191065-9 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Überarbeitung des Regionalplanes
Kerndaten
- Nummer
- 191065-9 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191065-9 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Überarbeitung des Regionalplanes Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ergänzende Stellungnahme zur DS-Nr. 191065 unter Berücksichtigung der Änderungsanträge Suchräume für die Siedlungsentwicklung Die Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln vor. Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits sollen ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren vorgehalten werden. Die derzeit vorlaufende informelle Phase der Überarbeitung des Regionalplanes wurde im Januar 2016 eingeleitet und bietet den Kommunen die Möglichkeit frühzeitig die Ziele der Stadtentwicklung in den Überarbeitungsprozess einzubringen (s. DS-Nr. 191065). Im Zuge dessen besteht die zentrale kommunale Aufgabe darin, diejenigen Flächen zu identifizieren und zu benennen, die für die künftige Wohnraumversorgung der Bevölkerung und die Versorgung mit Arbeitsplätzen erforderlich sind. Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsvorausberechnungen von IT.NRW hat die Bezirksregierung Anfang 2019 rechnerische Flächenbedarfszahlen für die Nutzungen Wohnen und Gewerbe ermittelt. Die beiden Kategorien sind nicht eindeutig zuzuordnen, da Gewerbegebiete bspw. im ASB und im GIB entwickelt werden können. Unter Berücksichtigung der potenziellen Reserveflächen im aktuellen Regionalplan zeigt sich, dass für die Stadt Bonn ein ungedeckter Bedarf von ca. 700 ha besteht. Die in der Vorlage (DS-Nr. 191065) vorgeschlagenen Suchräume umfassen insgesamt eine Fläche von ca. 266 ha unbebauter Fläche. Im Ergebnis wird deutlich, dass mit zunehmenden Wachstumsdruck und steigendem Bedarf an Wohnraum, die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Bonn sehr eingeschränkt sind. Diese Suchräume sind in den vergangenen Monaten in den zuständigen Gremien beraten worden, wobei die Beratung in der Bezirksvertretung Bonn wegen Vertagung noch aussteht. Einige Anträge und Empfehlungen aus denSeite 1 von 15 Seite 2 Bezirksvertretungen und den zuständigen Ausschüssen betrafen eine reduzierte Abgrenzung der Suchräume bis hin zu der Empfehlung, die Suchräume nicht in das Regionalplan-Verfahren einzubringen. Die Verwaltung hat die Anregungen geprüft und ist der Auffassung, dass es zur Deckung des Wohn- und Gewerbeflächenbedarfs auch in Anerkennung des Primats der Innenentwicklung, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und einer Stadt der kurzen Wege geboten ist, wenigstens einen Teil des rechnerisch erforderlichen Bedarfs zur Aufnahme als ASB in den Regionalplan zu melden. Damit kann bei größerem Flächenangebot eine Steigerung der Grundstückspreise durch eine Flächenknappheit gedämpft und vor allem bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Auch besteht mehr Handlungsspielraum für die Bauleitplanung, wenn Flächen aus Gründen mangelnder Kooperationsbereitschaft der Eigentümer/in nur schwer zu entwickeln und daher in der Priorität zurückgestuft werden sollten. Insbesondere im interkommunalen Kontext ist zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens ein Angebot an arbeitsplatznahem Wohnraum auch im Stadtgebiet von Bonn Rechnung zu tragen. Abgrenzung von Potentialflächen Unter Berücksichtigung der Beratungen in den verschiedenen Gremien hat die Verwaltung eine detaillierte Prüfung der Suchräume im Hinblick auf eine verbesserte Abgrenzung von Potentialflächen vorgenommen (s. Anhang zur Flächenabgrenzung ASB). Die gesamte Flächengröße wurde damit deutlich reduziert. