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191103-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Temporeduzierung (30 km/h) auf der Bertra-Lungstras-Straße in Tannenbusch

Nummer
191103-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 191103 Temporeduzierung (30 km/h) auf der Bertra-Lungstras-Straße in Tannenbusch

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191103-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Temporeduzierung (30 km/h) auf der Bertra-
Lungstras-Straße in Tannenbusch
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Sachverhalt wurde durch die Verwaltung und Polizei geprüft. Danach ist
eine Reduzierung auf Tempo 30 nicht zulässig.
Mangels schützenswerter Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten
etc.) unmittelbar an der Straße und mangels qualifizierter Gefahrenlage
(Unfallhäufungsstellen), kann dem Anliegen nicht entsprochen werden. Ebenso
liegen keine Grundlagen zur Reduzierung der Geschwindigkeit aus Gründen
zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm (§ 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 3 StVO) vor.
Anlage/n
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