRW ist dem zuständigen Ministerium zum 31. Dezember eines jeden Jahres über die Ergebnisse der Beratungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zu berichten. Vorab wird der Tätigkeitsbericht den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Bericht über die laufende Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege: Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege hat im vergangenen Jahr am 10. April und am 14. November getagt. Inhalte der Sitzungen waren: Sitzung am 10. April 2019 1. Bericht aus der Altenhilfe Neuausrichtung der Stiftung Bonner Altenhilfe Unter Bezug auf den 1967 vom Rat der Stadt Bonn verabschiedeten und 2009 überarbeiteten „Altenplan“ wurde im November 1967 die Stiftung Bonner Altenhilfe gegründet, die durch ein regelmäßig tagendes Kuratorium vertreten wird. Ziel der Stiftung war und ist es, unabhängig von der städtischen Finanzlage Geldreserven zu schaffen/vorzuhalten, damit die Lebenssituation älterer Menschen in Bonn angenehm und möglichst sorgenfrei gestaltet werden kann. Aus dem durch Spenden von Privatpersonen und Firmen sowie Zuwendungen der Sparkasse Bonn angewachsenen Stiftungskapital werden als laufende Ausgaben freiwillige Angebote für Seniorinnen und Senioren in Bonn sichergestellt. Zudem werden auf Antrag auch innovative Projekte und Maßnahmen gefördert, die die bestehenden Angebote ergänzen. Die Betreuung älterer Bürgerinnen und Bürger steht immer im Fokus. Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. VSeite 1 von 6 Seite 2 Im vergangenen Jahr hat sich das Kuratorium nochmals mit der zukünftigen Ausrichtung der Kuratoriumsarbeit und Präzisierung der Förderaktivitäten der Stiftung auseinandergesetzt und in der letzten Sitzung am 28. November 2018 einstimmig neue Leitlinien zur Verwendung der Stiftungsmittel und zur Rolle des Kuratoriums beschlossen. Dementsprechend wird die zukünftige Förderung dreigeteilt erfolgen: Wie bisher: Dauerförderung: beispielsweise Bezuschussung des Mittagstisches und der Fußpflege; Projektförderung: beispielsweise Musik- und Kunstprojekte, Zuschusszahlungen für die Ausstattung von Seniorengemeinschaftseinrichtungen. Neu hinzugekommen: Schwerpunktförderung: zur Fortentwicklung von Aufgabenfeldern und Konzepten in der Bonner Altenhilfe. Durch die neue Schwerpunktförderung sollen zukünftig auch größere und mehrjährige Projekte gefördert werden können. Hierbei werden maximal drei Schwerpunkte parallel gefördert. Die Schwerpunktfestsetzung erfolgt auf Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss erfolgt eine Beratung und abschließend der entsprechende Beschluss durch das Kuratorium der Stiftung Bonner Altenhilfe. 2. Bericht zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan Allgemeines Es werden derzeit die aktuellen Umsetzungsstände erfasst. Alle internen kommunalen Richtlinien, Satzungen sowie interne Verfügungen wurden zum Ende des letzten Jahres hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit der UN- Behindertenrechtskonvention überprüft. Es waren diesbezüglich lediglich einzelne Nachbesserungen bzw. Überarbeitungen erforderlich. Es ist geplant, den Behindertenpolitischen Teilhabeplan zeitnah fortzuschreiben. Mittelverwendung Es stehen jährlich bis zu 110.000 Euro für eine Förderung zur Verfügung. Als ein besonderes Projekt wurde in diesem Jahr die Para Dance WM im Rollstuhltanz in einer Höhe von 25.000 Euro gefördert. Organisiert wurde die Weltmeisterschaft vom internationalen Verband World Para Dance Sport mit Unterstützung der Bundesstadt Bonn. Seitens der Bundesstadt Bonn wurde die Hardtberghalle für die Austragung der Veranstaltung vom 29. November bis 1. Dezember 2019 zur Verfügung gestellt. Es nahmen ca. 210 Athletinnen und Athleten aus 20 Nationen teil.Seite 2 von 6 Seite 3 3. Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO) Frau Nurk stellte die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Verordnung sowie die Änderungen ab Januar 2019 vor. 4. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 der WTG-Beratungs- und Prüfbehörde der Bundesstadt Bonn Frau Oepen stellte die wichtigsten Inhalte des Tätigkeitsberichtes der WTG- Behörde für die Jahre 2017 und 2018 vor. 5. Equal Care Day 2020 Frau Schnerring stellte die Initiative „Equal Care Day“ vor, die Menschen, Organisationen und Institutionen dazu aufruft, einen Aktionstag zu organisieren und zu feiern, der auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Pflegearbeit aufmerksam macht. Der „Equal Care Day“ soll am 29. Februar 2020 stattfinden. 6. Verschiedenes In der letzten Sitzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege gab es die Bitte, die Haltung des Amtes 50 zur Übernahme von doppelten Mietzahlungen bei Einzug in ein Pflegeheim darzustellen bzw. zu klären, wie das Amt für Soziales und Wohnen in solchen Fällen verfährt. Amt 50 beantwortete diese Anfrage wie folgt: Doppelte Mietzahlungen werden als weiterer notwendiger Lebensunterhalt nach § 27 b i.V.m. § 35 SGB XII (BSG Entscheidung: B 8 SO 25/11 R vom 15.11.2012) übernommen, wenn der sofortige Einzug in ein Pflegeheim erforderlich und die Mietzahlungen unvermeidbar waren. Dies wird im Rahmen der Heimaufnahme geprüft. Daneben ist Voraussetzung für eine Übernahme der entstehenden Kosten die Notwendigkeit und Angemessenheit, d.h. dass alles Mögliche und Zumutbare getan werden soll, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (z.B. Suche nach einem Nachmieter, Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages). Weiterhin wurde die Frage gestellt, ob bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung besteht. Das Amt für Soziales und Wohnen beantwortete diese Frage wie folgt: Wird ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt, die für eine gemeinnützige Einrichtung geleistet wird, ist eine Befreiung von den Gebühren möglich. Erforderlich sind dafür eine Bestätigung der betreffenden Einrichtung und ein Nachweis über deren Gemeinnützigkeit.Seite 3 von 6 Seite 4 Ausführliche weitere Informationen zum Thema „Führungszeugnis“ und zum Verfahren finden Sie unter https://www.bonn.de/vv/produkte/Fuehrungszeugnis.php. Das Gremium stimmte der Anregung von Frau Sturm, zukünftige Sitzungen im Großen Sitzungssaal des Rathauses Beuel stattfinden zu lassen, zu. Sitzung am 14. November 2019 Die Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege wurden über folgende Themen informiert: 1. Bericht aus der Altenhilfe Woche der Demenz Die diesjährige „Woche der Demenz“ wurde durch die Bundesstadt Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis sowie das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Region Köln und das südliche Rheinland in der Zeit vom 20. bis 27. September 2019 ausgerichtet. Die erfolgreiche Auftaktveranstaltung hat am 20. September 2019 mit einem gemeinsamen Festakt in den Räumlichkeiten der Steyler Missionare in St. Augustin stattgefunden. Der Aktionstag in Bonn fand am Samstag, 21. September 2019, dem „Welt- Alzheimer-Tag“, im Haus der Bildung statt. Die Veranstaltung war im Vorfeld gut beworben worden und entsprechend gut besucht. Die Rückmeldungen zu diesem Aktionstag, an dem alle Bonner Veranstaltungen gebündelt stattgefunden haben, waren ebenfalls sehr positiv; es haben sich 46 Mitwirkende beteiligt und ungefähr 300 bis 400 Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilgenommen. Aufgrund der positiven Resonanz sollen auch im nächsten Jahr die Bonner Veranstaltungen wieder an einem Aktionstag gebündelt stattfinden. 2. Bericht zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan Es ist geplant, den Behindertenpolitischen Teilhabeplan im nächsten Jahr weiter fortzuschreiben. Hierzu wird aktuell ein Konzept erarbeitet. Es wird auch überlegt, welche Beteiligungsformate man umsetzen kann, um Menschen mit Behinderungen einzubinden. Beteiligt an diesem Prozess ist auch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. Das Konzept für die Fortschreibung soll bis Ende dieses Jahres erarbeitet werden, es wird anschließend in die verwaltungsinterne Abstimmung gegeben und soll im Anschluss im Sozialausschuss beschlossen und auch in der Frühjahrs-Sitzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vorgestellt werden. Angedacht ist perspektivisch ein längerer Prozess der Fortschreibung, in dessen Rahmen es beispielsweise Veranstaltungen in den einzelnen Quartieren und Stadtteilen mit verschiedenen Beteiligungsformaten geben soll. 3. HeimbedürftigkeitsprüfungenSeite 4 von 6 Seite 5 Bereits seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Heimaufnahmeverfahren. Ein Antrag auf Feststellung der Heimbedürftigkeit (mittels des entsprechenden Vordrucks) ist zwingend beim Sachgebiet 50-231 / 50-232 (Heimhilfe) zu stellen, bevor eine Aufnahme in eine Alters- oder Pflegeeinrichtung erfolgen kann. Die Prüfung der Heimbedürftigkeit erfolgt durch die Bonner Altenhilfe. Bei einem nachgewiesenen Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Pflegegrad 3 (ab 76 Jahren) wird die Heimbedürftigkeit unterstellt. In diesen Fällen ist der oben genannte Vordruck nicht erforderlich. 4. Vorstellung der neuen Tagespflege “Tagestreff Gemeinsam gehen” Frau Krause stellte die Tagespflege „Tagestreff Gemeinsam gehen“ vor. 5. Vorstellung des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Region Köln und das südliche Rheinland Frau Diederich-Cujai stellte das neu entstandene Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Region Köln und das südliche Rheinland vor. 6. Die ergänzende Kinderbetreuung als Baustein zur Fachkräftesicherung Frau Stahl stellte das Projekt „Sonne, Mond und Sterne – ergänzende Kinderbetreuung“ vor. 7. Verschiedenes Aufnahme des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Region Köln und das südliche Rheinland als ständiges Mitglied in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz hat am 26. September 2019 per E-Mail eine Aufnahme in das Gremium bei der Geschäftsstelle beantragt. Gemäß § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege können weitere Mitglieder auf schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle zur Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zugelassen werden (…). Insofern gibt es seitens der Geschäftsstelle keine Einwände gegen den Antrag. Die Vorsitzende stellte im Rahmen der Abstimmung fest, dass das Gremium einstimmig für eine Aufnahme votierte, so dass der Antrag am 11. Februar 2020 dem Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen der Bundesstadt Bonn zur Entscheidung vorgelegt werden kann. 8. Vorstellung des Projekts „Gesundheitliche Versorgungsplanung geht uns alle an!“Seite 5 von 6 Seite 6 Frau Beu und Herr Dr. Grützner stellten ihr Projekt „Gesundheitliche Versorgungsplanung geht uns alle an!“ vor. Ausblick Die nächsten Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege finden im Jahr 2020 am 25. März sowie am 7. Oktober statt. Weitere Informationen zu einzelnen Themen oder vorgestellten Projekten können auf Anfrage seitens der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung gestellt werden. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de