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191095-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte

Nummer
191095-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.02.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191095 Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191095-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der
eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang
Tannenbusch-Mitte
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 26.02.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
11.03.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.03.2020 Kenntnisnahme
Rat 26.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Abfassung der Beschlussvorlage sind die Gespräche mit der
Bezirksregierung über die Förderfähigkeit der Maßnahme weitergeführt worden.
Mittlerweile wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt. Die Verwaltung
bereitet derzeit den erforderlichen Antrag auf Änderung der Zweckbestimmung
von im Jahr 2020 noch abrufbaren Fördermitteln aus dem letzten
Jahresförderbescheid 2016 der „Sozialen Stadt Neu-Tannenbusch“ vor, der im
Falle der Beschlussfassung kurzfristig gestellt würde. Voraussetzung für die
Förderung ist die Umsetzung der Maßnahme noch im laufenden Jahr. Die
Fördermittel werden verfügbar, da für die Maßnahme „Umbau der Oppelner
Straße“ entgegen der Einschätzung zum Zeitpunkt des Beginns des Projekts
„Soziale Stadt Neu-Tannenbusch“ Beiträge nach KAG erhoben werden
müssen, die bei der Förderung wegen des Prinzips der Subsidiarität in Abzug
gebracht werden müssen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de