191065-6 AA · Änderungsantrag
Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
Kerndaten
- Nummer
- 191065-6 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 09.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 191065-6 AA Antragsteller/in: CDU Bezirksfraktion Bonn Wolfgang Maiwaldt 09.06.2020 gez. Poppe-Reiners Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird zu Ziffer 1) wie folgt geändert: Die Verwaltung wird beauftragt, die in ihrer Vorlage benannten Flächen 1 - 6 im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung und weiteren Entwicklung von Siedlungsgebieten wie folgt zu behandeln: Fläche 1 Lannesdorf Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird nicht als ASB-Fläche vorgeschlagen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, die auf der gegenüberliegenden Seite der Ließemerstraße liegenden Freiflächen hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit zu überprüfen. Fläche 2 Lessenich-Messdorf Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum für Messdorf wird lediglich hinsichtlich des bestehenden Siedlungsbereiches und in Ergänzung dazu mit der Freifläche entlang der Messdorfer Straße westlich bis zum Burgweg und nördlich bis zur Alfterer Straße als ASB-Fläche vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine ASB Ausweisung. Fläche 2.1 Dransdorf-West Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird als ASB-Fläche vorgeschlagen. Für die weitere Entwicklung dieses Gebietes gilt die Maßgabe, dass Ausgleichsflächen und Streuobstwiesen grundsätzlich von weiterer Bebauung freizuhalten sind. Fläche 3 Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten In dem von der Verwaltung aufgezeigten Suchraum wird die arrondierte Bestandsbebauung der drei Ortsteile Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten einschließlich des Baugebietes Niederholtorf-Süd als ASB-Fläche vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine ASB Ausweisung.Seite 1 von 3 Seite 2 Fläche 4 Roleber/Gielgen/Hoholz Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird hinsichtlich des Bereichs um die ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber als ASB-Fläche vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine ASB Ausweisung. Fläche 5 Gielgen/Hoholz Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird nicht als ASB-Fläche vorgeschlagen. Fläche 6 Geislar östlich und westlich der Niederkasseler Straße Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird als ASB-Fläche vorgeschlagen. Begründung Zu Fläche 1 Lannesdorf Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet kommt wegen der hohen naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung für eine ASB Ausweisung und wegen seiner Größe auch für eine Ortsrandarrondierung nicht in Betracht. Zu Fläche 2 Lessenich-Messdorf Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet im Ortsteil Messdorf ist im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen und Erweiterungen der vorhandenen Bestandsbebauung als ASB-Fläche auszuweisen. Hinsichtlich einer Erweiterung kommt eine ASB Ausweisung aber nur in westlicher Richtung bis zur Höhe des Burgweges und nördlich bis zur Alfterer Straße in Betracht. Ansonsten kommen die Flächen insbesondere in östlicher Richtung zum Messdorfer Feld wegen der hohen naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung als ASB nicht infrage. Zu Fläche 2.1 Dransdorf-West Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet ist als Reservefläche für die interkommunale Gebietsentwicklung mit der Gemeinde Alfter vorzuhalten. Zu Fläche 3 Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet ist im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen und Erweiterungen der vorhandenen Bestandsbebauung als ASB-Fläche auszuweisen. Dies verbessert auch die inneren Erschließungsmöglichkeiten und Strukturverbesserungen. Eine Erweiterung der Siedlungsgebiete Richtung Norden ist aus ökologischen Gründen wegen der Grünverbindung zwischen den beiden Waldgebieten nicht sinnvoll. MöglicheSeite 2 von 3 Seite 3 Erweiterungsflächen nördlich der Verbindungsstraße zwischen Ungarten und Oberholtorf werden nicht als neue Siedlungsflächen ausgewiesen. Zu Flächen 4 und 5 Roleber/Gielgen/Hoholz Mit der Bebauung um die ehemalige Landwirtschaftskammer wird ein erheblicher Beitrag zur Siedlungserweiterung und Infrastrukturverbesserung geleistet. Über Art und Umfang wird im Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Bürgerbeteiligung befunden. Ergänzende perspektivische Siedlungserweiterungen bis zur Stadtgrenze sind nicht in Erwägung zu ziehen. Das Hochplateau in Gielgen hat eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung und kommt für eine Ausweisung als ASB Fläche nicht in Betracht. Zu Fläche 6 Geislar östlich und westlich der Niederkasseler Straße Das Gebiet ist nicht nur für die Entwicklung von Wohnbebauung, sondern auch als Gewerbestandort vorzuhalten. Davon ausgenommen werden sollten aber in der weiteren Fach- und Bauleitplanung die rheinnahen Flächen, die eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung und Relevanz für die Trinkwassergewinnung und als Überschwemmungsgebiet haben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de