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191066 · Beschlussvorlage

Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachoberschule (FOS) Klasse11/12S für Informatik“ als Schulversuch am Heinrich-Hertz-Europakolleg zum Schuljahr 2020/2021

Nummer
191066
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 04.02.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 06.02.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
191066
Einrichtung des neuen Bildungsgangs
„Fachoberschule (FOS) Klasse11/12S für
Informatik“ als Schulversuch am Heinrich-Hertz-
Europakolleg zum Schuljahr 2020/2021
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.02.2020 Empfehlung
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1) Die Stadt Bonn befürwortet die Teilnahme des Heinrich-Hertz-Europakollegs
an dem Schulversuchsbildungsgang Fachoberschule (FOS) Klasse11/12S für
Informatik gem. § 25 SchulG NRW (in Anlehnung an die APO-BK - Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs -
Anlage C).
2) Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des Europakollegs und die
Zustimmung des Schulträgers an die Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsichtsbehörde zu kommunizieren, um eine Genehmigung des neuen
Bildungsgangs durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zu erreichen.
3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im
Schuljahr 2020/2021 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten
durch die Einrichtung der neuen Fachklasse entstehen: Das Heinrich-Hertz-
Europakolleg versichert, dass die personellen, sächlichen und
schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für
den Betrieb des neuen Bildungsganges am Berufskolleg bereits gegeben sind.
Begründung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
ermöglicht die Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachoberschule (FOS)
Klasse11/12S für Informatik“ zum Schuljahr 2020/2021 im Schulversuch.
Die Begründung des MSB NRW für die Notwendigkeit des Schulversuchs (s.
Seite 2 in dessen Informationen vom 20.08.2019) decken sich mit den
Intentionen des Heinrich-Hertz-Europakollegs, den neuen Bildungsgang
einzuführen:
Federführung:
40 Schulamt Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 10

Seite 2
Einerseits sollen die Vermittlungschancen in duale IT-Ausbildungsberufe für
Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulreife durch den Besuch der
Fachoberschule Klasse11/12S für Informatik deutlich verbessert werden.
Andererseits sollen mit Blick auf den bestehenden und zukünftigen
Fachkräftebedarf damit einhergehend auch die Ausbildungszahlen für IT-Berufe
erhöht werden.
Das Heinrich-Hertz-Europakolleg verfügt bereits über langjährige Erfahrungen
in der vollzeitschulischen und dualen IT-Berufsbildung, so dass die
Schulkonferenz in ihrer Sitzung am 29.10.2019 der Einrichtung des
Schulversuchsbildungsgangs „Fachoberschule Klasse11/12S für Informatik“ bei
einer Enthaltung einstimmig zugestimmt hat.
Die Verwaltung befürwortet die Initiative des Europakollegs als qualitativ
hochwertige Ergänzung des Berufsschulangebotes - auch mit Blick auf
notwendige Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Bonn - uneingeschränkt.
Die Förderung der dualen Ausbildung ist außerdem auch eines der erklärten
Ziele des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang
Schule-Beruf NRW (KAoA)“, an dem die Stadt Bonn als Region gemeinsam mit
dem Rhein-Sieg-Kreis teilnimmt, so dass die Verwaltung auch vor diesem
Hintergrund gerne die Bemühungen des Heinrich-Hertz-Europakollegs um eine
Sicherung des Fachkräftebedarfs einerseits und der Erhöhung von
Vermittlungschancen junger Menschen in duale IT-Ausbildungsberufe
andererseits unterstützt.
Zudem werden seitens der Verwaltung noch die Einschätzungen der Industrie-
und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg sowie der Agentur für Arbeit zum neuen
Schulversuchsbildungsgang zeitnah erfragt.
Das Heinrich-Hertz-Europakolleg versichert ausdrücklich, dass die personellen,
räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des oben
beschriebenen Schulversuchsbildungsgangs dort vorhanden sind.
Die Stadt Bonn schließt ausdrücklich etwaige spätere finanzielle Forderungen,
die aus dem Beschluss und der nachlaufend beantragten Genehmigung durch
das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
hervorgehen könnten, mit Blick auf die bestehende Haushaltslage allerdings
bereits zum jetzigen Zeitpunkt definitiv aus.
Anlage/n
1 HHEK_Antrag FOS 11-12S_Informatikt (öffentlich)Seite 2 von 10

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Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de