191065-14 · Beschlussvorlage
Überarbeitung des Regionalplanes
Kerndaten
- Nummer
- 191065-14
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 191065-14 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Überarbeitung des Regionalplanes Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden: Fläche 2 Lessenich-Messdorf Fläche 2.1 Dransdorf-West 2. Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll nicht mehr als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt werden. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird nicht aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich nicht zurück. Begründung Der Beschlussvorschlag mit der DS-Nr. 191065 wurde von der Bezirksvertretung Bonn in der Sitzung am 02.02.2021 ohne Votum mit Maßgabe an den Rat verwiesen. Die Maßgabe sah vor, den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 (DS 200632 - Überarbeitung des Regionalplanes) zu berücksichtigen, wonach gemäß Ziffer 2 der ursprünglichen Beschlussvorlage der Klosteracker künftig nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt wird. Im Hauptausschuss (anstelle des Rates gem. § 60 (2) GO NRW) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung bei Anerkennung der Tagesordnung mit Hinweis auf ein fehlendes Votum der Bezirksvertretung Bonn vertagt. In dieser Beschlussvorlage werden daher die Beschlussvorschläge aus der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung durch den Rat aufgeführt. Es werden ausschließlich die im Stadtgebiet Bonn liegenden Flächen zur Beschlussfassung dargestellt, da über die Flächen in Bad Godesberg und Beuel bereits vom Rat in der Sitzung am 01.09.2020 beschlossen wurde. Die Beschlussvorlage mit allen dazugehörigen Stellungnahmen und Änderungsanträgen (DS-Nr. 191065 bis 191065-10) wurde durch diese Beschlussfassung erledigt. Eine weitere Beratung ist damit nicht mehr erforderlich. Ausgenommen hiervon sind die Änderungsanträge 191065-11 AA und 191065-12 AA.Seite 1 von 4 Seite 2 - - - Die Maßgabe der Bezirksvertretung Bonn wurde in deren Sitzung am 02.02.2021 von Stv. Frau Poppe-Reiners (RHEIN-GRÜN) mit folgender persönlicher Erklärung eingebracht: Stv. Frau Poppe-Reiners –Rheingrün- verbittet es sich, die Entscheidung über die Maßnahmen im Regionalplan in den Haushalt ohne Votum in den Rat zu verschieben vor dem Hintergrund, dass die nächste Ratssitzung aus pandemischen Gründen nur in der Besetzung des Hauptausschusses stattfinden werde und Rhein-Grün dort nicht vertreten sei. Sie weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Bonn in der Vergangenheit – insbesondere in Bezug auf die Zukunft des Klosterackers – anders entschieden habe als hier wiedergegeben. Insofern sei es sinnvoll, dass der Beschluss zwar ohne Votum sei, den Klosteracker aber ausdrücklich ausschließe. - - - Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden. 2. Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten. - - - Die Verwaltung hatte zu den im Beschlussvorschlag genannten Flächen bereits wie folgt Stellung genommen (DS-Nr.: 191065-9 ST): Fläche 2 Lessenich-Messdorf: Im Hinblick auf die Fläche 2 wird die Ausweisung von ASB für die bereits bebauten Siedlungsflächen und als Ortsarrondierung im Westen der Meßdorfer Straße vorgeschlagen. Insbesondere der westliche, unbebaute Bereich der Martin-Legros-Straße/Auf dem Tonnenpfad bietet sich in einem etwa 200m breiten Streifen von derSeite 2 von 4 Seite 3 Gielsdorfer Straße, über den Burgweg in Richtung der Alfterer Straße hinsichtlich einer Erschließung an (ca. 12 ha, s. Anhang Abbildung 1 zur Flächenabgrenzung 2). Diese Bereiche liegen nicht innerhalb von Biotopverbundsflächen oder schutzwürdigen Biotopen. Nach der ZURES-Bewertung sind dies Bereiche mit einer hohen bioklimatischen Bedeutung (Kategorie B, Detailgutachten im Falle kommunaler Bauleitplanung erforderlich). In den genannten Bereichen sind keine Flächen mit Kompensationsmaßnahmen vorhanden, jedoch ein Bereich mit Streuobstwiese (2017), den es zu berücksichtigen gilt. Innerhalb einer ASB- Fläche ist durch einen ausreichend breiten Grünzug die Vernetzung des Meßdorfer Feldes mit den westlichen