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191077-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gewässer in Hardtberg

Nummer
191077-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.01.2020 Kenntnisnahme
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  1. 191077 Gewässer in Hardtberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191077-1 ST
Gewässer in Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 28.01.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bereits vor der Erstellung des von der Bezirksregierung genehmigten und dem
Rat beschlossenen Umsetzungsfahrplans zur Wasserrahmenrichtlinie wurde
auf der Grundlage des Bachentwicklungsplanes für die Bäche in Bonn das Ziel
des guten ökologischen Zustandes verfolgt. Dieser 1988 aufgestellte und 2008
fortgeschriebene Bachentwicklungsplan betrachtet alle Bäche, während die
Wasserrahmenrichtlinie nur die größeren Bäche (Einzugsgebiet über 10 km²)
behandelt.
Zu 1.
Der ökologische Zustand ergibt sich aus dem Vergleich des Bestands der im
Wasser lebenden Organismen mit einem Bestand, der natürlicherweise dort
vorhanden sein sollte. Die Lebensgemeinschaft eines Gewässers spiegelt alle
Einflussfaktoren und Störgrößen wider. Gewässerbiologen nutzen dazu vier
Gruppen von Lebewesen:
- am Gewässerboden lebende wirbellose Tiere (Makrozoobenthos)
- Wasserpflanzen (Makrophyten) und am Gewässerboden anhaftende Algen
(Phytobenthos)
- schwebende Algen (Phytoplankton)
- Fische
Für diese Gruppen, welche die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als biologische
Qualitätskomponenten bezeichnet, werden die Artenzusammensetzung und die
Häufigkeiten der einzelnen Arten bestimmt.
Je größer die Abweichung der Lebensgemeinschaft vom natürlichen Zustand,
desto schlechter die Einstufung in die fünf Zustandsklassen. Die beste Klasse
mit der geringsten Abweichung ist „sehr gut“. Es folgen „gut“, „mäßig“,
„unbefriedigend“ und „schlecht“. Es gilt das „Worst-Case-Prinzip“, d. h. die
biologische Qualitätskomponente mit der schlechtesten Bewertung bestimmt
den Gesamtzustand eines Wasserkörpers.
Die häufigsten Ursachen, dass ein „guter ökologischer Zustand“ nicht erreicht
wird, sind die zu hohen, meist aus der Landwirtschaft und Pferdehaltung
stammenden Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und
Pflanzenschutzmittel sowie hydromorphologische Degradation der Gewässer
durch Verbauung und Begradigung sowie die durch Wehre unterbrochene
Durchgängigkeit der Fließgewässer.
Federführung:
66 Tiefbauamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 3

Seite 2
Bis auf den Katzenlochbach erreichen die Bäche aufgrund ihrer Strukturen die
hohen Qualitätsziele der WRRL nicht (s. Kartenausschnitt in der Anlage).
Während der Katzenlochbach in Klasse 2/gut einzustufen ist, sind alle anderen
Bäche (auch in Hardtberg) mit der Klasse 3/mäßig oder 4/unbefriedigend zu
bewerten.
Zu 2.
Im Stadtbezirk Hardtberg erfolgten die Offenlage des Lengsdorfer Baches in
einem kurzen Teilstück sowie des Dichbaches im Zuge der Erschließung eines
Baugebietes.
Zu 3.
Bis auf einen sehr kleinen Uferabschnitt am Schloßbach in Röttgen waren die
Grunderwerbsbemühungen bisher erfolglos.
Zu 4.
Es gibt den Umsetzungsfahrplan zur Wasserrahmenrichtlinie (s. Ratsbeschluss
DS-Nr. 1211213 vom 26.06.2012).
Theoretisch ist dort die konkrete Umsetzung in drei Bewirtschaftungszyklen (bis
2015, 2021 und 2027) gefordert. Vor dem Hintergrund langer Planfeststellungs-
verfahren und schwieriger Verfügbarkeit von Flächen wird die Zielerreichung
bis 2027 kritisch gesehen. Die Planung der im letzten Jahr durchgeführten
Renaturierung des Lengsdorfer Baches (Bestandteil des
Umsetzungsfahrplanes) wurde 1991 begonnen und 2009 planfestgestellt. Die
Entfesselung des Gewässers mit Anlage von Uferrandstreifen konnte jedoch
nur mit reduzierter Flächeninanspruchnahme durchgeführt werden, da die
Bereitschaft für Grundstücksveräußerungen sehr gering ist. Die für die
Gewässeraufweitungen erforderlichen Rodungen sowie die Maßnahme selbst
wurden dabei von der Öffentlichkeit kritisch begleitet. Die vermuteten
Bodendenkmäler aus römischer Zeit wurden nicht vorgefunden, dafür
erhebliche Mengen an Bauschutt in den Uferabschnitten.
Mit entsprechenden Verzögerungen sind zahlreiche Kommunen konfrontiert.
Anlage/n
1 Gewässer-Zustand ELWAS_Karte (öffentlich)Seite 2 von 3

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