191065-5 AA · Änderungsantrag
Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065
Kerndaten
- Nummer
- 191065-5 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 191065-5 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Brigitta Poppe-Reiners Hartwig Lohmeyer Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 17.06.2020 Empfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 10.06.2020 Empfehlung Rat 18.06.2020 Entscheidung Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags a. Die Beschlussvorlage wird in Ziffer 1 und Ziffer 2 abgelehnt. Es werden keine der sechs vorgeschlagenen Gebiete an die Bezirksregierung als mögliche zukünftige Bauareale gemeldet. b. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer weiteren Meldung von neuen Flächen zur Begründung ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Köln das Wohnungsbaupotenzial auf bereits versiegelten Flächen zu eruieren und überschlägig zu beziffern. Dabei sollen insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden: 1. Aufstockungspotential, auch von Büro- und Verwaltungsgebäuden, eingeschossiger Einzelhandel, Discountern und Märkten bei Erhalt der Verkaufsflächen 2. Die beschlossene DS 1711160 „Lebensraum KitA und Schule auch am Nachmittag: zusätzliche Wohnnutzung möglich machen“, umzusetzen und die notwendigen Änderungen des Planungsrecht zu implementieren 3. Leerstand, der städtischen Liegenschaften (siehe hierzu Liste der DS 1811487, DS 200359) 4. Die Nutzung von Konversionsflächen 5. Die Verwaltung führt mit der BIMA, dem BEV, dem BLB, der Universität und weiteren großen Immobilienbesitzern Gespräche über Leerstände und in der Folge über Kaufangebote, Umwandlung und Nutzung für Wohnraum 6. Eruierung des Potentials von Werkswohnungsbau der in Bonn ansässigen großen Unternehmen und Behörden 7. Das Potential zur Umwandlung von Garagenhöfen und Großparkplätzen in WohnungsbauflächenSeite 1 von 3 Seite 2 Zu berücksichtigen sind die Ergebnisse der "Demographieorientierten Potentialanalyse des Bonner Wohnungsmarktes (DS 200651 Vergabe eines Auftrages an Empirica). Begründung Zu a) Schwerwiegende Umweltaspekte, insbesondere, dass alle der vorgeschlagenen Flächen im Kernbereich des IFS und als LSG ausgewiesen sind sprechen gegen eine perspektivische Bebauung. Drei der vorgeschlagenen Gebiete (Gebiet 2,2.1,5) liegen im Grünen C – welches mit 18,6 Mio. € Fördergelder insgesamt bezuschusst wurde. Es erscheint widersprüchlich, dass die Stadt Geld erhalten hat, um Flächen zur Erholung und zum Erhalt der Natur freizuhalten, um sie im Anschluss als mögliche Bebauungsgebiete auszuweisen. Ein weiteres Gebiet (Gebiet 3) liegt im Bundesförderprogramm Chance 7 (siehe DS 1812226) – auch hier sind Fördergelder geflossen. Zu b) Der Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in der Rheinschiene ist unbestritten. Bevor ökologisch wertvolle und für die Naherholung wichtige Freiflächen als potentielles Bauland ausgewiesen werden, müssen alle anderen Schritte zur Gewinnung von Wohnraum ausgeschöpft werden. Im Stadtgebiet gibt es umfangreichen Leerstand, der sich sowohl auf die städtischen Liegenschaften bezieht als auch auf andere große Immobilienbesitzer. Die Stadt hat im laufenden Doppelhaushalt einen Etat von 5 Mio. € um Grundstücke oder Immobilen anzukaufen. Dieser wurde bislang nicht ausgeschöpft. Auch der Beschluss DS 1711160 „zusätzlicher Wohnraum bei Kita und Schulen“ wurde bislang noch nicht in die Tat umgesetzt. Die dafür notwendigen Änderungen von Planungsrecht setzt die Verwaltung zeitnah um. Weitere Versiegelungsflächen, oder unzureichend genutzter überbauter Raum, wird die Verwaltung durch Gespräche und Ankaufangebote versuchen, für Wohnraum zu akquirieren. Auch die Mitteilungsvorlage „Wohnbaulandaktivierung“ DS 1912433, ergibt in einer ersten Nachverdichtungsanalyse 57 Freiflächen, von denen durch eine Ämterüberprüfung bereits 29 Flächen durch erhebliche Umweltbelange ausgeschlossen wurden. Die durch die Verwaltung nun vorgestellten sechs Steckbriefe für potentielles Bauland befinden sich alle auf unversiegelten Flächen, von denen alleine drei Flächen wertvolle Trittsteinbiotope darstellen und zwei weitere im Kernbereich des IFS liegen. Daher ist die sinnvolle Wohnbaulandaktivierung entsprechend der oben aufgeführten Kriterien prioritär durchzuführen. Bereits 2019 hat die TU Darmstadt eine umfangreiche Studie veröffentlicht („Wohnraumpotenziale in urbanen Lagen, Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden“). Auftraggeber dieser Studie waren zahlreicheSeite 2 von 3 Seite 3 Baustoffhersteller, Haus und Grund, Architektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bundesverband der Wohnungsimmobilienunternehmen u.v.m. Alleine diese Studie ermittelte bundesweit ein Wohnungspotenzial von 2,3 – 2,7 Mio. Wohnungen. Vor einer weiter voranschreitenden Bebauung von lebenswichtigen Freiflächen müssen die beschriebenen alternativen Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de