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191107 · Mitteilungsvorlage

Kommunale Konferenz Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn -Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019

Nummer
191107
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 11.02.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
191107
Kommunale Konferenz Alter und Pflege der
Bundesstadt Bonn
- Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
11.02.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß § 8 Absatz 5 APG NRW ist dem zuständigen Ministerium zum 31.
Dezember eines jeden Jahres über die Ergebnisse der Beratungen der
Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zu berichten.
Vorab wird der Tätigkeitsbericht den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales,
Migration, Gesundheit und Wohnen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Bericht über die laufende Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und
Pflege:
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege hat im vergangenen Jahr am 10.
April und am 14. November getagt.
Inhalte der Sitzungen waren:
Sitzung am 10. April 2019
1. Bericht aus der Altenhilfe
Neuausrichtung der Stiftung Bonner Altenhilfe
Unter Bezug auf den 1967 vom Rat der Stadt Bonn verabschiedeten und 2009
überarbeiteten „Altenplan“ wurde im November 1967 die Stiftung Bonner
Altenhilfe gegründet, die durch ein regelmäßig tagendes Kuratorium vertreten
wird. Ziel der Stiftung war und ist es, unabhängig von der städtischen
Finanzlage Geldreserven zu schaffen/vorzuhalten, damit die Lebenssituation
älterer Menschen in Bonn angenehm und möglichst sorgenfrei gestaltet werden
kann.
Aus dem durch Spenden von Privatpersonen und Firmen sowie Zuwendungen
der Sparkasse Bonn angewachsenen Stiftungskapital werden als laufende
Ausgaben freiwillige Angebote für Seniorinnen und Senioren in Bonn
sichergestellt. Zudem werden auf Antrag auch innovative Projekte und
Maßnahmen gefördert, die die bestehenden Angebote ergänzen. Die
Betreuung älterer Bürgerinnen und Bürger steht immer im Fokus.
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 6

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Im vergangenen Jahr hat sich das Kuratorium nochmals mit der zukünftigen
Ausrichtung der Kuratoriumsarbeit und Präzisierung der Förderaktivitäten der
Stiftung auseinandergesetzt und in der letzten Sitzung am 28. November 2018
einstimmig neue Leitlinien zur Verwendung der Stiftungsmittel und zur Rolle
des Kuratoriums beschlossen.
Dementsprechend wird die zukünftige Förderung dreigeteilt erfolgen:
Wie bisher:
Dauerförderung: beispielsweise Bezuschussung des Mittagstisches und
der Fußpflege;
 Projektförderung: beispielsweise Musik- und Kunstprojekte,
Zuschusszahlungen für die Ausstattung von
Seniorengemeinschaftseinrichtungen.
Neu hinzugekommen:
Schwerpunktförderung: zur Fortentwicklung von Aufgabenfeldern und
Konzepten in der Bonner Altenhilfe.
Durch die neue Schwerpunktförderung sollen zukünftig auch größere und
mehrjährige Projekte gefördert werden können. Hierbei werden maximal drei
Schwerpunkte parallel gefördert. Die Schwerpunktfestsetzung erfolgt auf
Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss erfolgt eine Beratung und
abschließend der entsprechende Beschluss durch das Kuratorium der Stiftung
Bonner Altenhilfe.
2. Bericht zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan
Allgemeines
Es werden derzeit die aktuellen Umsetzungsstände erfasst. Alle internen
kommunalen Richtlinien, Satzungen sowie interne Verfügungen wurden zum
Ende des letzten Jahres hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit der UN-
Behindertenrechtskonvention überprüft. Es waren diesbezüglich lediglich
einzelne Nachbesserungen bzw. Überarbeitungen erforderlich. Es ist geplant,
den Behindertenpolitischen Teilhabeplan zeitnah fortzuschreiben.
Mittelverwendung
Es stehen jährlich bis zu 110.000 Euro für eine Förderung zur Verfügung. Als
ein besonderes Projekt wurde in diesem Jahr die Para Dance WM im
Rollstuhltanz in einer Höhe von 25.000 Euro gefördert. Organisiert wurde die
Weltmeisterschaft vom internationalen Verband World Para Dance Sport mit
Unterstützung der Bundesstadt Bonn. Seitens der Bundesstadt Bonn wurde die
Hardtberghalle für die Austragung der Veranstaltung vom 29. November bis 1.
Dezember 2019 zur Verfügung gestellt. Es nahmen ca. 210 Athletinnen und
Athleten aus 20 Nationen teil.Seite 2 von 6