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Potentialflächen ist es nicht das Ziel, konkrete Vorschläge für kurz- und mittelfristige Entwicklungen anzustoßen, sondern sich kommunale Handlungsspielräume in einem Zeithorizont bis 2040 zu eröffnen und zu bewahren. Die Entwicklung der Flächen unterliegt vollständig der kommunalen Planungshoheit der Stadt Bonn im Rahmen der Bauleitplanung. Die Darstellung im Regionalplan schließt daher auch nicht aus, dass eine bauliche Entwicklung aufgrund von detaillierteren Untersuchungen nicht (weiter) verfolgt wird oder eine geringere Fläche für die bauliche Entwicklung in Anspruch genommen wird. Bei der Abgrenzung der folgenden Potentialflächen wurden die örtlichen Gegebenheiten nochmals detaillierter geprüft und eine Flächengröße vorgeschlagen, die noch wenigstens einem Teil des Bedarfs für die nächsten 20 Jahre Rechnung trägt. Es ist zu beachten, dass die dabei aufgeführten Erschließungsmöglichkeiten noch einer verkehrstechnischen Prüfung unterzogen werden müssen.Seite 2 von 15 Seite 3 Fläche 1 Lannesdorf: Die Verwaltung empfiehlt weiterhin die Fläche als ASB-Fläche zur Ortsarrondierung an die Bezirksregierung Köln zu melden. Eine bauliche Entwicklung der Fläche im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung besitzt jedoch eine nachrangige Priorität, da sie unter erheblichen Restriktionen entwickelt werden könnte. Eine Erschließung könnte nördlich über die Straße In den Schleiden und Am Nosbacher Weg und gegebenenfalls südlich über den Langenbergsweg erfolgen (ca. 11 ha, s. Anhang Abbildung 1 zur Flächenabgrenzung 1). Nach ZURES-Bewertung besitzt diese Fläche eine hohe bioklimatische Bedeutung1 (Kategorie B, Detailgutachten im Falle kommunaler Bauleitplanung erforderlich). Sie gehört zu einer Biotopverbundfläche und ist durch schutzwürdige Biotope gekennzeichnet. Innerhalb dieser Fläche befinden sich mehrere Streuobstwiesen (1994), die es zu berücksichtigen gilt. Im derzeit gültigen Regionalplan ist diese Fläche mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Im aktuellen Plankonzept der Bezirksregierung Köln ist die Fläche mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dargestellt.2 Fläche 2 Lessenich-Messdorf: Im Hinblick auf die Fläche 2 wird die Ausweisung von ASB für die bereits bebauten Siedlungsflächen und als Ortsarrondierung im Westen der Meßdorfer Straße vorgeschlagen. Insbesondere der westliche, unbebaute Bereich der Martin-Legros-Straße/Auf dem Tonnenpfad bietet sich in einem etwa 200m breiten Streifen von der Gielsdorfer Straße, über den Burgweg in Richtung der Alfterer Straße hinsichtlich einer Erschließung an (ca. 12 ha, s. Anhang Abbildung 1 zur Flächenabgrenzung 2). Diese Bereiche liegen nicht innerhalb von Biotopverbundsflächen oder schutzwürdigen Biotopen. Nach der ZURES-Bewertung sind dies Bereiche mit einer hohen bioklimatischen Bedeutung (Kategorie B, Detailgutachten im Falle kommunaler Bauleitplanung erforderlich). In den genannten Bereichen sind keine Flächen mit Kompensationsmaßnahmen vorhanden, jedoch ein Bereich mit Streuobstwiese (2017), den es zu berücksichtigen gilt. Innerhalb einer ASB- Fläche ist durch einen ausreichend breiten Grünzug die Vernetzung des Meßdorfer Feldes mit den westlichen Freiräumen weiterhin möglich. Des Weiteren ist die Ausweisung von ASB in einem Bereich zwischen der Meßdorfer Straße, Auf dem Tonnenpfad und der Elisabeth-Enseling-Straße unter Berücksichtigung der vorhandenen Kompensationsmaßnahme (SPE Obstwiese „Auf dem Tonnenpfad“) denkbar, da dieser eine geringe bis mittlere bioklimatische Bedeutung aufweist (Kategorie A = Bebauung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar). 1 Bioklimatische Bedeutung beschreibt die Wertigkeit einer Fläche für das Stadtklima, da Flächen verschiedene Klimafunktionen, wie bspw. zur Produktion von Kaltluft, übernehmen. Weitere Informationen zur Stadtklimaanalyse Bonn: https://www.bonn.de/medien-global/amt-56/klimaschutz/Erlaeuterungsbericht- Stadtklimaanalyse.pdf 2 In der zeichnerischen Darstellung des Plankonzeptes fehlen grundsätzlich Darstellungen zu „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen“ sowie Bereichen zum „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“.Seite 3 von 15 Seite 4 Mit Ausnahme der bereits bebauten Bereiche ist das Gebiet im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln mit den