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191068 · Beschlussvorlage

Einrichtung des neuen Bildungsgangs "Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) " am Robert-Wetzlar-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021

Nummer
191068
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 04.02.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.01.2020 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 191068-1 AA Einrichtung des neuen Bildungsgangs "Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) " am Robert-Wetzlar-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021 Antrag zur Vorlage 191068

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Beschlussvorlage
öffentlich
191068
Einrichtung des neuen Bildungsgangs
"Praxisintegrierte Erzieherinnen- und
Erzieherausbildung (PiA) " am Robert-Wetzlar-
Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.02.2020 Empfehlung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.01.2020 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1) Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK
(Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des
Berufskollegs), Anlage A (Bildungsgänge der Fachschule) den Antrag des
Robert-Wetzlar-Berufskollegs, ab dem Schuljahr 2020/2021 den neuen
Bildungsgang "Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA)
"am Robert-Wetzlar-Berufskolleg anzubieten.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des Europakollegs und die
Zustimmung des Schulträgers an die Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsichtsbehörde zu kommunizieren, um eine Genehmigung des neuen
Bildungsgangs zu erreichen.
3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im
Schuljahr 2020/2021 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten
durch die Einrichtung der neuen Fachklasse entstehen: Das Robert-Wetzlar-
Berufskolleg versichert, dass die personellen, sächlichen und
schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für
den Betrieb des neuen Bildungsganges am Berufskolleg bereits gegeben sind.
Begründung
Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg reagiert mit seinem Bestreben nach eigener
Aussage auf die Anliegen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie
vieler nichtstädtischer Träger von Kindertagesstätten / sozialpädagogischen
Einrichtungen in Bonn, die „Praxisintegrierte Erzieherinnen- und
Erzieherausbildung (PiA) " am Robert-Wetzlar-Berufskolleg anzubieten, um
dem Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten und weiteren
Federführung:
40 Schulamt Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 5

Seite 2
sozialpädagogischen Einrichtungen entgegenzuwirken (Beschluss der
Schulkonferenz vom 08.10.2019).
Die Studierenden in der Praxisintegrierten Erzieherinnen- und
Erzieherausbildung erhalten schon während ihrer Ausbildung ein Gehalt, das
über dem BAföG -Satz liegt, vom jeweiligen Träger der Einrichtung. Dies
könnte aus Sicht des Berufskollegs eine große Motivation für Bewerberinnen
und Bewerber sein, sich für eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher zu
bewerben und so dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.
Außerdem befinden sich die Studierenden während ihrer Ausbildungszeit – je
nach Semester – verlässlich zwei oder drei Tage in der Woche in der
Einrichtung, wodurch diese sofort und planbar über drei Jahre eine
auszubildende Fachkraft einsetzen kann. Vor Beginn des Schuljahres müssen
die Bewerberinnen und Bewerber für die Fachschule für Sozialpädagogik in
praxisintegrierter Form (PiA) einen Vertrag mit dem Träger einer
sozialpädagogischen Einrichtung für die gesamte Dauer der dreijährigen
Fachschulausbildung abschließen, um zugelassen zu werden.
Die genaue Organisation der Studien- und Praxisphasen während der
Ausbildung gehen aus dem Antrag des Robert-Wetzlar-Berufskollegs hervor;
die Ausbildung soll für die Studierenden dann Mitte Juni 2023 mit dem Tag der
bestandenen fachpraktischen Prüfung (Kolloquium) und dem Erwerb der
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte
Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ enden.
Die Verwaltung befürwortet das Bestreben des Berufskollegs, als qualitativ
hochwertige Ergänzung des Ausbildungsangebotes - auch mit Blick auf
notwendige Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Bonn - uneingeschränkt.
Die Förderung der Ausbildung, besonders auch in Berufen, in denen ein
Fachkräftemangel absehbar ist oder sogar schon besteht, ist außerdem auch
eines der erklärten Ziele des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne
Anschluss – Übergang Schule-Beruf NRW (KAoA)“, an dem die Stadt Bonn als
Region gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis teilnimmt, so dass die
Verwaltung auch vor diesem Hintergrund gerne die Bemühungen Robert-
Wetzlar-Berufskollegs um eine qualitativ hochwertige und außerdem attraktive
Weiterentwicklung des Ausbildungsangebotes ausdrücklich unterstützt.
Zudem werden seitens der Verwaltung noch die Einschätzungen der Kammern
sowie der Agentur für Arbeit zum neuen Bildungsgang zeitnah erfragt.
Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg versichert ausdrücklich, dass die personellen,
räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des oben
beschriebenen Bildungsgangs dort vorhanden sind, da die Klasse „PiA“ anstelle
einer Vollzeitklasse eingerichtet werden soll.
Die Stadt Bonn schließt ausdrücklich etwaige spätere finanzielle Forderungen,
die aus dem Beschluss und der nachlaufend beantragten Genehmigung durch
die Bezirksregierung Köln hervorgehen könnten, mit Blick auf die bestehende
Haushaltslage allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt definitiv aus.Seite 2 von 5

