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191065-4 AA · Änderungsantrag

Überarbeitung des Regionalplanes Antrag zur Vorlage 191065

Nummer
191065-4 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung
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  1. 191065 Überarbeitung des Regionalplanes

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Änderungsantrag
öffentlich
191065-4 AA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Bert Moll
Dipl.-Ing. Henriette Reinsberg
Fraktion Freie Demokratische Partei
Frank Thomas
05.06.2020
Überarbeitung des Regionalplanes
Antrag zur Vorlage 191065
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
24.06.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird zu Ziffer 1) wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in ihrer Vorlage benannten Flächen 1 - 6 im
Rahmen der Regionalplanüberarbeitung und weiteren Entwicklung von
Siedlungsgebieten wie folgt zu behandeln:
Fläche 1 Lannesdorf
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird nicht als ASB-Fläche
vorgeschlagen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, die auf der
gegenüberliegenden Seite der Ließemerstraße liegenden Freiflächen
hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit zu überprüfen.
Fläche 2 Lessenich-Messdorf
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum für Messdorf wird lediglich
hinsichtlich des bestehenden Siedlungsbereiches und in Ergänzung dazu mit
der Freifläche entlang der Messdorfer Straße westlich bis zum Burgweg und
nördlich bis zur Alfterer Straße als ASB-Fläche vorgeschlagen. Ansonsten
erfolgt keine ASB Ausweisung.
Fläche 2.1 Dransdorf-West
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird als ASB-Fläche
vorgeschlagen. Für die weitere Entwicklung dieses Gebietes gilt die Maßgabe,
dass Ausgleichsflächen und Streuobstwiesen grundsätzlich von weiterer
Bebauung freizuhalten sind.
Fläche 3 Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten
In dem von der Verwaltung aufgezeigten Suchraum wird die arrondierte
Bestandsbebauung der drei Ortsteile Nieder- und Oberholtorf sowie UngartenSeite 1 von 3

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einschließlich des Baugebietes Niederholtorf-Süd als ASB-Fläche
vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine ASB Ausweisung.
Fläche 4 Roleber/Gielgen/Hoholz
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird hinsichtlich des
Bereichs um die ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber als ASB-Fläche
vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine ASB Ausweisung.
Fläche 5 Gielgen/Hoholz
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird nicht als ASB-Fläche
vorgeschlagen.
Fläche 6 Geislar östlich und westlich der Niederkasseler Straße
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird als ASB-Fläche
vorgeschlagen.
Begründung
Zu Fläche 1 Lannesdorf
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet kommt wegen der hohen
naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung für eine ASB
Ausweisung und wegen seiner Größe auch für eine Ortsrandarrondierung nicht
in Betracht.
Zu Fläche 2 Lessenich-Messdorf
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet im Ortsteil Messdorf ist im
Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen und Erweiterungen der
vorhandenen Bestandsbebauung als ASB-Fläche auszuweisen. Hinsichtlich
einer Erweiterung kommt eine ASB Ausweisung aber nur in westlicher Richtung
bis zur Höhe des Burgweges und nördlich bis zur Alfterer Straße in Betracht.
Ansonsten kommen die Flächen insbesondere in östlicher Richtung zum
Messdorfer Feld wegen der hohen naturschutzfachlichen und
landwirtschaftlichen Bedeutung als ASB nicht infrage.
Zu Fläche 2.1 Dransdorf-West
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet ist als Reservefläche für die
interkommunale Gebietsentwicklung mit der Gemeinde Alfter vorzuhalten.
Zu Fläche 3 Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet ist im Hinblick auf mögliche
Nutzungsänderungen und Erweiterungen der vorhandenen Bestandsbebauung
als ASB-Fläche auszuweisen. Dies verbessert auch die inneren
Erschließungsmöglichkeiten und Strukturverbesserungen. Eine Erweiterung derSeite 2 von 3

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Siedlungsgebiete Richtung Norden ist aus ökologischen Gründen wegen der
Grünverbindung zwischen den beiden Waldgebieten nicht sinnvoll. Mögliche
Erweiterungsflächen nördlich der Verbindungsstraße zwischen Ungarten und
Oberholtorf werden nicht als neue Siedlungsflächen ausgewiesen.
Zu Flächen 4 und 5 Roleber/Gielgen/Hoholz
Mit der Bebauung um die ehemalige Landwirtschaftskammer wird ein
erheblicher Beitrag zur Siedlungserweiterung und Infrastrukturverbesserung
geleistet. Über Art und Umfang wird im Bebauungsplanverfahren mit
entsprechender Bürgerbeteiligung befunden. Ergänzende perspektivische
Siedlungserweiterungen bis zur Stadtgrenze sind nicht in Erwägung zu ziehen.
Das Hochplateau in Gielgen hat eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung und
kommt für eine Ausweisung als ASB Fläche nicht in Betracht.
Zu Fläche 6 Geislar östlich und westlich der Niederkasseler Straße
Das Gebiet ist nicht nur für die Entwicklung von Wohnbebauung, sondern auch
als Gewerbestandort vorzuhalten. Davon ausgenommen werden sollten aber in
der weiteren Fach- und Bauleitplanung die rheinnahen Flächen, die eine hohe
naturschutzfachliche Bedeutung und Relevanz für die Trinkwassergewinnung
und als Überschwemmungsgebiet haben.
Anlage/n
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