Freiraumfunktionen „Regionaler Grünzug“ und „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Zudem ist das Gebiet mit der Freiraumfunktion „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen. Das aktuelle Plankonzept der Bezirksregierung stellt diesen Bereich ebenfalls mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dar. Fläche 2.1 Dransdorf-West: Dem „Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen-Bonn und RSK“ folgend, regt die Verwaltung an, innerhalb der Fläche 2.1 den Bereich zwischen Vorgebirgsbahnweg und Im Haeringsthal als ASB mit einer gewerblichen Nutzung auszuweisen. Dieser Bereich könnte nach Norden und Süden über die Grootestraße erschlossen werden. Angrenzend an das Gewerbegebiet am Saime-Genc-Ring wäre nach Norden zur Straße Im Haeringsthal eine Tiefe von ca. 160m und nach Süden von ca. 600m denkbar (ca. 19 ha, s. Anhang Abbildung 2 zur Flächenabgrenzung 2.1). Die ZURES-Bewertung weist für den Bereich eine sehr hohe bioklimatische Bedeutung aus. Der Bereich südlich der Grootestraße ist mit einer punktuellen Kompensationsmaßnahme sowie Streuobstwiesen (1994) belegt, welche zu berücksichtigen sind. Hinweis: Die Fläche liegt am südlichen Rand des Trinkwasserschutzgebiets Urfeld in der Schutzzone III B. Diese weitere Schutzzone soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten. Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für unbehandeltes oder behandeltes Niederschlagswasser. Der generelle Ausschluss einer Bebauung ist damit nicht verbunden. (In Schutzzone I hingegen ist außer der Aufrechterhaltung der Gewinnung jegliche Nutzung verboten. Dementsprechend ist der Bereich nur dem Betreiber zugänglich.3 Für Schutzzone II bestehen einzelne Nutzungsbeschränkungen. Das Errichten, Erweitern oder wesentliche Ändern oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist zudem verboten.4) Im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist die Fläche mit den Funktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“, „Regionaler Grünzug“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Außerdem befindet sich dieser Bereich in einem Gebiet, welcher eine sonstige Zweckbindung (Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung) besitzt. Die Fläche ist im aktuellen Plankonzept der Bezirksregierung mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Fläche 3 Oberholtorf: Der bereits bebaute Bereich von Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten und der angrenzende, in Umsetzung befindliche Bereich wird von der Verwaltung 3 LANUV: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Abrufbar unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserversorgungtrinkwasser/trinkwassersch utzgebiete/ 4 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Urfeld des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel (Wasserschutzverordnung Urfeld) vom 24. Mai 1994 einschließlich der 1. und 2. Änderung. Abrufbar unter: https://www.bornheim.de/fileadmin/dokumente/_leben- familie/Soziales_und_Gesellschaft/Umwelt/WSG-VO2005.pdfSeite 4 von 15 Seite 5 empfohlen, um einzelne Nutzungen (neben Wohnen, z.B. Versorgung) in diesen Bereichen zu sichern oder ergänzen zu können (Verhindern des „Einfrierens“ der Ortsteile). Außerdem wird die unbebaute Fläche zwischen Ober-, Niederholtorf und Ungarten, nördlich und südlich der Ungartenstraße als ASB vorgeschlagen (ca. 7 ha, s. Anhang Abbildung 3 zur Flächenabgrenzung 3). Ein Auslassen dieses Bereichs würde zwar das Zusammenwachsen der Ortsteile verhindern, jedoch auch die Begründung zur Ausweisung des ASB für die bereits bebauten Bereiche erschweren, da dann das erforderliche Gewicht nicht erreicht würde. Außerdem wäre ohne diesen Bereich keine zusammenhängende ASB-Darstellung möglich, was die Darstellung insgesamt in Frage stellen würde. Die bisher unbebaute Fläche ist durch eine hohe bioklimatische Bedeutung gekennzeichnet (Kategorie B = Detailgutachten erforderlich). Innerhalb dieses Bereichs befindet sich eine Kompensationsfläche, welche als Maßnahme für