191095-2 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte
Kerndaten
- Nummer
- 191095-2
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 01.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 191095-2 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung ist dringlich, da die Maßnahme im laufenden Jahr abgeschlossen werden muss, um Städtebaufördermittel erhalten zu können. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der städtebaulichen und kriminalpräventiven Ziele der „Sozialen Stadt“ in Neu-Tannenbusch die auf der Brückenplatte über der Stadtbahntrasse stehenden Ladenlokale zu beseitigen. Hierzu sind die grundbuchlich zugunsten des Eigentümers des Tannenbusch-Centers gesicherten Nutzungsrechte für eine Fläche auf der Brückenplatte zu erwerben und der Abbruch der beiden aufstehenden Ladenlokale zu finanzieren. 2. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 306.200 € und dem in der Begründung enthaltenen Deckungsvorschlag wird zugestimmt. Begründung Die Aufweitung des Eingangsbereiches zur Stadtbahnhaltestelle ist im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Stadt“ als städtebauliche und kriminalpräventive Maßnahme (Beseitigung eines Angstraumes) zur Aufwertung des Platzbereiches vor dem Stadtbahnzugang als Ziel formuliert worden und weiterhin in die aktuelle Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes mit aufgenommen worden (DS.Nr. 1910819). Während auf der östlichen Seite der Brückenplatte die erforderliche städtebauliche Neuordnung im Zuge der Überplanung des Geländes des ehemaligen Möbel-Seite 1 von 6 Seite 2 Boss-Standortes und des Sparkassengebäudes bereits in der Umsetzung ist, konnte eine vergleichbare Neuordnung auf der Westseite bisher nicht erreicht werden. Hier verdeckt der eingeschossige Anbau mit zwei Ladenlokalen den Vorbereich des Treppenabgangs und bildet so einen schwer einsehbaren Bereich. Im Rahmen des letzten Bauabschnittes zur Sanierung und Modernisierung des Tannenbusch-Centers beabsichtigte der Eigentümer u.a. auch diesen Anbau zu sanieren. Hierdurch würde die heutige unbefriedigende Situation um den Stadtbahnzugang verfestigt. Erst nach einem Wechsel in der Eigentümerschaft des Tannenbusch-Centers konnte in diesem Jahr eine neue Gesprächsbasis hergestellt werden und ein grundsätzliches Einvernehmen zur Durchführung der Maßnahme erzielt werden. Vorgesehen ist der Abbruch der eingeschossigen Ladenlokale und die Pflasterung des freiwerdenden Platzbereiches entsprechend der Neugestaltung des gesamten Vorplatzbereiches des Tannenbusch-Centers mit einem einheitlichen Pflasterbelag. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist der Erwerb des den Eigentümer des Tannenbusch-Centers begünstigenden grundbuchlich gesicherten dinglichen Rechtes zur Nutzung der Brückenplatte durch ein Bauwerk und des Rechtes, dieses Bauwerk zu haben, zu halten und zu unterhalten erforderlich. Der Gutachterausschuss für Grundstücksbewertung der Bundesstadt Bonn hat den Wert des Anbaus einschließlich des unbefristeten und unentgeltlichen dinglichen Nutzungsrechtes für die ca. 60 qm große Nutzfläche nach dem Ertragswertverfahren mit 256.000 € zum Wertermittlungsstichtag 14.11.2018 ermittelt. Es sind bereits Gespräche mit der Eigentümerin geführt worden. Die Eigentümerin würde dieses Angebot annehmen und den Mietern der beiden Ladenlokale adäquate andere Mietflächen im Tannenbusch-Center zur Verfügung stellen. Die Kosten für den Abbruch der beiden Ladenlokale sind von der Eigentümerin auf Basis von ihr eingeholter Angebote mit 50.200 € veranschlagt worden. Insgesamt sind somit 306.200 € bereitzustellen. Hinsichtlich der baulichen Abläufe ist es aus Gründen der Baustellenkoordinierung sinnvoll, den Abbruch der Ladenlokale im Zuge der Sanierungsmaßnahme des Tannenbusch-Centers vorzunehmen. Zudem wird zeitgleich die Oppelner Straße umgebaut (DS.Nr. 1811627) und mit dem Bauvorhaben an der Hermannstädter Straße (DS. Nr. 1912384) wird auch der Zentrumsbereich östlich der Bahntrasse grundlegend neugestaltet. Die Förderfähigkeit dieser Maßnahme wurde seitens der Bezirksregierung noch nicht bestätigt. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Maßnahme dem Grunde nach förderfähig ist. Allerdings muss auch bei positiver Beurteilung der Förderfähigkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die aus dem Programm „Soziale Stadt“ für Tannenbusch noch verfügbaren Mittel durch die Maßnahmen „Umbau Oppelner Straße“, „KVP Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße“ und „Umgestaltung der Brücke KBE-Dreieck“ verbraucht werden, soweit diese zeitgerecht im Laufe des kommenden Jahres abgeschlossen und abgerechnet werden. Sollte es hierbei allerdings zu zeitlichen Verzögerungen kommen, könnten im Falle einer positiven Bewertung seitens der Bezirksregierung Fördermittel zugunsten dieser Maßnahme umgeschichtet werden. Da der Kauf des Nutzungsrechtes auf der Brückenplatte und der Abbruch der Kioske als vorbereitende Maßnahmen zur Fertigstellung der Gesamtgestaltung des öffentlichen RaumesSeite 2 von 6 Seite 3 in diesem Bereich anzusehen und damit förderunschädlich sind, könnten diese Maßnahmen nach Beschlussfassung zeitnah umgesetzt werden. Der Projektbeirat „Soziale Stadt Tannenbusch“ wurde durch die Verwaltung über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten und befürwortet die Maßnahme. Die notwendigen Haushaltsmittel von voraussichtlich 306.200 € werden zunächst aus dem Ankaufstitel des Amtes 03 zur Verfügung gestellt. Bei einer positiven Förderaussage werden die Fördergelder für diese Maßnahme dem Ankaufstitel zugebucht. - - - Der Wirtschaftsausschuss (26.02.), die BV Bonn (03.03.) und der Planungsausschuss (11.03.) haben eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.28 Liegenschaftsmanagement 1.01.28.01 Grundstücksveräußerung u. – belastung, Erwerb v. Grundstücken und Rechten Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 256.000,00 50.200,00 5230001281000/ 78.2100 5231281000/ 78.5200 2020 2020 5660712012334/ 78.5200 5660812013191/ 78.5200 Einzahlungen 0,00 Investiver Finanzsaldo 306.200,00Seite 3 von 6 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 25.03.2020/01.04.2020 gez. Sridharan gez. Thomas Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r Anlage/n 1 Visualisierung Stadtbahnzugang (öffentlich) 2 Luftbildausschnitt mit Kennzeichnung der Fläche (öffentlich)Seite 4 von 6 Blick Oppelner Straße, Richtung Zugang Stadtbahnhaltestelle NEU-TANNENBUSCH MITTE - HEUTE Situation nach Abschluss der Baumaßnahmen Sanierung Tannenbusch- Center 2. Bauabschnitt Bauvorhaben Wohnen und Sparkasse Umgestaltung Oppelner Straße Bonn-61-2 Nov. 2019 NEU-TANNENBUSCH MITTE - VISUALISIERUNGSeite 5 von 6 Auszug aus der Luftbildkarte der Bundesstadt Bonn mit Kennzeichnung des abzubrechenden Gebäudeteils Stadtbahn- haltestelle Rheinuferbahn Bereich des ab- zubrechenden Gebäudeteils Zugang zur Stadtbahn- haltestelleSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de