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191095-2 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte

Nummer
191095-2
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
01.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3,2 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 191095 Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
191095-2
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der
eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang
Tannenbusch-Mitte
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Entscheidung ist dringlich, da die Maßnahme im laufenden Jahr
abgeschlossen werden muss, um Städtebaufördermittel erhalten zu können.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der städtebaulichen und
kriminalpräventiven Ziele der „Sozialen Stadt“ in Neu-Tannenbusch die auf
der Brückenplatte über der Stadtbahntrasse stehenden Ladenlokale zu
beseitigen. Hierzu sind die grundbuchlich zugunsten des Eigentümers des
Tannenbusch-Centers gesicherten Nutzungsrechte für eine Fläche auf der
Brückenplatte zu erwerben und der Abbruch der beiden aufstehenden
Ladenlokale zu finanzieren.
2. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Bereitstellung von
Haushaltsmitteln in Höhe von 306.200 € und dem in der Begründung
enthaltenen Deckungsvorschlag wird zugestimmt.
Begründung
Die Aufweitung des Eingangsbereiches zur Stadtbahnhaltestelle ist im Rahmen
des Förderprogrammes „Soziale Stadt“ als städtebauliche und
kriminalpräventive Maßnahme (Beseitigung eines Angstraumes) zur
Aufwertung des Platzbereiches vor dem Stadtbahnzugang als Ziel formuliert
worden und weiterhin in die aktuelle Fortschreibung des Integrierten
Handlungskonzeptes mit aufgenommen worden (DS.Nr. 1910819). Während
auf der östlichen Seite der Brückenplatte die erforderliche städtebauliche
Neuordnung im Zuge der Überplanung des Geländes des ehemaligen Möbel-Seite 1 von 6

Seite 2
Boss-Standortes und des Sparkassengebäudes bereits in der Umsetzung ist,
konnte eine vergleichbare Neuordnung auf der Westseite bisher nicht erreicht
werden. Hier verdeckt der eingeschossige Anbau mit zwei Ladenlokalen den
Vorbereich des Treppenabgangs und bildet so einen schwer einsehbaren
Bereich. Im Rahmen des letzten Bauabschnittes zur Sanierung und
Modernisierung des Tannenbusch-Centers beabsichtigte der Eigentümer u.a.
auch diesen Anbau zu sanieren. Hierdurch würde die heutige unbefriedigende
Situation um den Stadtbahnzugang verfestigt. Erst nach einem Wechsel in der
Eigentümerschaft des Tannenbusch-Centers konnte in diesem Jahr eine neue
Gesprächsbasis hergestellt werden und ein grundsätzliches Einvernehmen zur
Durchführung der Maßnahme erzielt werden.
Vorgesehen ist der Abbruch der eingeschossigen Ladenlokale und die
Pflasterung des freiwerdenden Platzbereiches entsprechend der Neugestaltung
des gesamten Vorplatzbereiches des Tannenbusch-Centers mit einem
einheitlichen Pflasterbelag. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist der Erwerb
des den Eigentümer des Tannenbusch-Centers begünstigenden grundbuchlich
gesicherten dinglichen Rechtes zur Nutzung der Brückenplatte durch ein
Bauwerk und des Rechtes, dieses Bauwerk zu haben, zu halten und zu
unterhalten erforderlich.
Der Gutachterausschuss für Grundstücksbewertung der Bundesstadt Bonn hat
den Wert des Anbaus einschließlich des unbefristeten und unentgeltlichen
dinglichen Nutzungsrechtes für die ca. 60 qm große Nutzfläche nach dem
Ertragswertverfahren mit 256.000 € zum Wertermittlungsstichtag 14.11.2018
ermittelt. Es sind bereits Gespräche mit der Eigentümerin geführt worden. Die
Eigentümerin würde dieses Angebot annehmen und den Mietern der beiden
Ladenlokale adäquate andere Mietflächen im Tannenbusch-Center zur
Verfügung stellen. Die Kosten für den Abbruch der beiden Ladenlokale sind von
der Eigentümerin auf Basis von ihr eingeholter Angebote mit 50.200 €
veranschlagt worden. Insgesamt sind somit 306.200 € bereitzustellen.
Hinsichtlich der baulichen Abläufe ist es aus Gründen der
Baustellenkoordinierung sinnvoll, den Abbruch der Ladenlokale im Zuge der
Sanierungsmaßnahme des Tannenbusch-Centers vorzunehmen. Zudem wird
zeitgleich die Oppelner Straße umgebaut (DS.Nr. 1811627) und mit dem
Bauvorhaben an der Hermannstädter Straße (DS. Nr. 1912384) wird auch der
Zentrumsbereich östlich der Bahntrasse grundlegend neugestaltet.
Die Förderfähigkeit dieser Maßnahme wurde seitens der Bezirksregierung noch
nicht bestätigt. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Maßnahme
dem Grunde nach förderfähig ist. Allerdings muss auch bei positiver
Beurteilung der Förderfähigkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon
ausgegangen werden, dass die aus dem Programm „Soziale Stadt“ für
Tannenbusch noch verfügbaren Mittel durch die Maßnahmen „Umbau Oppelner
Straße“, „KVP Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße“ und „Umgestaltung der
Brücke KBE-Dreieck“ verbraucht werden, soweit diese zeitgerecht im Laufe des
kommenden Jahres abgeschlossen und abgerechnet werden. Sollte es hierbei
allerdings zu zeitlichen Verzögerungen kommen, könnten im Falle einer
positiven Bewertung seitens der Bezirksregierung Fördermittel zugunsten
dieser Maßnahme umgeschichtet werden. Da der Kauf des Nutzungsrechtes
auf der Brückenplatte und der Abbruch der Kioske als vorbereitende
Maßnahmen zur Fertigstellung der Gesamtgestaltung des öffentlichen RaumesSeite 2 von 6