den angrenzenden Bebauungsplan Niederholtorf-Süd (8322-17) festgelegt wurde (SPE-Maßnahme). Ziel ist es dort artenreiche, extensive Wiese, Obstwiese und Hecken, Gehölzstreifen sowie Gebüsche zu realisieren. Außerdem befindet sich ein Streifen mit Streuobstwiese (1994) entlang der Burghofstraße, die zu berücksichtigen ist. Aufgrund der Maßstäblichkeit des Regionalplanes wird diese Fläche als ASB ausgewiesen, ist jedoch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist die bereits bebaute Fläche von Niederholtorf mit den Freiraumfunktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Die unbebauten Flächen sowie Ungarten und Oberholtorf besitzen zudem die Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“. Im aktuellen Plankonzept der Bezirksregierung Köln besitzen die unbebauten Flächen sowie Ungarten und Oberholtorf die Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“. Fläche 4 Hoholz: Im Hinblick auf das Verfahren zur Nutzungsänderung der ehemaligen Landwirtschaftskammer in Roleber schlägt die Verwaltung vor, den Bereich südlich der ehemaligen Landwirtschaftskammer als ASB auszuweisen (ca. 6 ha, s. Anhang Abbildung 4 zur Flächenangrenzung 4). Außerdem empfiehlt sie eine Erweiterung des ASB im Umfeld des Himmelswegs zur Ortsarrondierung. Die Erschließung des westlichen Bereichs könnte über die Ungartenstraße, die des östlichen Bereichs über den Himmelsweg erfolgen (ca. 6 ha, s. Anhang Abbildung 4 zur Flächenabgrenzung 4). Der Bereich südlich der ehemaligen Landwirtschaftskammer befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche weist zum Teil eine geringe und teilweise eine hohe bioklimatische Bedeutung auf (Kategorie A = Bebauung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar, Kategorie B = Detailgutachten erforderlich). Der Bereich im Umfeld des Himmelswegs liegt teilweise innerhalb einer Biotopverbundfläche. In einem Teilbereich entlang des Gellenbachs sind Streuobstwiesen (1994) vorhanden, die zu berücksichtigen sind. Die bioklimatische Bedeutung ist als gering einzustufen (Kategorie A). Im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln sind die beiden Flächen mit den Freiraumfunktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“, „Regionaler Grünzug“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Im Plankonzept der Bezirksregierung hingegen wird der BereichSeite 5 von 15 Seite 6 südlich der ehemaligen Landwirtschaftskammer als ASB ausgewiesen. Der Bereich im Umfeld des Himmelswegs wird ebenfalls als ASB dargestellt. Fläche 5 Gielgen: Zur Arrondierung des Siedlungsbereichs schlägt die Verwaltung weiterhin vor, den unbebauten Bereich westlich der Hoholzstraße als ASB auszuweisen. Aufgrund der geringen bioklimatischen Bedeutung der Fläche (Kategorie A), ist eine Bebauung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar. Im südwestlichen Bereich sind auf einer kleinen Fläche Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich Feldscheune Gielgenstraße) sowie Streuobstwiese (1994) vorgesehen, die zu berücksichtigen sind. Die Erschließung des ca. 200m breiten Streifens könnte über die Straße Buschgarten, den Bitzerweg oder eine Zufahrt über die Hoholzstraße, nördlich des Bitzerwegs erfolgen (ca. 7 ha, s. Anhang Abbildung 5 zur Flächenabgrenzung 5). Die Fläche wird im aktuell gültigen Regionalplan der Bezirksregierung mit den Freiraumfunktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Dieser Bereich wird im Plankonzept der Bezirksregierung als ASB ausgewiesen. Fläche 6 Geislar: Die Verwaltung empfiehlt den Bereich als ASB der Bezirksregierung Köln zu melden und entspricht damit den Empfehlungen der Bezirksvertretung Beuel. Während direkt östlich/westlich an die Niederkasseler Straße gemischt genutzte Bereiche möglich erscheinen, wäre angrenzend an Geislar eine Erweiterung des Wohngebiets denkbar (ca. 40 ha, s. Anhang Abbildung 6 zur Flächenabgrenzung 6). Eine Erschließung könnte westlich und östlich über die Niederkasseler Straße oder über die Liestraße erfolgen. Westlich an den Siedlungsbereich angrenzend, befindet sich ein Streifen mit schutzwürdigem Biotop und Streuobstwiese (1994). Aufgrund der Maßstäblichkeit des Regionalplanes wird diese Fläche als ASB ausgewiesen, ist jedoch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Mit Ausnahme einer Parzelle südwestlich der Niederkasseler Straße, ist das Gebiet Teil einer Biotopverbundsfläche. Der Bereich befindet sich in der Trinkwasserschutzzone Meindorf, Zone III A, in welcher der Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleistet werden soll. Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für unbehandeltes oder behandeltes Niederschlagswasser.5 In diesem Zusammenhang ist die Darstellung weiterer Gewerbe- und Industriegebiete in Flächennutzungsplänen verboten, während Wohngebiete hier nicht von vornherein ausgeschlossen sind.6 5 LANUV: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Abrufbar unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserversorgungtrinkwasser/trinkwassersch utzgebiete/ 6 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Meindorf im unteren Sieggebiet des Wahnbachtalsperrenverbandes (Wasserschutzgebietsverordnung Meindorf im unteren Sieggebiet) vom 7. Juni 1985. Abrufbar unter: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/wasserversorgung/wasserschutzge biete/uebersicht/wsg_vo_meindorf.pdfSeite 6 von 15 Seite 7 Der Bereich liegt nicht im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins.7 Unter Berücksichtigung der potenziellen Hochwassergefahren in diesem Gebiet sind Maßnahmen hinsichtlich hochwasserangepasstem Bauen im kommunalen Bauleitplanverfahren zu prüfen. Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist der Bereich mit den Freiraumfunktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Darüber hinaus besitzt die Fläche die Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ Das aktuelle Plankonzept der Bezirksregierung sieht östlich der Niederkasseler Straße einen ASB vor. Der Bereich westlich der Niederkasseler Straße ist im Plankonzept der Bezirksregierung mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Die Fläche befindet sich im Plankonzept ebenfalls in einem Gebiet mit der Freiraumfunktion für „Grundwasser- und Gewässerschutz“. Weitere Prüfaufträge für Potentialflächen Einige Gremien bzw. Fraktionen haben gebeten, außerhalb der Suchräume weitere potentielle Flächen hinsichtlich einer Siedlungsentwicklung zu prüfen. - DS-Nr. 191065-4 AA, DS-Nr. 191065-6 AA: Die Ließemer Straße befindet sich nach ZURES-Bewertung in einem Bereich mit sehr hoher bioklimatischer Bedeutung (Kategorie C), in welchem bauliche Eingriffe unterlassen werden sollten. Zudem liegt der Bereich in einem Gebiet mit Biotopverbundsflächen und mit schutzwürdigen Biotopen. Des Weiteren sind Bereiche unmittelbar und im Umfeld der Ließemer Straße mit Kompensationsmaßnahmen und Streuobstwiesen (1994) belegt. Darüber hinaus ist das Gebiet Ließemer Straße durch kleinteilige Grünstrukturen gekennzeichnet und befindet sich im IFS 2012 in einem Bereich, der erhalten und angereichert werden soll. Aus den genannten Gründen wird eine Ausweisung von ASB entlang der Ließemer Straße nicht befürwortet. - DS-Nr. 191065-7 AA: Die Fläche Am Weidenbach/An den Sauren Wiesen befindet sich im Naturschutzgebiet und liegt im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Siebengebirge. Die Fläche wird als schutzwürdiges Biotop dargestellt und ein Teil davon ist als gesetzlich geschütztes Biotop festgelegt. Eine Ausweisung als ASB wird daher ausgeschlossen. - DS-Nr. 191065-7 AA: Die Fläche entlang der Reinold-Hagen-Straße/Müldorfer Straße, Richtung Holzlar westlich der RSE-Trasse ist bereits im gültigen Regionalplan als ASB dargestellt. Die Fläche östlich der RSE-Trasse befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist durch schutzwürdige Biotope gekennzeichnet. Nach ZURES-Bewertung besitzt die Fläche eine hohe bioklimatische Bedeutung (Kategorie B = Detailgutachten erforderlich). Sie stellt eine Engstelle eines Regionalen Grünzugs dar, deren