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3. Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung
im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur
in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO)
Frau Nurk stellte die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Verordnung sowie
die Änderungen ab Januar 2019 vor.
4. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 der WTG-Beratungs- und
Prüfbehörde der Bundesstadt Bonn
Frau Oepen stellte die wichtigsten Inhalte des Tätigkeitsberichtes der WTG-
Behörde für die Jahre 2017 und 2018 vor.
5. Equal Care Day 2020
Frau Schnerring stellte die Initiative „Equal Care Day“ vor, die Menschen,
Organisationen und Institutionen dazu aufruft, einen Aktionstag zu organisieren
und zu feiern, der auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von
Pflegearbeit aufmerksam macht. Der „Equal Care Day“ soll am 29. Februar
2020 stattfinden.
6. Verschiedenes
In der letzten Sitzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege gab es die
Bitte, die Haltung des Amtes 50 zur Übernahme von doppelten Mietzahlungen
bei Einzug in ein Pflegeheim darzustellen bzw. zu klären, wie das Amt für
Soziales und Wohnen in solchen Fällen verfährt.
Amt 50 beantwortete diese Anfrage wie folgt:
Doppelte Mietzahlungen werden als weiterer notwendiger Lebensunterhalt
nach § 27 b i.V.m. § 35 SGB XII (BSG Entscheidung: B 8 SO 25/11 R vom
15.11.2012) übernommen, wenn der sofortige Einzug in ein Pflegeheim
erforderlich und die Mietzahlungen unvermeidbar waren. Dies wird im Rahmen
der Heimaufnahme geprüft. Daneben ist Voraussetzung für eine Übernahme
der entstehenden Kosten die Notwendigkeit und Angemessenheit, d.h. dass
alles Mögliche und Zumutbare getan werden soll, um die Aufwendungen für die
frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (z.B. Suche nach einem
Nachmieter, Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages).
Weiterhin wurde die Frage gestellt, ob bei Ausübung einer ehrenamtlichen
Tätigkeit die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung besteht.
Das Amt für Soziales und Wohnen beantwortete diese Frage wie folgt:
Wird ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit
benötigt, die für eine gemeinnützige Einrichtung geleistet wird, ist eine
Befreiung von den Gebühren möglich. Erforderlich sind dafür eine Bestätigung
der betreffenden Einrichtung und ein Nachweis über deren Gemeinnützigkeit.Seite 3 von 6