Freiräumen weiterhin möglich. Des Weiteren ist die Ausweisung von ASB in einem Bereich zwischen der Meßdorfer Straße, Auf dem Tonnenpfad und der Elisabeth-Enseling-Straße unter Berücksichtigung der vorhandenen Kompensationsmaßnahme (SPE Obstwiese „Auf dem Tonnenpfad“) denkbar, da dieser eine geringe bis mittlere bioklimatische Bedeutung aufweist (Kategorie A = Bebauung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar). Mit Ausnahme der bereits bebauten Bereiche ist das Gebiet im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln mit den Freiraumfunktionen „Regionaler Grünzug“ und „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Zudem ist das Gebiet mit der Freiraumfunktion „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen. Das aktuelle Plankonzept der Bezirksregierung stellt diesen Bereich ebenfalls mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dar. Fläche 2.1 Dransdorf-West: Dem „Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen-Bonn und RSK“ folgend, regt die Verwaltung an, innerhalb der Fläche 2.1 den Bereich zwischen Vorgebirgsbahnweg und Im Haeringsthal als ASB mit einer gewerblichen Nutzung auszuweisen. Dieser Bereich könnte nach Norden und Süden über die Grootestraße erschlossen werden. Angrenzend an das Gewerbegebiet am Saime-Genc-Ring wäre nach Norden zur Straße Im Haeringsthal eine Tiefe von ca. 160m und nach Süden von ca. 600m denkbar (ca. 19 ha, s. Anhang Abbildung 2 zur Flächenabgrenzung 2.1). Die ZURES-Bewertung weist für den Bereich eine sehr hohe bioklimatische Bedeutung aus. Der Bereich südlich der Grootestraße ist mit einer punktuellen Kompensationsmaßnahme sowie Streuobstwiesen (1994) belegt, welche zu berücksichtigen sind. Hinweis: Die Fläche liegt am südlichen Rand des Trinkwasserschutzgebiets Urfeld in der Schutzzone III B. Diese weitere Schutzzone soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten. Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für unbehandeltes oder behandeltes Niederschlagswasser. Der generelle Ausschluss einer Bebauung ist damit nicht verbunden. (In Schutzzone I hingegen ist außer der Aufrechterhaltung der Gewinnung jegliche Nutzung verboten. Dementsprechend ist der Bereich nur dem Betreiber zugänglich.1 Für Schutzzone II bestehen einzelne 1 LANUV: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. AbrufbarSeite 3 von 4 Seite 4 Nutzungsbeschränkungen. Das Errichten, Erweitern oder wesentliche Ändern oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist zudem verboten.2) Im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist die Fläche mit den Funktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“, „Regionaler Grünzug“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Außerdem befindet sich dieser Bereich in einem Gebiet, welcher eine sonstige Zweckbindung (Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung) besitzt. Die Fläche ist im aktuellen Plankonzept der Bezirksregierung mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ dargestellt. - - - Die Verwaltung hatte in der DS-Nr. 191065-9 ST weitere Konkretisierungsvorschläge hinsichtlich der vorgeschlagenen Potentialflächen erarbeitet und daraus Empfehlungen zu einer modifizierten Beschlussfassung abgeleitet. Diese wurden zur besseren Übersichtlichkeit der von den Bezirksvertretungen beschlossenen Empfehlungen in DS-Nr. 191065-10 ST mit den jeweiligen Einschätzungen der Verwaltung zusammengestellt. - - - Die Verwaltung weist darauf hin, dass zu Ziffer 2 der Vorlage der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 22.04.2020 eine ablehnende Empfehlung gegeben hat. Anlage/n Keine unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserversorgungtrinkwasser/trinkwasserschutzg ebiete/ 2 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Urfeld des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel (Wasserschutzverordnung Urfeld) vom 24. Mai 1994 einschließlich der 1. und 2. Änderung. Abrufbar unter: https://www.bornheim.de/fileadmin/dokumente/_leben- familie/Soziales_und_Gesellschaft/Umwelt/WSG-VO2005.pdfSeite 4 von 4
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