Darstellung als ASB diesen Grünzug an dieser Stelle 7 Gesetzlich Festgelegtes Überschwemmungsgebiet des Rheins. Abrufbar unter: https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&set=4_2_1_0&act=0&kartentyp= Hintergrundkarte&scale=15000&x=2584456&y=5614935Seite 7 von 15 Seite 8 vollständig unterbrechen würde. Aus diesem Grund wird eine Ausweisung eines ASB hier nicht befürwortet. - DS-Nr. 191065-8 AA: Die Flächen nördlich und nordwestlich des Heizkraftwerkes Heiderhof liegen nach ZURES-Bewertung in einem Bereich mit einer hohen bioklimatischen Bedeutung (Kategorie B). Hierfür wird im Falle kommunaler Bauleitplanung ein Detailgutachten erforderlich. Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und im IFS 2012 in einem Bereich, welcher der Erhaltung des ökologischen Status Quo dienen soll. Des Weiteren ist dieser Bereich ein Waldgebiet. Im Rahmen der Prüfung von Flächen zur Ausweisung von ASB wurden Waldgebiete im Sinne der Erhaltung des Waldes generell herausgenommen, da es nicht befürwortet wird, diese einer anderen Nutzung zu zuführen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die zusätzlich benannten Flächen nicht für eine Siedlungsentwicklung geeignet sind bzw. eine genannte Fläche bereits im Regionalplan als ASB ausgewiesen ist. Abschließende Empfehlung der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt die Potentialflächen 1-6 gemäß den Darstellungen im Anhang (Detailabgrenzungen ASB bebaut und unbebaut) als ASB-Flächen der Bezirksregierung Köln zu melden. In der Gesamtsumme sind dies ca. 112 ha unbebaute Fläche, die dem ASB zugeführt werden. Anlage/n 1 Übersichtskarten (öffentlich)Seite 8 von 15 1 0 100 200 m Legende Mögliche Erschließung Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen Urspr. Vorschlag Suchraum ASB Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut ASB Plankonzept BEZK ASB Regionalplan BEZK Fläche Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt 1 LannesdorfSeite 9 von 15 2.1 2 0 100 200 m Legende Mögliche Erschließung Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen Urspr. Vorschlag Suchraum ASB Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut ASB Plankonzept BEZK ASB Regionalplan BEZK Fläche Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt 2 Lessenich-MessdorfSeite 10 von 15 2.1 2 0 100 200 m Legende Mögliche Erschließung Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen Urspr. Vorschlag Suchraum ASB Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut ASB Plankonzept BEZK ASB Regionalplan BEZK Fläche Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt 2.1 Dransdorf-WestSeite 11 von 15 3 0 100 200 m Legende Mögliche Erschließung Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen Urspr. Vorschlag Suchraum ASB Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut ASB Plankonzept BEZK ASB Regionalplan BEZK Fläche Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt 3 OberholtorfSeite 12 von 15 4 5 3 0 100 200 m Legende Mögliche Erschließung Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen Urspr. Vorschlag Suchraum ASB Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut ASB Plankonzept BEZK ASB Regionalplan BEZK Fläche Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt 4 HoholzSeite 13 von 15 4 5 0 100 200 m Legende Mögliche Erschließung Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen Urspr. Vorschlag Suchraum ASB Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut ASB Plankonzept BEZK ASB Regionalplan BEZK Fläche Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt 5 GielgenSeite 14 von 15 6 0 100 200 m Legende Mögliche Erschließung Zusätzliche Fläche Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen Urspr. Vorschlag Suchraum ASB Vorschlag Detailabgrenzung ASB bebaut Vorschlag Detailabgrenzung ASB unbebaut ASB Plankonzept BEZK ASB Regionalplan BEZK Fläche Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt 6 Geislar östlich und westlich der Niederkasseler Str.Seite 15 von 15
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