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191065-5 AA · Änderungsantrag

Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065

Nummer
191065-5 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 191065 Überarbeitung des Regionalplanes

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Änderungsantrag
öffentlich
191065-5 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Brigitta Poppe-Reiners
Hartwig Lohmeyer
Überarbeitung des Regionalplanes
Antrag zur Vorlage 191065
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
17.06.2020 Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 10.06.2020 Empfehlung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
a. Die Beschlussvorlage wird in Ziffer 1 und Ziffer 2 abgelehnt. Es werden
keine der sechs vorgeschlagenen Gebiete an die Bezirksregierung als
mögliche zukünftige Bauareale gemeldet.
b. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer weiteren Meldung von neuen
Flächen zur Begründung ihrer Stellungnahme gegenüber der
Bezirksregierung Köln das Wohnungsbaupotenzial auf bereits versiegelten
Flächen zu eruieren und überschlägig zu beziffern. Dabei sollen
insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
1. Aufstockungspotential, auch von Büro- und Verwaltungsgebäuden,
eingeschossiger Einzelhandel, Discountern und Märkten bei Erhalt der
Verkaufsflächen
2. Die beschlossene DS 1711160 „Lebensraum KitA und Schule auch am
Nachmittag: zusätzliche Wohnnutzung möglich machen“, umzusetzen und
die notwendigen Änderungen des Planungsrecht zu implementieren
3. Leerstand, der städtischen Liegenschaften (siehe hierzu Liste der DS
1811487, DS 200359)
4. Die Nutzung von Konversionsflächen
5. Die Verwaltung führt mit der BIMA, dem BEV, dem BLB, der Universität
und weiteren großen Immobilienbesitzern Gespräche über Leerstände und
in der Folge über Kaufangebote, Umwandlung und Nutzung für Wohnraum
6. Eruierung des Potentials von Werkswohnungsbau der in Bonn ansässigen
großen Unternehmen und Behörden
7. Das Potential zur Umwandlung von Garagenhöfen und Großparkplätzen in
WohnungsbauflächenSeite 1 von 3

Seite 2
Zu berücksichtigen sind die Ergebnisse der "Demographieorientierten
Potentialanalyse des Bonner Wohnungsmarktes (DS 200651 Vergabe eines
Auftrages an Empirica).
Begründung
Zu a)
Schwerwiegende Umweltaspekte, insbesondere, dass alle der
vorgeschlagenen Flächen im Kernbereich des IFS und als LSG ausgewiesen
sind sprechen gegen eine perspektivische Bebauung. Drei der
vorgeschlagenen Gebiete (Gebiet 2,2.1,5) liegen im Grünen C – welches mit
18,6 Mio. € Fördergelder insgesamt bezuschusst wurde. Es erscheint
widersprüchlich, dass die Stadt Geld erhalten hat, um Flächen zur Erholung
und zum Erhalt der Natur freizuhalten, um sie im Anschluss als mögliche
Bebauungsgebiete auszuweisen. Ein weiteres Gebiet (Gebiet 3) liegt im
Bundesförderprogramm Chance 7 (siehe DS 1812226) – auch hier sind
Fördergelder geflossen.
Zu b)
Der Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in der Rheinschiene ist unbestritten.
Bevor ökologisch wertvolle und für die Naherholung wichtige Freiflächen als
potentielles Bauland ausgewiesen werden, müssen alle anderen Schritte zur
Gewinnung von Wohnraum ausgeschöpft werden.
Im Stadtgebiet gibt es umfangreichen Leerstand, der sich sowohl auf die
städtischen Liegenschaften bezieht als auch auf andere große
Immobilienbesitzer. Die Stadt hat im laufenden Doppelhaushalt einen Etat von
5 Mio. € um Grundstücke oder Immobilen anzukaufen. Dieser wurde bislang
nicht ausgeschöpft. Auch der Beschluss DS 1711160 „zusätzlicher Wohnraum
bei Kita und Schulen“ wurde bislang noch nicht in die Tat umgesetzt. Die dafür
notwendigen Änderungen von Planungsrecht setzt die Verwaltung zeitnah um.
Weitere Versiegelungsflächen, oder unzureichend genutzter überbauter Raum,
wird die Verwaltung durch Gespräche und Ankaufangebote versuchen, für
Wohnraum zu akquirieren.
Auch die Mitteilungsvorlage „Wohnbaulandaktivierung“ DS 1912433, ergibt in
einer ersten Nachverdichtungsanalyse 57 Freiflächen, von denen durch eine
Ämterüberprüfung bereits 29 Flächen durch erhebliche Umweltbelange
ausgeschlossen wurden. Die durch die Verwaltung nun vorgestellten sechs
Steckbriefe für potentielles Bauland befinden sich alle auf unversiegelten
Flächen, von denen alleine drei Flächen wertvolle Trittsteinbiotope darstellen
und zwei weitere im Kernbereich des IFS liegen. Daher ist die sinnvolle
Wohnbaulandaktivierung entsprechend der oben aufgeführten Kriterien prioritär
durchzuführen.
Bereits 2019 hat die TU Darmstadt eine umfangreiche Studie veröffentlicht
(„Wohnraumpotenziale in urbanen Lagen, Aufstockung und Umnutzung von
Nichtwohngebäuden“). Auftraggeber dieser Studie waren zahlreicheSeite 2 von 3

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Baustoffhersteller, Haus und Grund, Architektenkammer,
Bundesingenieurkammer, Bundesverband der
Wohnungsimmobilienunternehmen u.v.m. Alleine diese Studie ermittelte
bundesweit ein Wohnungspotenzial von 2,3 – 2,7 Mio. Wohnungen.
Vor einer weiter voranschreitenden Bebauung von lebenswichtigen Freiflächen
müssen die beschriebenen alternativen Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft
werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de