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Ausführliche weitere Informationen zum Thema „Führungszeugnis“ und zum
Verfahren finden Sie unter
https://www.bonn.de/vv/produkte/Fuehrungszeugnis.php.
Das Gremium stimmte der Anregung von Frau Sturm, zukünftige Sitzungen im
Großen Sitzungssaal des Rathauses Beuel stattfinden zu lassen, zu.
Sitzung am 14. November 2019
Die Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege wurden über
folgende Themen informiert:
1. Bericht aus der Altenhilfe
Woche der Demenz
Die diesjährige „Woche der Demenz“ wurde durch die Bundesstadt Bonn, den
Rhein-Sieg-Kreis sowie das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Region
Köln und das südliche Rheinland in der Zeit vom 20. bis 27. September 2019
ausgerichtet. Die erfolgreiche Auftaktveranstaltung hat am 20. September 2019
mit einem gemeinsamen Festakt in den Räumlichkeiten der Steyler Missionare
in St. Augustin stattgefunden.
Der Aktionstag in Bonn fand am Samstag, 21. September 2019, dem „Welt-
Alzheimer-Tag“, im Haus der Bildung statt. Die Veranstaltung war im Vorfeld
gut beworben worden und entsprechend gut besucht. Die Rückmeldungen zu
diesem Aktionstag, an dem alle Bonner Veranstaltungen gebündelt
stattgefunden haben, waren ebenfalls sehr positiv; es haben sich 46
Mitwirkende beteiligt und ungefähr 300 bis 400 Besucherinnen und Besucher
an den Veranstaltungen teilgenommen.
Aufgrund der positiven Resonanz sollen auch im nächsten Jahr die Bonner
Veranstaltungen wieder an einem Aktionstag gebündelt stattfinden.
2. Bericht zum Behindertenpolitischen Teilhabeplan
Es ist geplant, den Behindertenpolitischen Teilhabeplan im nächsten Jahr
weiter fortzuschreiben. Hierzu wird aktuell ein Konzept erarbeitet. Es wird auch
überlegt, welche Beteiligungsformate man umsetzen kann, um Menschen mit
Behinderungen einzubinden. Beteiligt an diesem Prozess ist auch die
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
Das Konzept für die Fortschreibung soll bis Ende dieses Jahres erarbeitet
werden, es wird anschließend in die verwaltungsinterne Abstimmung gegeben
und soll im Anschluss im Sozialausschuss beschlossen und auch in der
Frühjahrs-Sitzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vorgestellt
werden.
Angedacht ist perspektivisch ein längerer Prozess der Fortschreibung, in
dessen Rahmen es beispielsweise Veranstaltungen in den einzelnen
Quartieren und Stadtteilen mit verschiedenen Beteiligungsformaten geben soll.
3. HeimbedürftigkeitsprüfungenSeite 4 von 6

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Bereits seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Heimaufnahmeverfahren. Ein
Antrag auf Feststellung der Heimbedürftigkeit (mittels des entsprechenden
Vordrucks) ist zwingend beim Sachgebiet 50-231 / 50-232 (Heimhilfe) zu
stellen, bevor eine Aufnahme in eine Alters- oder Pflegeeinrichtung erfolgen
kann. Die Prüfung der Heimbedürftigkeit erfolgt durch die Bonner Altenhilfe. Bei
einem nachgewiesenen Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Pflegegrad 3 (ab 76
Jahren) wird die Heimbedürftigkeit unterstellt. In diesen Fällen ist der oben
genannte Vordruck nicht erforderlich.
4. Vorstellung der neuen Tagespflege “Tagestreff Gemeinsam gehen”
Frau Krause stellte die Tagespflege „Tagestreff Gemeinsam gehen“ vor.
5. Vorstellung des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Region Köln
und das südliche Rheinland
Frau Diederich-Cujai stellte das neu entstandene Regionalbüro Alter, Pflege
und Demenz Region Köln und das südliche Rheinland vor.
6. Die ergänzende Kinderbetreuung als Baustein zur Fachkräftesicherung
Frau Stahl stellte das Projekt „Sonne, Mond und Sterne – ergänzende
Kinderbetreuung“ vor.
7. Verschiedenes
Aufnahme des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Region Köln und
das südliche Rheinland als ständiges Mitglied in die Kommunale
Konferenz Alter und Pflege
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz hat am 26. September 2019 per
E-Mail eine Aufnahme in das Gremium bei der Geschäftsstelle beantragt.
Gemäß § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter
und Pflege können weitere Mitglieder auf schriftlichen Antrag an die
Geschäftsstelle zur Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zugelassen
werden (…). Insofern gibt es seitens der Geschäftsstelle keine Einwände gegen
den Antrag.
Die Vorsitzende stellte im Rahmen der Abstimmung fest, dass das Gremium
einstimmig für eine Aufnahme votierte, so dass der Antrag am 11. Februar
2020 dem Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen der
Bundesstadt Bonn zur Entscheidung vorgelegt werden kann.
8. Vorstellung des Projekts „Gesundheitliche Versorgungsplanung geht
uns alle an!“Seite 5 von 6

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Frau Beu und Herr Dr. Grützner stellten ihr Projekt „Gesundheitliche
Versorgungsplanung geht uns alle an!“ vor.
Ausblick
Die nächsten Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege finden im
Jahr 2020 am 25. März sowie am 7. Oktober statt.
Weitere Informationen zu einzelnen Themen oder vorgestellten Projekten
können auf Anfrage seitens der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung
gestellt werden.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 21:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de