Seite 3
in diesem Bereich anzusehen und damit förderunschädlich sind, könnten diese
Maßnahmen nach Beschlussfassung zeitnah umgesetzt werden.
Der Projektbeirat „Soziale Stadt Tannenbusch“ wurde durch die Verwaltung
über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten und befürwortet die
Maßnahme.
Die notwendigen Haushaltsmittel von voraussichtlich 306.200 € werden
zunächst aus dem Ankaufstitel des Amtes 03 zur Verfügung gestellt. Bei einer
positiven Förderaussage werden die Fördergelder für diese Maßnahme dem
Ankaufstitel zugebucht.
- - -
Der Wirtschaftsausschuss (26.02.), die BV Bonn (03.03.) und der
Planungsausschuss (11.03.) haben eine entsprechende Beschlussempfehlung
abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.28 Liegenschaftsmanagement 1.01.28.01 Grundstücksveräußerung u. –
belastung, Erwerb v.
Grundstücken und Rechten
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
256.000,00
50.200,00
5230001281000/
78.2100
5231281000/
78.5200
2020
2020
5660712012334/
78.5200
5660812013191/
78.5200
Einzahlungen 0,00
Investiver
Finanzsaldo
306.200,00Seite 3 von 6

Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
25.03.2020/01.04.2020 gez. Sridharan gez. Thomas
Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r
Anlage/n
1 Visualisierung Stadtbahnzugang (öffentlich)
2 Luftbildausschnitt mit Kennzeichnung der Fläche (öffentlich)Seite 4 von 6

Blick Oppelner Straße,
Richtung Zugang
Stadtbahnhaltestelle
NEU-TANNENBUSCH MITTE - HEUTE
Situation nach Abschluss
der Baumaßnahmen
 Sanierung Tannenbusch-
Center 2. Bauabschnitt
 Bauvorhaben Wohnen und
Sparkasse
 Umgestaltung Oppelner Straße
Bonn-61-2
Nov. 2019
NEU-TANNENBUSCH MITTE - VISUALISIERUNGSeite 5 von 6

Auszug aus der Luftbildkarte
der Bundesstadt Bonn mit Kennzeichnung
des abzubrechenden Gebäudeteils
Stadtbahn-
haltestelle
Rheinuferbahn
Bereich des ab-
zubrechenden
Gebäudeteils
Zugang zur
Stadtbahn-
haltestelleSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 19:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de