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191099 · Antrag

Verbesserung der Fahrradinfrastruktur

Nummer
191099
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.01.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 11.03.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 191099-1 ST Verbesserung der Fahrradinfrastruktur

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Antrag
öffentlich
191099
Antragsteller/in:
Felix Kopinski, Dr. Carsten Euwens, Valentin Brückel, Die Sozialliberalen
Verbesserung der Fahrradinfrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Empfehlung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung entwirft eine Rahmenplanung zur Umsetzung eines
durchgängigen Radwegenetztes, welches alle Ortsteile miteinander verbindet.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf großzügig angelegte Hauptradwege auf
der Nord-Süd- sowie Ost-West-Achse zu richten. Das Radwegenetz ist auch an
hochfrequentierten Orten unterbrechungsfrei zu nutzen.
2. Die Verwaltung erarbeitet eine Rahmenplanung, um in den nächsten vier
Jahren mindestens 20 Kilometer neue Radwege entstehen zu lassen. Die
Radwege sind durch bauliche Maßnahmen von den anderen Verkehrsarten
getrennt, sodass sie vom Befahren durch den MIV und der Nutzung des
Fußgängerverkehrs gesichert sind.
3. Schutzstreifen, die nicht eine Mindestbreite von 1,25 Meter aufweisen,
werden unverzüglich entfernt.
4. Bei Einmündungen und Kreuzungen werden Rad- und Fußwege ohne
Höhenunterschied weitergeführt oder die Bordsteinkante auf ein Mindestmaß
reduziert. Dieser Standard ist bei allen Neubauprojekten einzuhalten. Zusätzlich
werden jedes Jahr zwanzig Einmündungen und Kreuzungen, die nicht diesem
Standard entsprechen, umgestaltet.
5. Die Verwaltung entwirft ein Konzept, dass die Schaffung von 20.000
Fahrradstellplätze in den nächsten zehn Jahren vorsieht. Dabei ist besonderes
Augenmerk auf hochfrequentierte Orte wie Bahnhöfe und ÖPNV-Knotenpunkte
zu legen. 5000 der 20.000 Radstellplätze werden als abschließbare
Fahrradboxen eingerichtet.Seite 1 von 3

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6. Radwege und Hauptfußwege sind bevorzugt von Witterungseinflüssen
(Schnee, Eis, Laub) freizuhalten. Beim Winterdienst und der Reinigung vom
Laub erhalten Radwege und Hauptfußwege Vorrang vor Straßen, die
hauptsächlich vom MIV genutzt werden. Die Verwaltung entwirft eine
Prioritätenliste und prüft die Umsetzung gemäß dieser Vorgaben.
Begründung
zu 1.: In der Vergangenheit wurden Radwege oftmals nicht dort angelegt, wo
der größte Bedarf bestand, sondern wo sie den MIV möglichst wenig
behindern. Durch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist ein kaum
zusammenhängendes und uneinheitliches Radwegenetz entstanden. Bonn
braucht jedoch eine sichere und attraktive Fahrradinfrastruktur, um den Anteil
des Radverkehrs im Modal Split zu steigern und somit die Folgen des
Klimawandels abschwächen zu können.
zu 2.: Bonn weist überdurchschnittlich viele Wege auf, die von den
verschiedenen Verkehrsarten gemeinsam genutzt werden. Dies betrifft Straßen
mit Schutzstreifen und Fahrradstraßen, die gemeinsam vom MIV und
Radverkehr genutzt werden sowie Gehwege, die zur Mitbenutzung des
Radverkehrs ausgewiesen sind. Da diese Praxis ein erhebliches Konflikt- und
Unfallrisiko birgt, sollte die Verkehrsinfrastruktur so gestaltet werden, dass MIV,
Fahrradverkehr und FußgängerInnen eigene Spuren zur Verfügung gestellt
werden.
zu 3.: In Bonn existieren Schutzstreifen, die nicht der in den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (EPA) geforderten Mindestbreite von 1,25 Meter
entsprechen. Dies betrifft beispielsweise den Schutzstreifen auf der Strecke
vom Stadthaus zum Bertha-von-Suttner-Platz, der an vielen Stellen lediglich 80
Zentmeter breit ist. Da Fahrräder in der Regel zwischen 50 und 80 Zentimetern
breit sind und die RadfahrerInnen einen Sicherheitsabstand zur Bordsteinkante
einhalten müssen, ist ein legales Befahren des Schutzstreifens de facto nicht
möglich.
zu. 4.: Neben dem mangelhaften Radwegenetz wird der Verkehrsfluss durch
nicht fahrradgerecht ausgebaute Einmündungen und Kreuzungen behindert.
Beim Überfahren von Bordsteinkanten mit hohen Geschwindigkeiten reicht
bereits ein Höhenunterschied von wenigen Zentimetern aus, um
RadfahrerInnen das schnelle Vorankommen von zu erschweren. Zur
Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs ist eine Anpassung der vorhandenen
Verkehrsinfrastruktur notwendig.
zu 5.: Fahrraddiebstähle stellen eines der Hauptprobleme dar, die Menschen
davon abhalten Arbeitswege entweder komplett mit dem Fahrrad
zurückzulegen oder zumindest bis zur Haltestelle zu fahren, um dort auf dem
ÖPNV zu wechseln.Seite 2 von 3

Seite 3
Um Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen, muss es an
hochfrequentierten Orten wie Bahnhöfen und ÖPNV-Knotenpunkten sichere
Fahrradstellplätze in ausreichender Zahl geben.
zu 6.: Fuß- und Radwege werden in Herbst und Winter oftmals nicht oder nur
unzureichend von Laub und Schnee freigehalten. Dabei ist eine sichere,
ganzjährige Nutzung der Fahrradwege ein gewichtiger Grund, warum
BürgerInnen auf das Auto verzichten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de