191066 · Beschlussvorlage
Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachoberschule (FOS) Klasse11/12S für Informatik“ als Schulversuch am Heinrich-Hertz-Europakolleg zum Schuljahr 2020/2021
Kerndaten
- Nummer
- 191066
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 191066 Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachoberschule (FOS) Klasse11/12S für Informatik“ als Schulversuch am Heinrich-Hertz- Europakolleg zum Schuljahr 2020/2021 Beratungsfolge Schulausschuss 04.02.2020 Empfehlung Rat 06.02.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1) Die Stadt Bonn befürwortet die Teilnahme des Heinrich-Hertz-Europakollegs an dem Schulversuchsbildungsgang Fachoberschule (FOS) Klasse11/12S für Informatik gem. § 25 SchulG NRW (in Anlehnung an die APO-BK - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs - Anlage C). 2) Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des Europakollegs und die Zustimmung des Schulträgers an die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde zu kommunizieren, um eine Genehmigung des neuen Bildungsgangs durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zu erreichen. 3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2020/2021 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die Einrichtung der neuen Fachklasse entstehen: Das Heinrich-Hertz- Europakolleg versichert, dass die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für den Betrieb des neuen Bildungsganges am Berufskolleg bereits gegeben sind. Begründung Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht die Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachoberschule (FOS) Klasse11/12S für Informatik“ zum Schuljahr 2020/2021 im Schulversuch. Die Begründung des MSB NRW für die Notwendigkeit des Schulversuchs (s. Seite 2 in dessen Informationen vom 20.08.2019) decken sich mit den Intentionen des Heinrich-Hertz-Europakollegs, den neuen Bildungsgang einzuführen: Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. VSeite 1 von 10 Seite 2 Einerseits sollen die Vermittlungschancen in duale IT-Ausbildungsberufe für Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulreife durch den Besuch der Fachoberschule Klasse11/12S für Informatik deutlich verbessert werden. Andererseits sollen mit Blick auf den bestehenden und zukünftigen Fachkräftebedarf damit einhergehend auch die Ausbildungszahlen für IT-Berufe erhöht werden. Das Heinrich-Hertz-Europakolleg verfügt bereits über langjährige Erfahrungen in der vollzeitschulischen und dualen IT-Berufsbildung, so dass die Schulkonferenz in ihrer Sitzung am 29.10.2019 der Einrichtung des Schulversuchsbildungsgangs „Fachoberschule Klasse11/12S für Informatik“ bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt hat. Die Verwaltung befürwortet die Initiative des Europakollegs als qualitativ hochwertige Ergänzung des Berufsschulangebotes - auch mit Blick auf notwendige Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Bonn - uneingeschränkt. Die Förderung der dualen Ausbildung ist außerdem auch eines der erklärten Ziele des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf NRW (KAoA)“, an dem die Stadt Bonn als Region gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis teilnimmt, so dass die Verwaltung auch vor diesem Hintergrund gerne die Bemühungen des Heinrich-Hertz-Europakollegs um eine Sicherung des Fachkräftebedarfs einerseits und der Erhöhung von Vermittlungschancen junger Menschen in duale IT-Ausbildungsberufe andererseits unterstützt. Zudem werden seitens der Verwaltung noch die Einschätzungen der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg sowie der Agentur für Arbeit zum neuen Schulversuchsbildungsgang zeitnah erfragt. Das Heinrich-Hertz-Europakolleg versichert ausdrücklich, dass die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des oben beschriebenen Schulversuchsbildungsgangs dort vorhanden sind. Die Stadt Bonn schließt ausdrücklich etwaige spätere finanzielle Forderungen, die aus dem Beschluss und der nachlaufend beantragten Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hervorgehen könnten, mit Blick auf die bestehende Haushaltslage allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt definitiv aus. Anlage/n 1 HHEK_Antrag FOS 11-12S_Informatikt (öffentlich)Seite 2 von 10 Seite 3 von 10 Seite 4 von 10 Seite 5 von 10 Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 Seite 9 von 10 Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de