Seite 3
Anlage/n
1 RWB_Antrag_ PiA (öffentlich)Seite 3 von 5

Robert - Wetzlar - Berufskolleg  Kölnstr. 229  53117 Bonn
Robert - Wetzlar - Berufskolleg
der Stadt Bonn
 Ernährung und Hauswirtschaft
 Körperpflege und Kosmetik
 Sozial- und Gesundheitswesen
 Hotel- und Gaststättengewerbe
Kölnstraße 229
53117 Bonn, den 19.12.2019
Telefon 0228- 77 70 61
Fax 0228- 77 70 74
E-Mail: rwbkschulleitung@schulen-bonn.de
Internet: www.rwb-bonn.de
Antrag auf einen neuen Bildungsgang zum Schuljahr 2020/21
"Praxisintegrierte Erzieher-/Erzieherinnenausbildung (PiA) " entsprechend der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufskollegs (APO-BK) Anlage E
Warum ist dieser Bildungsgang notwendig?
In der Stadt Bonn fehlen sowohl in städtischen Einrichtungen als auch bei anderen Trägern
viele Erzieherinnen und Erzieher.
Die Leitung des Jugendamts der Stadt Bonn sowie viele Träger in Bonn sind daher sehr
daran interessiert, dass das Robert-Wetzlar Berufskolleg die „Praxisintegrierte Erzieher-/
Erzieherinnenausbildung“ anbietet, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Während
der Ausbildungszeit befinden sich die Studierenden an zwei bis drei Tagen in der Woche in
einer Einrichtung, wodurch diese kontinuierlich über drei Jahre eine Fachkraft in den
Stellenplan einplanen kann.
Diesem Anliegen der Einrichtungen und des Jugendamts möchten wir mit dem neuen
Bildungsgang gerne entsprechen.
Im Gegensatz zu der vollzeitschulischen Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik
erhalten die Studierenden in der Praxisintegrierten Ausbildung ein regelmäßiges Gehalt vom
Träger der Einrichtung, das über dem Bäfog-Satz liegt. Dies könnte eine große Motivation für
Bewerber sein, sich für eine Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin zu bewerben und dem
Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Organisation des Bildungsgangs
Im Folgenden skizziere ich den Verlauf der dreijährigen Ausbildung, wie er im nächsten Jahr
beginnen und dann in den anderen Jahren weitergeführt werden soll.
Der Unterricht beginnt am Freitag nach den Sommerferien, also am 14. August 2020.
Während der Ferien des Landes NRW finden keine Schulveranstaltungen statt.
Der tariflich geregelte Urlaubsanspruch der Studierenden ist während der Schulferien zu
nehmen.
Die wöchentliche Arbeitszeit der Studierenden beträgt in der Regel 39 Stunden. An den
Praxistagen der Unterrichtswochen beträgt die tägliche Arbeitszeit ca. 8 Stunden.
Schulamt der Stadt Bonn
Herrn Zelmanski
St Augustiner Str.
BonnSeite 4 von 5

Im 1.-3. Semester (August 2020 bis Januar 2022) sind die Studierenden an drei Tagen für je
8 Unterrichtsstunden in der Schule, an zwei Tagen je Woche in der Praxisstelle.
Im 4.-6. Semester (Februar 2022 bis Juni 2023) arbeiten die Studierenden drei Tage in der
Praxisstelle und haben an zwei Tagen je Woche je 8 Stunden Unterricht.
Zehn Ausbildungswochen im 2. und 3. Semester werden als Blockwochen in der Praxisstelle
organisiert (s.u.).
Im Schuljahr 2020/21 werden die Studierenden montags, dienstags und freitags in der
Schule unterrichtet und sind mittwochs und donnerstags in der Praxisstelle.
Gemäß Ausbildungsordnung müssen Studierende Praxiserfahrungen in mindestens zwei
sozialpädagogischen Arbeitsfeldern sammeln.
Im Hauptarbeitsfeld wird ein vierwöchiges Blockpraktikum im zweiten Semester nach den
Osterferien des Landes NRW stattfinden, also in der Zeit vom 12.04.-07.05.2021.
Das Haupt-Arbeitsfeld sollte nach Möglichkeit nicht in einer reinen U3-Einrichtung liegen, um
die Möglichkeit einer breiteren Professionalisierung während der Ausbildung zu ermöglichen.
Für das zweite Arbeitsfeld legt das Robert-Wetzlar-Berufskolleg im dritten Semester ein
sechswöchiges Praktikum nach den Herbstferien des Landes NRW fest, also die Zeit vom
25.10.-04.12.2021.
Die Ausbildung endet für die Studierenden aller Voraussicht nach um Mitte Juni 2023 mit
dem Tag der bestandenen fachpraktischen Prüfung (Kolloquium) und dem Erwerb der
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich
anerkannter Erzieher.
Die nachfolgende Übersicht fasst diese Regelungen tabellarisch zusammen:
PiA am RWB:
2020-2023
1.
Sem.
2.
Sem.
3.
Sem.
4.
Sem.
5.
Sem.
6.
Sem.
Unterrichtstage 3 3 3 2 2 2
Zahl der
Unterrichts-
stunden je Woche
24 24 24 16 16 16
Praxistage 2 2 2 3 3 3
zusätzliche
Blockpraktika
4 Wochen im
ersten
Arbeitsfeld
(12.04.-
07.05.2021)
6 Wochen im
zweiten
Arbeitsfeld
(25.10.-
04.12.2021)
Gemäß Vorgaben des Ministeriums liegt die Gesamtverantwortung für die fachtheoretische
und die praktische Ausbildung bei der Fachschule.
Eine Einschulung in die Fachschule für Sozialpädagogik in praxisintegrierter Form (PiA) ist
nur möglich, wenn rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres ein Vertrag mit dem Träger einer
sozialpädagogischen Einrichtung für die gesamte Dauer der dreijährigen
Fachschulausbildung vorgelegt wird.
Sächliche Voraussetzungen für den Bildungsgang
Anstelle einer Vollzeitklasse wird eine Klasse „PIA“ eingerichtet und somit
benötigt die Schule keine weiteren räumlichen oder sächlichen Mittel.
Die für den Bildungsgang benötigen Fachlehrer*innen stehen dem Berufskolleg zur
Verfügung.Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de